von Thomas Heck...
Bis letztes Jahr hatte ich noch nie von den "Reichsbürgern" gehört, einer ominösen Bewegung, die meint, dass die Bundesrepublik Deutschland eine GmbH sei, es kein Friedensvertrag gäbe, die Souveränität Deutschlands noch nicht hergestellt sei, das Deutsche Reich von 1913 noch existiere und Deutschland eh eine Marionette der USA sei... habe ich was vergessen?
Es ist an sich schon schwer, sich in diese verqueren Meinungen einzulesen. Per se diese Leute in die rechte Ecke zu schieben, ist mir zu einfach. Hier gilt aber doch, dass man das glaubt, was man glauben möchte.
Folgende Punkte könnte man zu diesen Thema bearbeiten:
1. Alliiertes Vorbehaltsrecht
Das alliierte Vorbehaltsrecht oder alliiertes Kontrollrecht regelte die Beziehungen der alliierten Besatzungsmächte gegenüber der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland und galt seit Inkrafttreten des Besatzungsstatuts in verschiedenen Ausprägungen bis zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 und dem Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages.
Das Besatzungsstatut wurde mit der Ratifizierung der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 – zehn Jahre nach Kriegsende – durch den zweiten Deutschlandvertrag ersetzt und aufgehoben. Dazu lautete es im Artikel 1: „(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden [die drei Besatzungsmächte] das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission auflösen. (2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.“
Im Artikel 5 wird jedoch deutlich, dass neben dem Recht auf die Stationierung von Streitkräften weitere Vorbehalte existierten. So dürfen von den Alliierten „im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik“ Truppen in das deutsche Bundesgebiet verlagert werden.
Auch alliierte Rechte, die für die Sicherheit der stationierten Streitkräfte notwendig sind, sollen erst erlöschen, „sobald die zuständigen deutschen Behörden entsprechende Vollmachten durch die deutsche Gesetzgebung erhalten haben […], einschließlich der Fähigkeit, einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu begegnen.“ Somit bestanden theoretisch Notstandsrechte der westlichen Siegermächte weiter und hätten im Falle eines Notstandes dazu führen können, dass die drei Botschafter der USA, Großbritanniens und Frankreichs im Sinne der ehemaligen Hohen Kommissare Teile der exekutiven Gewalt hätten übernehmen können. Es bedurfte aber lediglich einer (verfassungs-)rechtlichen Regelung seitens der Regierung und des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland, um diesen Vorbehalt zu beenden. In Artikel V der Fassung des ersten Deutschlandvertrages von 1952 hatten die Westmächte für sich noch das Recht in Anspruch genommen, einen förmlichen Notstand in der Bundesrepublik verhängen zu können.
Die verfassungsrechtliche Regelung in der Bundesrepublik gelang erst nach dreizehn Jahren. Die Debatte darüber wurde teils sehr heftig geführt (Ablehnung einer Einschränkung der Grundrechte), die Große Koalition ermöglichte aber eine Verabschiedung der Notstandsgesetze (1968). Die im Grunde schon 1955 hergestellte innere Souveränität war damit endgültig verwirklicht.
Der Artikel 2 des revidierten Deutschlandvertrages war weiterhin in Kraft und die dadurch noch verbliebenen westalliierten Vorbehalte bis 1990 verankert. In diesem hieß es: „Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.“
Seitens der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vorbehalt nochmals im Grundlagenvertrag mit der Deutschen Demokratischen Republik (1972) bestätigt worden. Beides, der Sonderstatus von Berlin (Besatzungsstatus von Berlin (West) als Teil Groß-Berlins) und die Reste der alliierten Vorbehaltsrechte bezüglich Gesamtdeutschland, endete erst am 3. Oktober 1990, dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, durch den die völkerrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Einheit Deutschlands besiegelt wurden, bekam das vereinte Deutschland von den vier Hauptsiegermächten die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zugesprochen, die es mit Inkrafttreten des Vertrages am 15. März 1991 schließlich erhielt.
Nach Ansicht des Historikers Josef Foschepoth bestehen dagegen weiterhin bestimmte alliierte Vorbehaltsrechte. Diese seien mit Zustimmung von Bundeskanzler Adenauer während der Pariser Verhandlungen in einer geheimen Zusatzvereinbarung geregelt worden und sicherten den Drei Mächten im Wesentlichen zwei Vorbehalte: „erstens der Überwachungsvorbehalt, das Recht, den in- und ausländischen Post- und Fernmeldeverkehr in der Bundesrepublik auch weiterhin zu überwachen; zweitens den Geheimdienstvorbehalt, das Recht, die alliierten Geheimdienste mit Unterstützung des Bundesamtes für Verfassungsschutz außerhalb des deutschen Rechts zu stellen, wenn es die geheimdienstlichen Interessen erforderten.“ Adenauer unterschrieb diese Geheimverträge nicht, sondern sie seien in einem Schriftverkehr legitimiert worden und gelten nach Auffassung Foschepoths immer noch.
Foschepoths Interpretation der Rechtslage ist nicht unumstritten. Peter Schaar stellte beispielsweise fest, die Vereinbarungen zum G10-Gesetz seien „offenbar bei allen Beteiligten in Vergessenheit“ geraten, ihre Entdeckung habe bei zuständigen Behörden „Verwunderung ausgelöst“. Sowohl die US-Regierung wie die Bundesregierung erklärten auf Anfrage, seit 1990 sei von den darin enthaltenen Befugnissen kein Gebrauch mehr gemacht worden. 2013 wurden die Verwaltungsvereinbarungen von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den USA, Großbritannien und Frankreich auch offiziell außer Kraft gesetzt.
2. Deutschland GmbH
Ist Deutschland in Wahrheit nur eine Firma und sind die Bundesbürger bloß Angestellte? Die Deutsche Anwaltauskunft hat die Legende von der Deutschland GmbH einem Faktencheck unterzogen.
In erstaunlich vielen Leserzuschriften oder in Kommentaren auf der Deutschen Anwaltauskunft und in den sozialen Medien geht es um den rechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel wird dabei die Meinung vertreten, Deutschland sei entweder gar kein Staat oder nur eingeschränkt bis überhaupt nicht souverän – wahlweise auch mit der Konsequenz, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen sei sondern noch immer fortbestehe.
Die Argumente für diese Behauptung sind dabei ganz unterschiedlich, besonders häufig lesen wir allerdings von der „Deutschland GmbH“. Die These hier: Deutschland sei nicht etwa ein Staatsgebilde, sondern schlicht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seine Einwohner seien keine Staatsbürger, sondern einfache Angestellte. Als Gründer der GmbH nennen interessierte Kreise beispielsweise die Vereinigten Staaten, die mit dieser Institution das deutsche Volk seiner Souveränität berauben und es ausbeuten wollten.
Macht uns der Personalausweis zu Personal?
An vermeintlichen Belegen für Existenz der geheimnisvollen GmbH mangelt es nicht. Vor allem zwei „Indizien“ werden angeführt:
Zum einen der deutsche Personalausweis, an dessen Namen ja schon zu erkennen sei, dass es sich bei Deutschlands Bürgern um „Personal“ handelt.
Zum anderen der Handelsregistereintrag einer „Deutschland GmbH“ beim Amtsgericht Frankfurt am Main, die im Jahr 1990 gegründet worden sei.
Die Sache mit dem Personalausweis lässt sich relativ schnell erklären: Hier handelt es sich einfach um eine Wortverdreherei. Denn das „Personal“ leitet sich hier nicht aus dem mittellateinischen „Personale“ ab, das laut Duden „Dienerschaft“ bedeutet, sondern aus dem spätlateinischen „Personalia“, das mit „persönliche Dinge“ zu übersetzen ist. Den Ausdruck „die Personalien aufnehmen“ kennt man ja auch im Deutschen. Der Personalausweis zeichnet seinen Träger also nicht als Angehörigen des Personals aus, sondern enthält dessen persönliche Daten.
Die geheimnisvolle Firma in Frankfurt
Bei der in Frankfurt registrierten „Deutschland GmbH“ wird es kniffliger – denn die gibt es tatsächlich. Und in ihrem Eintrag im Handelsregister findet sich wirklich das Datum 29.08.1990. Stimmt es also, dass unsere Geschicke von einer dubiosen Firma mit einem eingetragenen Stammkapital von 50.000 D-Mark gelenkt werden? Oder doch eher von dubiosen Kräfte wie unsere Regierung, wobei mir da auch nicht unbedingt wohler wird.
Die eindeutlige Antwort lautet: Nein. Dazu genügt schon der Blick auf den vollständigen Namen des Unternehmens im Handelsregister: „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“. Es handelt sich dabei um ein Unternehmen, das vollständig im Besitz des Bundes ist und sich kurz gesagt darum kümmert, dass Deutschland flüssig bleibt.
Bekanntermaßen hat die Bundesrepublik nicht unerhebliche Schulden und muss permanent dafür sorgen, dass alte Kredite abgelöst, neue aufgenommen und überschüssiges Geld am Markt möglichst gewinnbringend angelegt werden. Genau dafür ist die vermeintliche „Deutschland GmbH“ zuständig.
Anders als gelegentlich behauptet wird, entscheidet die Agentur aber keinesfalls selbstständig über die deutsche Staatsverschuldung und kontrolliert auch keine Finanzämter oder sonstige Behörden. Sie ist lediglich ein ausführender Dienstleister des Bundesfinanzministeriums mit einer klar definierten und beschränkten Aufgaben. Mit der sonstigen Organisation des Staatswesens und der Steuererhebung hat dieses Unternehmen rein gar nichts zu tun.
Dass es sich bei der Agentur um eine GmbH handelt, hat rein praktische Gründe. Theoretisch könnte auch eine ganz normale Behörde die Aufgaben der Finanzagentur übernehmen. Dass die privatwirtschaftliche Form gewählt wurde liegt einfach daran, dass dies am Finanzmarkt so üblich ist und diese Form schlicht günstiger ist als ein Amt mit riesigem Beamtenapparat.
Es gibt mehr als eine Deutschland GmbH
Die Finanzagentur ist bei weitem nicht die einzige GmbH, die vollständig im Besitz des Bundes ist. Auch die Deutsche Flugsicherung oder die Bundesdruckerei sind reine Staats-GmbHs. Auch Städte und Gemeinden lassen ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten – auch solche der Daseinsvorsorge – von gemeindeeigenen GmbHs durchführen.
Die Verdächtigungen gegenüber der Finanzagentur haben wohl vor allem mit dem Begriff „Bundesrepublik Deutschland“ als Namensbestandteil zu tun. Der erklärt sich aber einfach dadurch, dass der Name genau wie „Deutsche Flugsicherung“ ganz platt den Geschäftszweck des Unternehmens ausdrückt: Es ist die Finanzagentur, die als einzigen Kunden und Besitzer die Bundesrepublik Deutschland hat.
Rein logisch sollt dadurch auch klar sein, dass die Gleichung „Bundesrepublik Deutschland GmbH“ = „Deutschland insgesamt“ nicht funktioniert, denn sonst würde Deutschland sich gewissermaßen selbst besitzen.
Das falsche Gründungsdatum
Auch das so verdächtige Gründungsdatum der „Deutschland GmbH“ kurz vor der Wiedervereinigung lässt sich aufklären. Im Internet, beispielsweise auch bei Wikipedia, wird häufig der 29. August 1990 als Gründungsdatum genannt.
Als Quelle dafür dient ein einziges Zitat aus dem Handelsregistereintrag in Frankfurt, der einen Gesellschaftsvertrag mit diesem Datum anführt. Was fast niemand erwähnt: Der 29.08.1990 ist gar nicht das Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Diese wurde gut zehn Jahre später im Jahr 2000 ins Leben gerufen und bündelte Funktionen, die vorher unterschiedliche andere Stellen übernommen hatten.
Die Gründung der GmbH und die Wiedervereinigung stehen damit in keinem zeitlichen Zusammenhang. Der Gesellschaftsvertrag aus dem Jahr 1990 ist deshalb im Handelsregister vermerkt, weil die Finanzagentur nicht als neues Unternehmen entstand, sondern der Bund lediglich ein „altes“ Unternehmen umbenannte, das er sowieso schon besaß.
Dabei handelte es sich um die „CVU Systemhaus GmbH“, die vorher für die Abwicklung eines DDR-Unternehmens zuständig und danach gewissermaßen überflüssig gewesen war. Vereinfacht gesagt recyclte der Bund ein Unternehmen, um es dann für eine völlig neue Aufgabe zu nutzen. Vor dem Jahr 2000 gab es aber definitiv keine „Bundesrepublik“ im Firmennamen.
Festzuhalten bleibt: Was immer man von Deutschland und seinen Finanzen halten mag, eine GmbH ist die Bundesrepublik nach nüchterner juristischer Betrachtung ganz sicher nicht.
3. Reichsbürgerbewegung
Die Reichsbürgerbewegung umfasst mehrere uneinheitliche, sektenartige Gruppen von meist Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern, die sich selbst als „Reichsbürger“, „Reichsregierung“, „Staatsangehörige des Freistaates Preußen“ oder „Natürliche Personen“ bezeichnen. Sie entstand in den 1980er Jahren und tritt seit 2010 verstärkt in Erscheinung.
Zu ihrer Ideologie gehört die Ablehnung der Demokratie und häufig die Leugnung des Holocausts. Ihre Anhänger behaupten, das Deutsche Reich bestehe fort, aber – entgegen ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre – nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland. Vielmehr werde das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 (oder den Grenzen von 1914, je nach Gruppe) durch eine „kommissarische Reichsregierung“ (KRR) oder Ähnliches vertreten, welche verschiedene Gruppen für sich beanspruchen. Die Reichsbürgerbewegung wird daher auch als „KRR-Szene“ oder „Reichsideologenszene“ bezeichnet.
Die Verschwörungstheorien der Reichsbürgerbewegung gehen im Wesentlichen davon aus, dass das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, da die Weimarer Reichsverfassung weder von den Nationalsozialisten noch von den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs jemals abgeschafft wurde (siehe Fortgeltung der Verfassung nach 1933). Die Bundesrepublik sei hingegen nicht mit diesem identisch, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent. Allein das Deutsche Reich bestehe in rechtsgültiger Weise fort und habe eine Regierung in Gestalt einer „kommissarischen Reichsregierung“, die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland ausführe. Gesetze und Gerichte seien genauso unrechtmäßig wie die erhobenen Steuern. Vertreter der Reichsbürgerbewegung fordern oft die Ablösung des Grundgesetzes, indem sie auf Artikel 146 GG verweisen. Diese Forderung wird auch von der NPD erhoben, die im Grundgesetz ein „Diktat der westlichen Siegermächte“ erkennen will.
Diese erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen gründen auf der bereits im Vorfeld der Gründung der beiden deutschen Staaten erörterten Frage nach der Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches. Spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der (Wieder-)Erlangung der vollen Souveränität ist entweder das Deutsche Reich mangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat, das vereinte Deutschland, entstanden oder aber die heutige Bundesrepublik ist seither völkerrechtlich vollidentisch mit dem Deutschen Reich.
Eine Haupttätigkeit der „Reichsregierungen“ besteht darin, gestützt auf absurde Theorien und eine abwegige juristische Argumentation allerlei „offizielle“ Papiere gegen Entgelt auszugeben, wie etwa „Reichsführerscheine“, „Reichsbaugenehmigungen“ oder „Reichsgewerbescheine“, vor allem aber „Reichspersonal-“ oder „-Personenausweise“ (zum Teil auch als „Reichspässe“ bezeichnet). Dabei handelt es sich zwar um einen reinen Fantasiepass, sodass eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht kommt, solange die von den „Reichsregierungen“ herausgegebenen Papiere „in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken“. Das heißt aber nicht, dass bei Gebrauch je nach Situation eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht möglich ist, z. B. beim Versuch der Kontoeröffnung unter Vorlage eines Reichspersonalausweises. Gegebenenfalls kann, je nach Ausgestaltung des „Reichsausweises“, eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) vorliegen. Gleiches gilt übrigens beim Benutzen eines Bundestagsflagge mit Bundesadler für Privatpersonen.
Es wird versucht, Sozialleistungen mit Berufung auf die Haager Landkriegsordnung einzuklagen, die Kraftfahrzeugsteuer zu hinterziehen oder die Rechtskraft von Bußgeld-, Gebühren- oder Steuerbescheiden zu bestreiten mit der Begründung, die Bundesrepublik sei nicht berechtigt, etwa eine Steuer zu erheben oder Sanktionen nach Straf- und Bußgeldverfahrensrecht vorzunehmen.
Neben der Einnahmequelle des Ausstellens von Fantasiepapieren gegen Entgelt finanzieren sich die selbsternannten „Reichsregierungen“ mittels Erhebung von Beiträgen gegenüber Mitgliedern und Sympathisanten, die als „Reichssteuern“ bezeichnet werden.
Die Anhänger, die gemeinhin auch als „Reichsideologen“ bezeichnet werden, befinden sich vorwiegend im Umfeld der Verschwörungstheorien und teilweise der rechtsextremen Szene. Neben diesen gibt es, insbesondere bei der Namensgebung „Reichsbürger“, eine Vielzahl weiterer Klientel: selbsternannte Justizopfer, Querulanten oder anderweitig Verhaltensauffällige können sich dahinter verbergen. Beispielsweise ist die selbsternannte Außenministerin der ursprünglichen KRR-Gruppierung Ingrid Schlotterbeck Verlegerin der sich mit parawissenschaftlichen Themen beschäftigenden, rechtslastigen Zeitschrift Magazin 2000plus. Die Ur-„Reichsregierung“ wurde nach Informationen u. a. der Thüringischen Landeszeitung vom 11. Februar 2004 vom Berliner Landesamt für Verfassungsschutz dem rechtsradikalen Milieu zugerechnet, eine Einschätzung, die der niedersächsische und thüringische Verfassungsschutz auch bezüglich einer anderen Gruppierung, der „Exilregierung“, teilen. Doch gibt es auch Verfassungsschutzämter – so zunächst in Berlin –, denen die KRRs allerhöchstens suspekt und nicht beobachtungswürdig erscheinen: Im Tübinger Tagblatt vom 21. Februar 2002 war zu lesen, dass der Berliner Verfassungsschutz „sie nicht für rechtsextremistisch, sondern für ‚harmlos, weil beknackt‘“ halte. Der tatsächliche Einfluss der Gruppierungen in der rechtsextremen Szene wird im Verfassungsschutzbericht 2005 des Verfassungsschutzes Niedersachsen als gering eingestuft.
„Ein Teil der so genannten Reichsbürger ist einfach nur ein bisschen spinnert, ein anderer Teil ist klar rechtsextrem.“ – Winfriede Schreiber, Leiterin des brandenburgischenVerfassungsschutzes und ehem. Polizeipräsidentin von Frankfurt (Oder).
Die „realitätsfernen Verlautbarungen der ‚Exilregierung‘“, so urteilt das thüringische Landesamt für Verfassungsschutz, „dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit pseudojuristischer Akribie versucht wird, einen gesellschaftlichen Resonanzboden für rechtsextremistisches Gedankengut zu schaffen und teilweise personelle Überschneidungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen bestehen“.
Viele der Reichsregierungen erkennen sich untereinander nicht an, manche kooperieren untereinander. Es kommt häufig zu internem Streit unter den Aktivisten einer selbsternannten „Reichsregierungs“-Gruppe, was meist die Gründung (Abspaltung) einer neuen reichsideologischen Gruppierung zur Folge hat. An Kontrahenten aus anderen Reichsregierungen verschicken Aktivisten gelegentlich amtlich aussehende Fantasie-Entlassungsurkunden sowie Unterlassungsverfügungen, die bei Androhung von Strafe dazu auffordern, sich nicht weiter als legitimer Amtsträger eines Scheinstaates auszugeben oder weiterhin bestimmte Behauptungen zu verbreiten. Die Betroffenen scheren sich jedoch nicht darum und gehen einfach weiter ihren „Amtsgeschäften“ nach.
Umgang der bundesdeutschen Verwaltungsbehörden und der Rechtsprechung mit Reichsbürgern.
Nachdem es immer häufiger vorgekommen war, dass Schreiben von „Reichsregierungen“ oder „Reichsbürgern“ an Verwaltungsbehörden oder an Polizeidienststellen verschickt wurden, haben einzelne Landes-Verfassungsschutzämter diverse Ratgeber-Broschüren zum geeigneten Umgang von Behörden mit solchen Schreiben herausgegeben. Darin wird den echten Behörden empfohlen, sich auf keine Diskussionen mit Bürgern einzulassen, die reichsideologische Argumentationen vorbringen. Der dienstliche Schriftwechsel mit solchen Bürgern soll auf das Notwendige beschränkt werden. Auf eingereichte Proklamationen von Scheinstaaten oder Scheinregierungen soll nicht reagiert werden. Zudem sollen eingelegte Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, die die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland bestreiten, unverzüglich als unbegründet zurückgewiesen werden.
Einzelne „Reichsdeutsche“ versuchen auch immer wieder, ihre Vorstellungen vor Gericht damit zu verfolgen, dass sie die Gültigkeit des deutschen Grundgesetzes und somit die Gültigkeit der gesamten bundesdeutschen Gesetzgebung bestreiten. In den Urteilen deutscher Gerichte, die dazu ergangen sind, wurde solches Vorbringen von „Reichsdeutschen“ stets als unbegründet abgewiesen. Die Gerichte stellen in solchen Fällen meistens ausdrücklich fest, dass die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 (nach der Wiedervereinigung) der gegenwärtige deutsche Nationalstaat ist und es einen anderen deutschen Staat oder eine andere deutsche Gesetzgebung nicht gibt.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, stellte 2016 fest, dass es eine zunehmende Gewaltbereitschaft selbsternannter „Reichsbürger“ gebe, die zu einer Gefahr der Beamten in Alltag werde: „Öffentlich Beschäftigte, die mit Reichsbürgern in Kontakt kommen, müssen mit massiver Gegenwehr und auch mit Gewalt rechnen“. Insbesondere gefährdet seien Gerichtsvollzieher.
Am besten gar nicht auf Diskussionen einlassen. Wir sind ein freies Land. Jeder Spinner kann seine Meinung vertreten, warum nicht auch die? Verstärkt wird die Haltung dieser Leute sicher auch durch eine unberechenbare und schwache Regierung, die selbst einem Land wir der Türkei zu Kreuze kriecht und nicht selbstbewusst deutsche Interessen vertritt.
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