von Thomas Heck...
Deutschland, Rechtsstaat absurd. Nach den absurden Asyl-Entscheidungen deutscher Gerichte, die an der mentalen Stabilität der Richter zweifeln lassen, nun die nächste Skandalentscheidung. So darf ein somalischer Pirat, der ein deutsches Schiff entführte, auch nach Ablehnung des Asylantrags nicht abgeschoben werden. Kein Wunder, dass alle ausgerechnet nach Deutschland wollen. Nun halt auch Piraten.
ASYL-ENTSCHEIDUNG Somalischer Pirat darf nicht abgeschoben werden
von: MIRKO VOLTMER
Hannover – Schon wieder eine Asyl-Entscheidung, die für Zündstoff sorgt!
Ein somalischer Pirat, der an der Entführung des deutschen Chemietankers „Marida Marguerita“ im Mai 2010 beteiligt war, darf nicht abgeschoben werden.
Das entschied jetzt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover im Eilverfahren (Az: 4 B 3725/18).
Der Somalier hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags und seine drohende Abschiebung geklagt.
Der Fall: Im März 2015 reiste Ahmed M. mit einem Reisebus nach Deutschland ein. Bei der stichprobenartigen Polizeikontrolle am Grenzübergang Kiefersfelden (Bayern) wurde er mit einem gefälschten italienischen Pass angetroffen. Er gab zwei Geburtsdaten an, war einmal 23 Jahre und einmal 16 Jahre alt.
Seine abgenommenen Fingerabdrücke und die Auswertung seines Smartphones ergaben, dass er an Bord des entführten Frachters war. Der Flüchtling kam in U-Haft. So soll er u.a. ein Notizbuch angefasst haben, in dem Namen und Geldbeträge verzeichnet waren. Das Schiff war vor der Küste Ostafrikas von rund 100 Piraten gekapert worden. Acht Monate befand sich die 22-köpfige Besatzung in der Hand der Geiselnehmer, wurde gefoltert. 5,5 Mio Dollar Lösegeld kassierten die Piraten für die Freilassung der Seeleute.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Osnabrück ließ den Verdächtigen aber wieder laufen. Grund: Ein rechtsmedizinisches Alters-Gutachten stellte fest, dass Ahmed M. tatsächlich hochwahrscheinlich zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt war – und damit nach deutschem Recht strafunmündig.
Besatzungsmitglieder hatten ausgesagt, dass sie von Ahmed M. misshandelt wurden. Der Beschuldigte stritt dies ab, behauptete, das er auf der Flucht vor der islamistischen Terror-Miliz „al-Shabaab“ an Bord gegangen sei. Er habe sich drei Tage auf dem Schiff aufgehalten und nichts mitbekommen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Asylantrag ab, ordnete vor zwei Monaten seine Abschiebung an. Aus Sicht der Behörde habe er sein Recht auf Asyl verwirkt - der Antragsteller habe im Ausland schwere, nichtpolitische Straftat begangen. Dagegen klagte der Somalier.
Die Richter gaben dem klagenden Piraten recht. „Nach dem vorliegenden Altersgutachten ist nicht auszuschließen, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Tatbegehung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.“ Wegen seiner Strafunmündigkeit könne man ihm auch keine strafrechtliche Verantwortung unterstellen. Ahmed M. ist heute vermutlich erst 22 Jahre alt.
Wegen der Entführung der „Marida Marguerita“ stand in Osnabrück einer der Mitglieder der Piratenbande vor dem Landgericht Osnabrück.
Im April 2014 verurteilte das Gericht den Somalier (44) u.a. wegen erpresserischen Menschraubs damals zu zwölf Jahren Haft.
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