von Thomas Heck...
Bundespolizisten nehmen die Gerechtigkeit in die Hand und führen den Mörder Ali Bashar zurück nach Deutschland. Der Jubel hätte kaum größer sein können, selbst wenn die Bundespolizisten den Schmutzlappen höchstpersönlich über dem Mittelmeer mit einem Fußtritt aus der Maschine befördert hätten. Nun gibt es für diese Aktion der Rückführung eine Strafanzeige des Karlsruher Strafverteidigers Daniel Sprafke. Sprafke, bereits aufgefallen im NSU-Prozeß, bezeichnet sich selbst nicht als Sympathisanten der rechtsextremen Szene, sondern ist nach eigenen Angaben "Sozialdemokrat". Auch nicht viel besser. Und was tut man nicht für etwas Publicity. So gilt auch hier der Witz: Was sind 1000 Rechtsanwälte auf dem Grunde des Meeresbodens? Ein guter Anfang. Eine Klientel, die an der Migrantenflut gut verdient, auch an den Straftaten, und sich ansonsten über Abmahnungen, wie bei der DS-DVO, ein güldene Nase verdient. So lesen wir im SPIEGEL:
Festnahme von Ali Bashar - Rechtsanwalt zeigt Bundespolizeichef Romann an
Dem Chef der Bundespolizei droht juristischer Ärger: Der Karlsruher Strafverteidiger Daniel Sprafke hat Dieter Romann und weitere Polizisten angezeigt - wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung im Fall Ali Bashar.
Der Karlsruher Strafverteidiger Daniel Sprafke hat nach SPIEGEL-Informationen Strafanzeige gegen Bundespolizei-Chef Dieter Romann sowie sämtliche an der Rückführung des geflüchteten Mordverdächtigen Ali Bashar beteiligten Polizisten erstattet.
Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg bestätigte auf Anfrage, dass die Anzeige am Montagabend eingegangen sei. Sie werde nun an die Staatsanwaltschaft Potsdam weitergeleitet, in deren Gebiet das Bundespolizeipräsidium liegt. Dort werde dann geprüft, ob diese Behörde für ein etwaiges Verfahren zuständig sei. Es könne aber auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Betracht kommen, hieß es. Der Verdächtige Bashar war in einer Lufthansa-Maschine von Arbil nach Frankfurt geflogen worden.
Dem Chef der Bundespolizei droht juristischer Ärger: Der Karlsruher Strafverteidiger Daniel Sprafke hat Dieter Romann und weitere Polizisten angezeigt - wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung im Fall Ali Bashar.
Der Karlsruher Strafverteidiger Daniel Sprafke hat nach SPIEGEL-Informationen Strafanzeige gegen Bundespolizei-Chef Dieter Romann sowie sämtliche an der Rückführung des geflüchteten Mordverdächtigen Ali Bashar beteiligten Polizisten erstattet.
Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg bestätigte auf Anfrage, dass die Anzeige am Montagabend eingegangen sei. Sie werde nun an die Staatsanwaltschaft Potsdam weitergeleitet, in deren Gebiet das Bundespolizeipräsidium liegt. Dort werde dann geprüft, ob diese Behörde für ein etwaiges Verfahren zuständig sei. Es könne aber auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Betracht kommen, hieß es. Der Verdächtige Bashar war in einer Lufthansa-Maschine von Arbil nach Frankfurt geflogen worden.
Rechtsanwalt Sprafke verdächtigt die deutschen Beamten, dass sie sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben könnten, als sie Ali Bashar festnehmen ließen und zurück nach Deutschland brachten. Es bestehe der Verdacht, dass Romann "die Fahndung persönlich und ohne Ermittlungsauftrag durch gesetzliche Strafverfolgungsbehörden veranlasst" habe, heißt es nach SPIEGEL-Informationen in der Anzeige.
Belastet werden Romann und die beteiligten Beamten der GSG 9 nach Sprafkes Auffassung durch einen Artikel in der "Bild"-Zeitung, deren Reporter ebenfalls an Bord des Lufthansa-Flugs nach Frankfurt saß. "Ich empfinde das Vorgehen der Behörden in diesem Fall als unerträglich. Das darf man nicht hinnehmen", sagte Verteidiger Sprafke dem SPIEGEL.
Keine legale Grundlage?
Die zentrale Frage, so der Rechtsanwalt, sei die nach der Rechtmäßigkeit der Aktion, schließlich hätten weder ein internationaler Haftbefehl noch ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland vorgelegen. Damit hätten die freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen Ali B. keine legale Grundlage gehabt. Sprafke führt als Analogien in seiner Anzeige unter anderem Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Fällen des 2003 von der CIA verschleppten Khaled el-Masri und des 1999 von der Türkei deportierten PKK-Führers Abdullah Öcalan an.
Die Bundespolizei und die Bundesregierung vertreten den Standpunkt, die Abholung des Flüchtigen Ali B. aus der Autonomen Kurdenregion im Nordirak sei rechtlich eine Abschiebung gewesen. Aus Sicherheitskreisen heißt es, die kurdischen Autoritäten hätten Bashar regelrecht loswerden wollen. Die Aktion hatte in Berlin viel Zustimmung erfahren. Sowohl der parlamentarische Geschäftsführer der Union als auch seine Kollegin der Grünen lobten via "Bild" den Einsatz Romanns.
Das ihm vorgesetzte Bundesinnenministerium blieb hingegen zunächst auf Distanz. Eine Sprecherin sagte am Montag, die Aktion sei abgelaufen, ohne dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) informiert worden sei.
Auf eine entsprechende Frage, ob die Operation komplett in der Obhut der Bundespolizei durchgeführt worden sei ohne Kenntnis des Innenministeriums, sagte Sprecherin Eleonore Petermann: "So ist es." Die Bundespolizei widersprach der Darstellung des Innenministeriums am Montagnachmittag und teilte mit, sowohl der Innenminister als auch der zuständige Staatssekretär seien "laufend" über die Maßnahmen informiert gewesen.
Belastet werden Romann und die beteiligten Beamten der GSG 9 nach Sprafkes Auffassung durch einen Artikel in der "Bild"-Zeitung, deren Reporter ebenfalls an Bord des Lufthansa-Flugs nach Frankfurt saß. "Ich empfinde das Vorgehen der Behörden in diesem Fall als unerträglich. Das darf man nicht hinnehmen", sagte Verteidiger Sprafke dem SPIEGEL.
Keine legale Grundlage?
Die zentrale Frage, so der Rechtsanwalt, sei die nach der Rechtmäßigkeit der Aktion, schließlich hätten weder ein internationaler Haftbefehl noch ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland vorgelegen. Damit hätten die freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen Ali B. keine legale Grundlage gehabt. Sprafke führt als Analogien in seiner Anzeige unter anderem Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den Fällen des 2003 von der CIA verschleppten Khaled el-Masri und des 1999 von der Türkei deportierten PKK-Führers Abdullah Öcalan an.
Die Bundespolizei und die Bundesregierung vertreten den Standpunkt, die Abholung des Flüchtigen Ali B. aus der Autonomen Kurdenregion im Nordirak sei rechtlich eine Abschiebung gewesen. Aus Sicherheitskreisen heißt es, die kurdischen Autoritäten hätten Bashar regelrecht loswerden wollen. Die Aktion hatte in Berlin viel Zustimmung erfahren. Sowohl der parlamentarische Geschäftsführer der Union als auch seine Kollegin der Grünen lobten via "Bild" den Einsatz Romanns.
Das ihm vorgesetzte Bundesinnenministerium blieb hingegen zunächst auf Distanz. Eine Sprecherin sagte am Montag, die Aktion sei abgelaufen, ohne dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) informiert worden sei.
Auf eine entsprechende Frage, ob die Operation komplett in der Obhut der Bundespolizei durchgeführt worden sei ohne Kenntnis des Innenministeriums, sagte Sprecherin Eleonore Petermann: "So ist es." Die Bundespolizei widersprach der Darstellung des Innenministeriums am Montagnachmittag und teilte mit, sowohl der Innenminister als auch der zuständige Staatssekretär seien "laufend" über die Maßnahmen informiert gewesen.
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