Sonntag, 15. April 2018

Willkommen in Dolchland... ein weiteres Skandalurteil

von Thomas Heck...

Wenn Urteile einer zuweilen kuschelweichen Justiz nicht dem Gerechtkeitsempfinden der Bevölkerung entspricht, hat sich eine politisch korrekte Justiz soweit von der Gerechtigkeit entfernt, dass man nicht mehr von Rechtssprechung reden kann. Wenn ein Mörder, der sein Opfer zerstückelte, für eine Sicherungsverwahrung nicht "gefährlich genug" ist, ist was faul im Staate. So berichten die Stuttgarter Nachrichten: Es muss die „hochgradige Wahrscheinlichkeit“ bestehen, dass eine Person in Zukunft „schwerste Straftaten“ begeht – nur dann kann nachträglich die Sicherungsverwahrung verfügt werden. Dieses Kriterium sieht die 3. Strafkammer als nicht erfüllt an, obwohl die Kriminalprognose des Deniz E. „denkbar schlecht“ sei, so Richter Holzhausen. Der 29-Jährige hat keinen Beruf, kein Geld, keinen Status, keine Bildung. Er leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, die sich in der Haft noch verfestigt habe. Er empfinde keine Empathie, sei hochmanipulativ und drogenkrank. „Wird er gekränkt und bekommt er etwas nicht, schlägt er zu“, sagt der Richter. Doch das sei keine „schwerste Straftat“. Und so finden deutsche Gerichte trotz aller Perversitäten, schlechtester Sozialprognosen bei keinerlei positiven Nachrichten keine Gründe für die Sicherungsverwahrung. So kann jeder Schmutzlappen darauf vertrauen, hier in Deutschland bleiben zu dürfen, egal wie pervers seine Taten sind.



Der sogenannte Zementmörder, der 2007 den Schüler Yvan Schneider totgeschlagen und verstümmelt hat, wird nicht in die Sicherungsverwahrung geschickt. Was mit dem Mann passiert, ist noch nicht klar. Es ist der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln, am Ende dann aber doch ganz einfach. „Wir haben hier kein eindeutiges Überwiegen negativer Prognosekriterien. Deshalb wird der Antrag der Staatsanwaltschaft auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt“, sagt Joachim Holzhausen, Vorsitzender Richter der 3. Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart. Deniz E., der sogenannte Zementmörder aus Bad Cannstatt, wird nicht weggeschlossen. 

Der heute 29-Jährige, der 2007 den damals 19 Jahre alten Gymnasiasten Yvan Schneider auf einer Wiese in Rommelshausen (Rems-Murr-Kreis) mit Komplizen totgeprügelt, seine Leiche zerteilt, in Blumenkübel einzementiert und im Neckar versenkt hat, ist für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht gefährlich genug. Der verurteilte Mörder hat seine zehn Jahre währende Jugendstrafe verbüßt, seine Komplizen waren schon vor einiger Zeit auf freien Fuß gekommen. Jetzt winkt auch Deniz E. die Freiheit – falls die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig wird.

„Das Urteil ist gründlich, wohl abgewogen und durchaus überzeugend“, sagt Oberstaatsanwalt Albrecht Braun. Trotzdem müsse man überlegen, ob man das Urteil so stehen lasse, so Braun. Seine Behörde hat sieben Tage Zeit, Revision einzulegen.

Es muss die „hochgradige Wahrscheinlichkeit“ bestehen, dass eine Person in Zukunft „schwerste Straftaten“ begeht – nur dann kann nachträglich die Sicherungsverwahrung verfügt werden. Dieses Kriterium sieht die 3. Strafkammer als nicht erfüllt an, obwohl die Kriminalprognose des Deniz E. „denkbar schlecht“ sei, so Richter Holzhausen. Der 29-Jährige hat keinen Beruf, kein Geld, keinen Status, keine Bildung. Er leide an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, die sich in der Haft noch verfestigt habe. Er empfinde keine Empathie, sei hochmanipulativ und drogenkrank. „Wird er gekränkt und bekommt er etwas nicht, schlägt er zu“, sagt der Richter. Doch das sei keine „schwerste Straftat“.

Die Beziehung zu Frauen sei ebenfalls problematisch. Eine spätere Partnerin des 29-Jährigen laufe Gefahr, Opfer einer Körperverletzung zu werden. Doch auch dies sei keine „schwerste Straftat“, so Richter Holzhausen. Auch sei zu erwarten, dass sich der verurteilte Mörder wegen seiner Drogensucht in randständige Milieus begebe, um an Rauschgift zu kommen. Doch auch diese Prognose reiche nicht aus.

Kaum Positives über Deniz E.

Es ist schwierig, irgendetwas Positives über den gebürtigen Stuttgarter Deniz E. zu sagen. Schon als Kind sei er gestört gewesen, haben alle bisher involvierten Gutachter festgestellt. Seine Eltern, ein Türke und eine Kroatin, haben keine emotionale Verbindung zu ihm hergestellt. Diese soziale Verarmung wurde durch Materielles, durch Wohlstandsverwahrlosung, übertüncht. Einen „unangemessenen, verwöhnten Lebensstil“ nennt das Richter Holzhausen. Mit 15 Jahren beginnt Deniz E. zu kiffen, er prügelt sich mit Mitschülern, zeigt einer Mitschülerin ein sogenanntes Snuff-Video, das zeigt, wie ein Mensch ermordet wird. Als er mit seinem ersten Auto einen Unfall baut, will er, dass die Mutter die Schuld auf sich nimmt. Sie lehnt ab – er schlägt sie mit einem Elektrokabel. Trotzdem bekommt er vom Vater ein zweites Auto, einen gebrauchten Mercedes. 

2007 lernt ein 16-jähriges Mädchen kennen. Das Unheil nimmt seinen Lauf. Er will sie ganz für sich, überhöht die Beziehung, ist sogar eifersüchtig auf ihre Vergangenheit. Das geht so weit, dass er sich an ehemaligen Freunden des Mädchen rächen will. Einen Ex-Freund verprügelt er auf offener Straße. Er schlägt auch das Mädchen, und als es Schluss macht, inszeniert er einen Selbstmordversuch. Sie bleibt bei ihm, er will eine Liste mit Namen ihrer Ex-Freunde. 

Yvans Eltern halten Deniz E. für gefährlich

Auf dieser Liste steht Yvan Schneider, ein 19 Jahre alter Schüler, der tatsächlich nie eine Beziehung mit dem Mädchen hatte. Sie lockt ihn im August 2007 auf eine Wiese in Rommelshausen, Deniz E. und ein Komplize lauern ihm auf und schlagen ihn tot. Das Gewaltverbrechen erschüttert als sogenannter Zementmord die ganze Republik.

2008 werden Deniz E. und ein Mittäter wegen Mordes zur damaligen Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Mädchen wird mit neun Jahren Jugendstrafe belegt, ein damals 23-Jähriger, der geholfen hatte, den Körper zu verstümmeln und einzuzementieren, bekommt drei Jahre.

Das Urteil, das die damaligen Richter nicht anders hatten fällen können, stößt bei den Eltern Yvans auf völliges Unverständnis. Nur zehn Jahre? Das könne doch nicht sein. Am jetzt beendeten Prozess haben die Eltern nicht teilgenommen. „Sie leben jeden Tag mit dem Schmerz“, sagt ihr Anwalt Jens Rabe. Doch auch, wenn der Schmerz manchmal nicht auszuhalten sei, versuchten Yvans Eltern, das Geschenk des Lebens anzunehmen, sagt Rabe. „Sie wollen die Ruhe, die sie sich mühsam erkämpft haben, nicht gefährden“, so Rabe. An ihrer Meinung, dass Deniz E. weiterhin hochgradig gefährlich sei, habe sich nichts geändert, sagt der Anwalt. Die Schneiders leben inzwischen nicht mehr in Deutschland.

In dem Mordurteil aus dem Jahr 2008 hatten die Richter dem damals 18-jährigen Deniz E. wahnhafte Züge attestiert. Deshalb kommt er in die Psychiatrie nach Wiesloch. Dort verweigert er sich jeder Therapie, bis er im Dezember 2010 in den normalen Strafvollzug nach Heimsheim verlegt wird. „Es lag nie ein Wahn vor“, sagt Richter Holzhausen jetzt. Bis Anfang 2015 verhält sich Deniz E. relativ ruhig. Er arbeitet im Akkord, pflegt aber keine sozialen Kontakte. Eine Sozialtherapie scheitert an einer Urinprobe, in der Drogen nachgewiesen werden.

Deniz E., der inzwischen mehrere Verwaltungsgerichte beschäftigt hat, will in die Türkei abgeschoben werden. Mitte 2013 wird dies abgelehnt. Es folgt die letzte Phase seiner Haftverbüßung. Zwischen 2015 und 2017 gerät der Mann völlig außer Kontrolle. Er wird weiterhin als völlig empathielos und unberechenbar eingeschätzt. Er zerstört seine Zelle, legt das Stromnetz mit einem manipulierten Wasserkocher lahm, verletzt sich selbst, fordert immer höhere Dosen des Medikaments Medikinet – und bekommt tatsächlich bis zum Vierfachen der Höchstdosis, was ihn psychotisch werden lässt. Das sei eine „vollzugliche Katastrophe“ gewesen, so der Richter. Trotzdem sei er in dieser Phase nie gewalttätig gegen Personen geworden, so Holzhausen. 

Wird der Mörder abgeschoben?

Zwei psychiatrische Gutachten sind obligatorisch bei einem Verfahren zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Bei Deniz E. haben sich die Gutachter widersprochen. Ein Jugendpsychiater befürwortet die Sicherungsverwahrung, ein Kriminalprognostiker sprach sich, wie jetzt auch das Gericht, dagegen aus.

Wie geht es weiter mit dem 29-jährigen „Zementmörder“? Das Landgericht Karlsruhe muss in einem gesonderten Verfahren über die Unterbringung des Deniz E. in der Psychiatrie entscheiden. Es deutet sich an, dass diese Unterbringung für erledigt erklärt wird. Derzeit ist der Mann in der Psychiatrie in Weissenau untergebracht. Nun kommt es auf die Staatsanwaltschaft an. Legt sie Revision ein, wird das aktuelle Urteil überprüft. Dann könnte Deniz E. zwischenzeitlich in Deutschland auf freien Fuß kommen. Seine Abschiebung in die Türkei würde dies verhindern. Doch der 29-Jährige besitzt – warum auch immer – keine Ausweispapiere mehr. Die Türkei muss also mitwirken. Dort will man allerdings warten, bis alle Verfahren rechtskräftig sind.



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