von Thomas Heck...
Das Berlin die Hauptstadt der Bekloppten im Land der Irren ist und das hier nicht viel funktioniert, ist auch allgemeinen bekannt. Warum das so ist, ist schwieriger zu erklären, weil der Berliner im Durchschnitt nicht blöder ist, als der Rest der bescheuerten Republik. Hat es vielleicht doch mit der SPD zu tun? Der Tagesspiegel ist dem nachgegangen.
Eine Bank zu bekommen, kann also auch in Berlin schnell gehen - aber eine Bank wegzubekommen, dauert hier offenbar ewig, jedenfalls in Schöneberg: Seit der Verunstaltung der Maaßenstraße in eine „Begegnungszone“ steht dort völlig unmotiviert so ein Sitzmöbel mitten auf dem Fußgängerüberweg Nollendorfstraße rum. Ein Wunder, dass dort im Dunkeln noch niemand schwer gestürzt ist. Das Problem ist dem Bezirksamt seit mehr als einem Jahr bekannt - damals hieß es: Das Tiefbauamt sucht gemeinsam mit der Baufirma nach einem Ersatzstandort. Und sucht, und sucht, und sucht… solange bis der Arzt kommt.
Wären in Berlin bereits tot... die Beatles...
Noch länger als eine gefährlich im Weg stehende Bank abzuschrauben, dauert es in Berlin, an einer gefährlichen Kreuzung einen Zebrastreifen auf die Straße zu pinseln - unter drei Jahren geht da nichts (amtliche Feststellung). Im Folgenden dokumentieren wir die notwendigen 16 (!) Schritte des „Planungs- und Anordnungsverfahrens von Fußgänger-Querungshilfen“, zusammengestellt von Bezirksstadträtin Christiane Heiß (holen Sie sich ruhig vorher noch einen Kaffee):
1: Hinweis aus der Bevölkerung/BVV/Träger von Schulen, KiTa´s usw. an das BA.
2: Weiterleitung durch BA an AG „Förderung des Fußverkehrs“ (AGFFV) bei der SenUVK (Mitglieder dort: SenUVK, Ing.-Büro i.A. der SenUVK, VLB-B, SGA der Bezirke, Polizei, OrdSV der Bezirke, BVG).
3: AGFFV veranlasst Prüfung der Notwendigkeit einer Querungshilfe bzw. der Auswahl der für die Situation „richtigen“ Querungshilfe (u.a. Verkehrszählungen, Ortstermine, Abstimmungsrunden).
4: AGFFV entscheidet, ob/welche QH angelegt werden soll (z.B. hier: FGÜ mit baulichen Anpassungen, z.B. zusätzlich Mittelinsel und/oder Gehwegvorstreckungen).
5: VLB-B erteilt verkehrsrechtliche AO auf der Grundlage von Zeichnungen des Ing.-Büros/AN der SenUVK.
6: SGA des Bezirks erstellt Kostenschätzung, teilt der AGFFV den vsl. Mittelbedarf mit.
7: AGFFV prüft Finanzbedarf nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem SGA mit, wann Mittel für Planung bzw. Bauausführung vsl. z.V. gestellt werden können.
8: AGFFV fertigt zum geg. Zeitpunkt Bescheid über „Mittelzuweisung“ an SGA für Planung.
9: SGA führt Verfahren zur Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung der baulichen Änderungen (jeweils separat Straßenverkehrsanlagen, Öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet Angebote der Ing.-Büros, erteilt den Zuschlag, beauftragt Ing.-Büros.
10: SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Ing.-Planungen.
11: Im Ergebnis der Ingenieurplanungen: Fortgeschriebene Kostenberechnung, SGA teilt AGFFV den aktualisierten Mittelbedarf für die Bauausführung mit.
12: AGFFV prüft Finanzbedarf nach Gesamtberliner Prioritätenliste, teilt dem SGA mit, wann die Mittel für die Bauausführung z.V. gestellt werden können.
13: AGFFV fertigt zum geg. Zeitpunkt Bescheid über „Mittelzuweisung“ an SGA für Bauausführung.
14: SGA führt Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen (jeweils separat Straßenverkehrsanlagen incl. Fahrbahnmarkierung und Verkehrsbeschilderung, Öffentliche Beleuchtung bzw. Zusatzbeleuchtung des FGÜ) durch, prüft und wertet Angebote der Firmen, erteilt den Zuschlag, beauftragt Firmen.
15: SGA begleitet und beaufsichtigt fachlich die Bauausführung, teilweise werden Bauleitungsaufgaben an externe Ing.-Büros vergeben. Beim SGA bleiben auf jeden Fall die „nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben“. Zeitverluste ergeben sich hier häufig, in wechselnder Größenordnung, durch Warten auf verkehrsbehördliche AO der Baustellenabsperrung durch die VLB-A).
16: SGA nimmt in Abstimmung mit SenUVK und der zuständigen Verkehrsbehörde (VLB-B oder bezirkliche OrdSV) die fertigen Leistungen ab und in Betrieb.
Hurra.
Es fehlen aber immer noch zwei Schritte, um den Vorgang zu den Akten legen zu können:
17: Sobald Rechnungen von Ing.-Büros bzw. Baufirmen vorliegen und geprüft sind, fordert das SGA die auszuzahlenden Beträge bei der AGFFV an.
18: Die AGFFV stellt die Mittel auf einem Konto der SenUVK bereit, auf das Mitarbeiter_innen des SGA auf Antrag Zugriff erhalten (haben). Wenn die Mittel auf dem Konto sind, kann das SGA damit die Rechnungen der Firmen bezahlen.
Aktuell beträgt der Zeitbedarf allein für die Punkte 1 bis 16 i.d.R. ca. 3 Jahre. (Mit Dank an den SPD-Bezirksverordneten Axel Seitz aus Tempelhof-Schöneberg).
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