Samstag, 24. Oktober 2020

SPD, Linke und Grüne heulen auf... Paritätsgesetz verfassungswidrig

von Thomas Heck...

Das quere Demokratieverständnis von selbsternannten Feministen insbesondere von SPD, Linke und den Grünen, zeigte sich, als diese eine Parität von Männern und Frauen in den Kandidatenlisten erzwingen wollten. Dieses Paritätsgesetz wurde nun einstimmig vom Potsdamer Verfassungsgericht gestoppt. Undemokratisch und verfassungswidrig. 

Ein Aufheulen ist in den linken Parteien durch typische Quotenfrauen vernehmbar, denen es um vieles geht, doch ganz sicher nicht um die Gleichberechtigung von Frauen. Es geht um schlichtweg um Posten und Pöstchen, ergo um Geld.

So schreibt der Tagesspiegel:

Verfassungsrichter weisen den Potsdamer Gesetzgeber in die Schranken - zu kühn hatte die Linkskoalition ins Wahlrecht eingegriffen. Ein Kommentar.


Erst Thüringen, jetzt Brandenburg: Das Potsdamer Verfassungsgericht hat das neue Landeswahlgesetz, mit dem ein gleicher Anteil von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten zur nächsten Landtagswahl erzwungen werden sollte, am Freitag gekippt, einstimmig. Es greife zu stark in den Wahlprozess ein und sei im Grunde undemokratisch. Die politische Willensbildung im Volk müsse sich ungestört von staatlicher Regulierung vollziehen können, und zwar von unten nach oben. 

Damit gab das Gericht den Landesverbänden von AfD und NPD recht. Die beiden Parteien des rechten Spektrums haben einen sehr niedrigen Frauenanteil und hätten unter den Vorgaben des Gesetzes massive Probleme gehabt, ihre Wahllisten zu füllen. Bei einem Wahlerfolg hätte es sogar bedeuten können, nicht alle Mandate besetzen zu können. 

Die rechten Parteien können sich jetzt als wahre Demokraten inszenieren

Das Urteil war so erwartet worden. Der Eingriff in die Organisationsfreiheit der Parteien, in ihre Wahlvorschlagsfreiheit, war zu offensichtlich. Die Kühnheit – oder sollte man sagen: Anmaßung –, mit der die rot-rot-grünen Schöpfer dieses Gesetzes in Verfassungsprinzipien eingreifen, um politische Ziele durchzudrücken, ist erheblich und auch auf anderen Politikfeldern zu sehen. 

Es ist gut, dass sie in die Schranken gewiesen wurden – sei es auch auf Antrag von AfD und NPD. Diese wiederum haben dem Rechtsstaat erneut eine demokratische Standortbestimmung abgerungen, die es ihnen ermöglicht, sich als Verteidigerinnen des Grundgesetzes und der Freiheit zu inszenieren, was mancher für verkehrte Welt halten dürfte.

Das Urteil zeigt zugleich: Gesellschaftlich wünschenswerte Ziele können nicht einfach mit den Mitteln des Rechts erzwungen werden – und vorliegend besonders nicht mit den Mitteln des einfachen Rechts. Änderungen im Wahlrecht, die Auswirkungen auf das Demokratieprinzip haben, bedürfen einer Entscheidung des Verfassungsgesetzgebers. 

Geschlecht spielt beim Abgeordneten keine Rolle

Vor Gericht wurde argumentiert, auch die Gleichstellung von Frauen und Männern habe Verfassungsrang. Das bestätigte das Gericht zwar. Die Verfassung gebe es aber nicht her, im Dienste der Gleichstellung einfach in sie einzugreifen. Folgerichtig kündigten die Berliner Grünen sogleich an, an die Landesverfassung heranzuwollen. 

Das Geschlecht spielt beim Abgeordneten keine Rolle: Jeder Abgeordnete ist Vertreter des ganzes Volkes. So steht es wörtlich im Grundgesetz und in der Verfassung von Brandenburg. Das geht auch gar nicht anders. Überspitzt gesagt: Wenn alle Gruppierungen der Gesellschaft proportional zu ihrem Anteil an der Bevölkerung im Parlament vertreten sein müssten, wäre es aus mit der Wahlfreiheit. 

Es wird also davon ausgegangen, dass jeder Abgeordnete für die gesamte Gesellschaft denkt und nicht nur die eigenen Interessen im Blick hat. Das können sich Linke und Grüne vielleicht nicht vorstellen. Auch Männer können für die Gleichstellung von Frauen sein, deshalb gibt es zum Beispiel das Landesgleichstellungsgesetz, das von einem mehrheitlich männlichen Landtag beschlossen wurde. 

Jeder Abgeordnete vertritt in dieser Logik auch die Personen des dritten Geschlechts. Mit ihnen hatte es das Paritätsgesetz zu gut gemeint: Sie durften sich aussuchen, ob sie als Mann oder als Frau kandidieren. Auch diese Regelung wurde kassiert. Damit ist die Debatte wieder da, wo sie hingehört: in der Mitte der Gesellschaft und schließlich im Parlament.

Erschienen im Tagesspiegel...

Das Paritätsgesetz wurde von Brandenburger Verfassungsrichtern einkassiert. Wieder stoppt ein Gericht rot-rot-grüne Ideologie. Blamiert ist aber auch die CDU, die zu feige war, zu klagen. Mit einem Hilfsargument hat die Partei dem Land einen Bärendienst erwiesen.

Brandenburger Verfassungsrichter haben am Freitag das sogenannte Paritätsgesetz für nichtig erklärt. Es sah im Kern vor, dass nur noch Parteien zur Wahl zugelassen werden, die ihre Listen abwechselnd mit Frauen und Männern besetzen. Das ist gut so: Der Staat kann nicht vorschreiben, wer wo kandidieren darf.

Ein ähnliches Gesetz war schon in Thüringen an den Verfassungsrichtern gescheitert. Langsam wird es peinlich für die rot-rot-grünen Verfechter dieser Idee. Blamiert aber ist auch die CDU. Denn sie brachte nicht den Schneid auf, gegen das Gesetz zu klagen. Sie wollte sich nicht gegen eine in dieser Frage einseitige veröffentlichte Meinung stellen.

Als Hilfsargument zog sie heran, dass auch AfD und NPD vor Gericht zogen. Man wolle sich nicht in schlechte Gesellschaft begeben. Damit hat die CDU dem Land einen Bärendienst erwiesen. Erst ihre Feigheit ermöglicht es den Rechtsaußen, sich als letzte Hüter des Grundgesetzes zu stilisieren.

Hoffentlich besinnt sich die Union jetzt! Denn auf sie wird es ankommen, den nächsten Angriff auf das Wahlrecht abzuwehren. Längst kursiert die Idee, den Ortsverbänden die Freiheit zu nehmen, aufzustellen, wen sie für die Besten halten.

Jeder darf sich aufstellen lassen

Die Wahlkreise sollen radikal vergrößert werden und je zwei Kandidaten (eine Frau, ein Mann) zur Wahl stehen. Ähnlich gefährlich ist die Idee, erfolgreiche Kandidaten doch nicht in den Bundestag einziehen zu lassen, wenn ihre Partei mehr Wahlkreise gewinnt als Mandate durch ihr Zweitstimmenergebnis.

All das verwässert nur den heiligen Grundsatz: Jeder darf sich aufstellen lassen, jeder muss gewählt werden. Gesellschaftliche Veränderung kann man durch Wahlen anstreben – nicht durch Manipulation des Wahlrechts.



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