von Thomas Heck...
Die Diskussion, wie mit ehemaligen IS-Kämpfern umgegangen werden soll, die angesichts der militärischen Niederlage des Islamischen Staates zu feige waren, sich angesichts ihrer Taten, ihrer Vergewaltigungen von Jesiden, Enthauptungen und sonstigen Blutbädern, wenigstens den Anstand gehabt hätten, sich selbst zu richten, ist angesichts der Faktenlage nur noch akademischer Natur. Denn mittlerweile klagen diese Schmutzlappen, unsere "Mitbürger" auf ihr "Recht" auf Rückholung durch die Bundesrepublik Deutschland.
Das mag einem nicht gefallen, doch es ist so. Dass die Eltern dieser IS-Mörder natürlich alles daran setzen, ihre lieben Kinder wieder heim ins Reich zu holen, ist zwar verständlich und menschlich nachvollziehbar, jedoch angesichts der Verbrechen des IS der Normalbevölkerung schwer zu vermitteln.
Denn in letzter Konsequenz bedeutet das, dass Sie und ich, unsere Familien und Kinder künftig mit denen auf deutschen Straßen wandeln, die noch gestern bis zur Hüfte im Blut standen, Gefangene gefoltert hatten, Frauen vergewaltigten, Menschen verbrannten, ertränkten oder im Blutrausch deren Köpfe absäbelten. Und da ist es mir eigentlich ziemlich egal, ob die IS-Terroristen Fabian und Manuel Gerhard selbst Hand ans Messer legten oder nur Mitläufer waren. Ich will die einfach nicht mehr haben und finde, dass Sie im kurdischen Knast ganz gut aufgehoben sind.
Der in Nordsyrien inhaftierte deutsche Islamist Fabian G. hat die Bundesrepublik auf Rückholung nach Deutschland verklagt. Nach Informationen von WELT haben die Frankfurter Anwälte Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin im Auftrag ihres Mandanten eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht. Und da wird sich ganz sicher ein verständnisvoller Richter finden, der die armen Jungs wieder nach Hause holt.
Fabian Gerhard (26) war im Oktober 2014 mit seinem Bruder Manuel Gerhard (22) von Kassel nach Syrien ausgereist, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Wer alt genug ist, nach dem Anschauen von HD-IS-Schlachter-Videos sein Herz für den Islam zu entdecken und in den Dschihad zu ziehen, der kann sich auch für seine Taten verantworten.
Aus Sicht der Anwälte ist die Bundesregierung verfassungsrechtlich verpflichtet, Fabian G. nach Deutschland zu bringen. „Dieser Verpflichtung ist die Bundesregierung bis zum heutigen Tag nicht nachgekommen“, teilten sie in einer Erklärung mit. Das liege daran, dass die Bundesregierung aus politischen Motiven nicht handeln wolle.
Basay-Yildiz und Aydin begründen ihre Klage mit Verweis auf das Schutz- und Treueverhältnis, das zwischen der Bundesrepublik und ihren Staatsangehörigen bestehe. Dieser ungeschriebene Verfassungsgrundsatz habe auch im Ausland Gültigkeit. Demnach müsse die Bundesrepublik ihre Staatsangehörigen vor Eingriffen in ihre Grundrechte schützen, insbesondere durch andere Staaten.
Fabian G. ist derzeit in einem von der kurdischen Miliz YPG beherrschten Gebiet in Nordsyrien inhaftiert. „Aufgrund der unsicheren politischen Situation in Nordsyrien ist unser Mandant der Gefahr der Todesstrafe ausgesetzt“, erklären die Anwälte. Diese Gefahr bestehe sowohl bei einer Überstellung ihres Mandanten nach Damaskus als auch bei einem Transport in den Irak.
Der Vater des mutmaßlichen IS-Kämpfers setzt sich seit mehreren Jahren für die Rückholung seiner Söhne ein. Nach seinen Angaben wurde ihm 2016 vom Staatsschutz in Kassel zunächst mitgeteilt, dass seine Söhne beim Kampf um Kobane ums Leben gekommen seien.
Er war jedoch überzeugt, dass seine Söhne lebten. Im Frühjahr 2019 reiste er persönlich nach Nordsyrien. „Ich durfte meinen Sohn Fabian aus der Entfernung im Gefängnis kurz sehen und habe ihn eindeutig identifizieren können“, sagte der Vater zu WELT.
Ihm sei von Offiziellen in Nordsyrien versichert worden, dass sein Sohn umgehend ausreisen könne, wenn die Bundesrepublik die Auslieferung oder Ausweisung beantrage. Daran habe die Bundesregierung jedoch kein Interesse.
Der Vater erhebt schwere Vorwürfe: „Am liebsten hätte es der deutsche Staat, wenn meine Kinder und die anderen Islamisten einfach für immer verschwinden.“ Nach seinen Angaben gibt es Hinweise, dass auch sein jüngerer Sohn Manuel noch am Leben sei. Bislang fehle es jedoch an einer konkreten Spur.
Offiziell verweist das Auswärtige Amt darauf, dass aktuell keine diplomatischen Beziehungen mit der syrischen Regierung bestünden. Die deutsche Botschaft in Damaskus ist weiterhin geschlossen. Die kurdische Selbstverwaltung in Syrien wird von der Bundesregierung völkerrechtlich nicht anerkannt.
Deutsche Behörden registrieren derzeit 118 IS-Haftfälle im Ausland mit Deutschland-Bezug, davon 85 deutsche Staatsbürger. 77 von ihnen befinden sich in Syrien, acht deutsche Islamisten sitzen in irakischen Gefängnissen. Von insgesamt 160 aus Deutschland ausgereisten IS-Kämpfern fehlt jede Spur, wie WELT AM SONNTAG berichtete. Ein Teil von ihnen könnte untergetaucht oder unentdeckt wieder nach Deutschland eingereist sein. So viel Glück, dass diese getötet wurden, hat Deutschland wohl eher nicht...
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