von Thomas Heck...
Was muss man sich als Europakritiker nichts alles an den Kopf werfen lassen. Nazi-Attitüden sind da noch das Harmloseste und man ist es ja mittlerweile auch gewohnt. Doch dass die EU nicht nur Vorteile bringt und zudem auch noch gerade für Deutschland erhebliche finanzielle Belastung bedeutet ändert nichts daran, dass die EU darüberhinaus den Islamismus begünstigt, muss immer wieder artikuliert werden. So ist für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Unversehrtheit eines Hasspredigers wichtiger als die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger. Wie anders kann man es interpretieren, wenn der Aufruf zu Hass und Gewalt gegen Juden, Frauen, Schitten und Ehebrecher hingenommen wird und eine Abschiebung nach Algerien verhindert wird, weil "Foltergefahr" und Gefahr eines "Schadens für sein Privat- und Familienleben" besteht. Bleibt er halt hier.
FRANZÖSISCHES INNENMINISTERIUM MACHTLOS
Er bleibt! Gerichtshof stoppt Abschiebung von Hass-Prediger
Obwohl vom französischen Innenministerium angeordnet und im Detail begründet, stoppte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Ausweisung des radikalen, salafistischen Hass-Predigers El Hadi Doudi von Frankreich nach Algerien in letzter Minute.
Ein Bericht von Kornelia Kirchweger
Berüchtigter Hass-Prediger
Dies unter Berufung auf Artikel 39, weil dem Hassprediger in seinem Land Schaden drohen könnte, hieß es.
Der 63-jährige Hass-Prediger stand schon länger im Kreuzfeuer der Kritik wegen seiner radikalen Predigten in der As-Sounna Moschee im Zentrum von Marseille. Nach eingehender Beobachtung beschloss das Innenministerium seine Deportation. Begründet wurde diese mit expliziter und vorsätzlicher Diskriminierung, Aufruf zu Hass und Gewalt gegen Juden, Frauen, Schiiten und Ehebrecher. Die Moschee wurde zudem im Jänner für vorläufig sechs Monate geschlossen.
„Foltergefahr“ für Imam
Der Imam wurde schließlich in ein Anhaltezentrum gebracht und stand kurz vor der Abschiebung. Sein Anwalt bestätigte, er habe den EGMR eingeschaltet und gegen die Ausweisung vor dem Verwaltungsgerichtshof weitere Berufungen wegen „Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme“, „Foltergefahr“ des Imams im Falle einer Rückkehr nach Algerien und wegen „Schaden für sein Privat- und Familienleben“ eingebracht.
Wie das französische Innenministerium bestätigte, wurden 2017 insgesamt 20 radikalisierte Ausländer aus dem französischen Hoheitsgebiet ausgewiesen – soviel wie nie zuvor. Ende März etwa, wurde der amtierende Imam der Torcy Mohammed Tlaghi-Moschee wegen seiner radikalen Predigten nach Marokko außer Landes gebracht.
Keine Menschenrechte für Terroropfer
Trotz juristisch begründeter Ausweisungsgründe der Behörden stehen offenbar „menschenrechtliche“ Bedenken über der Gefahr, die von solchen Menschen ausgehen könnte.
So steht etwa keine Armada von Anwälten oder ein Menschenrechts-Gerichtshof hinter unschuldigen Bürgern, die von radikal-islamistischen Terroristen ermordet wurden oder werden könnten. Kein Wunder, dass der Glaube an die Justiz bei den Menschen einen Tiefpunkt erreicht hat.
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