von Thomas Heck...
In schöner Regelmäßigkeit werden Einsätze gegen Islamisten gefahren, die nur eine Motivation haben: sie dienen ausschließlich der Beruhigung einer zunehmend beunruhigten Bevölkerung. Besonders absurd ist es dabei, wenn Menschen, die Ihnen und mir; Ihren und meinen Kindern die Köpfe absäbeln wollen aufgrund fadenscheiniger Ausreden nicht festgesetzt werden, nicht abgeschoben werden, sondern mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand überwacht werden.
Dass diese Überwachung nicht besonders viel bringt, hat der Fall Amri gezeigt, der von der Überwachung unbeeindruckt unter den Augen der Sicherheitskräfte quer durch die Republik reisen konnte, um dann am 19.12.2016 seine Befähigung zum Fahren eines polnischen Lastwagens auch ohne gültige Fahrerlaubnis am Berliner Breitscheidplatz unter Beweis stellte und 12 Menschen zermalmte und viele weitere schwerst verletzte. Einige seiner Opfer liegen noch heute in Berliner Krankenhäusern.
Diesen islamischen Gewalttätern wird der Rechtsstaat nun mit einem besonders scharfen Schwert aus der Waffenkammer der Rechtsmittel entgegentreten: Nicht mit Abschiebung, nicht mit Haft, nicht mit präventiven Erschießen. Nein. Sondern mit der elektronischen Fußfessel.
Ursprünglich dafür gedacht, die Einhaltung von Bewährungsauflagen, zur Abwendung eines Bewährungswiderrufes, im Vorfeld eines Gnadenentscheides oder zur Untersuchungshaftvermeidung zu kontrollieren, wurde die elektronische Fußfessel anfangs eher als elektronisch überwachter Hausarrest bezeichnet, wobei die Überwachten allerdings durchaus verpflichtet sind, ihre Wohnung zu verlassen, um entweder einer Lohnarbeit oder den Auflagen von gemeinnütziger Arbeit oder von anderen sinnvollen Beschäftigungen nachzukommen. So dienst die Fußfessel heute als Allheilmittel auch gegen islamistische Straftäter und sind doch nur Symbol eine Unfähigkeit des deutschen Staates mit den Leuten, die Sie und mich umbringen wollen, so umzugehen, dass Ihr und mein Leben geschützt wird.
Auf dieses Vorgehen hatten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verständigt. Das Bundeskriminalamt (BKA) darf jetzt eine Fußfessel anordnen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet.
Ursprünglich war geplant gewesen, dass die Fußfessel dann angeordnet werden darf, wenn der Gefährder wegen einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt worden ist. Nach dem Berliner Anschlag wurde die Vorlage dann aber verschärft.
Das von einer israelischen Sicherheitsfirma entwickelte System sei auf eine Kapazität von etwa 500 Fußfesseln ausgelegt, sagte Hans-Dieter Amthor, der Leiter der "Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder" (GÜL) dem SPIEGEL. Die GÜL hat ihren Sitz im hessischen Bad Vilbel nahe Frankfurt am Main.
Derzeit überwachen in Bad Vilbel 16 Justizbedienstete rund um die Uhr 88 Träger von Fußfesseln, die nach ihrer Haftentlassung von Gerichten noch immer als gefährlich eingestuft wurden. Laut GÜL-Leiter Amthor müsse das Personal möglicherweise aufgestockt werden, wenn die Gefährder sehr oft Alarm auslösten.
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