Mittwoch, 8. Juni 2016

Warum nicht mal einen Kaiser?

von Thomas Heck...

Diese Woche gab Bundespräsident Joachim Gauck bekannt, dass er auch aus Altersgründen nicht für eine zweite Amtszeit des Bundespräsident zur Verfügung stehe. Auch wenn jetzt alle so überrascht tun, Gauck ist jetzt in dem "anstrengenden" Amt nicht so rasch gealtert, er war schon bei seiner Wahl so alt, dass er eigentlich eher ins Altersheim, denn in das Schloß Bellevue, dem Sitz der Bundespräsident gehört hätte. Doch es gab auch schlechtere Bundespräsidenten.

Gauck sagte, es sei guter demokratischer Brauch und das Land brauche sich nicht zu sorgen, wenn es nun einen neuen Bundespräsidenten gewählt würde. Sehe ich auch so, war doch das einzig Gute an Gaucks Wahl, dass damit Gesine Schwan verhindert wurde. Schaden konnte die nämlich so nicht anrichten. Gauck ist übrigens der erste parteilose Bundespräsident in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.



Und wenn jetzt schon Namen durch die Gazetten geworfen werden, Außenminister Steinmeier, der gerne würde, Finanzminister Schäuble, wo sich das Land fragt, ob Deutschland schon reif für einen behinderten Bundespräsidenten sei, Martin Schulz, Katrin Göring-Eckhard, warum nicht mal einen Neger (Roberto Blanko) fragte Titanic einst, eine Frau müsse es sein, ein Ossis auf jeden Fall, jemand mit Migrationshintergrund, dann müssen die deutschen Bürger begreifen, dass sie nicht gefragt werden und die Wahl des Bundespräsidenten von einem demokratischen Prozess so weit entfernt ist, wie der Besuch eines Bordells von einer Liebesbeziehung. 

Denn der Bundespräsident wird alle 5 Jahre von der Bundesversammlung gewählt, welche zur Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten besteht und zur anderen Hälfte aus Wahlmännern und Wahlfrauen, die von den Landesparlamenten der Bundesländern gewählt werden. Die Kandidatenauswahl im Vorfeld der Wahl ist stark von der absehbaren parteipolitischen Stimmverteilung in der Bundesversammlung und parteitaktischen Überlegungen geprägt. Je nach Ausgangslage versuchen die Parteien, in einem innerparteilichen Prozess einen Kandidaten zu finden, für den sie sich in der Bundesversammlung entsprechende Zustimmungen erhoffen. Direkte Demokratie sieht anders aus.

Dabei ist das Amt an sich nicht ohne und geht weit über das Repräsentative hinaus. Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt unter anderem folgende Aufgaben: 

  • Er vertritt den Bund völkerrechtlich. 
  • Er beglaubigt diplomatische Vertreter. 
  • Er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen. 
  • Er fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus und lässt sie durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkünden. 
  • Er schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn. 
  • Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er Bundesminister. 
  • Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist. 
  • Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages. 
  • Er verkündet, dass der Verteidigungsfall festgestellt worden und eingetreten ist, und er gibt völkerrechtliche Erklärungen ab, wenn ein Angriff erfolgt; der Bundespräsident hat insofern allein die Funktion der Kriegserklärung. 
  • Er beruft den Bundestag (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen) und die Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz ein. 
  • Er veranlasst Staatsakte aus wichtigem Anlass und ordnet die Staatssymbole an. 

Der Bundespräsident erhält Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts des Bundeskanzlers. Sie sind im Bundeshaushalt mit 199.000 Euro ausgewiesen zuzüglich 78.000 Euro Aufwandsgeld (Aufwandsentschädigung), aus dem auch die Löhne des Hauspersonals für die freie, voll eingerichtete Amtswohnung des Bundespräsidenten zu zahlen sind.

Die Bezüge nach dem Ausscheiden aus dem Amt regelt das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG). Danach werden die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder auf Lebenszeit gewöhnlich als Ehrensold weitergezahlt. Dennoch ist es nach Ansicht des Staats- und Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim möglich, dass bei einem Rücktritt aufgrund persönlicher Gründe der Rechtsanspruch auf den Ehrensold nicht mehr gegeben ist. Der „Altpräsident“ (Bezeichnung für ehemalige Bundespräsidenten) behält weiterhin ein Büro im Bundespräsidialamt. So erhalten mit Scheel, Herzog, Wulff insgesamt 3 ehemalige Bundespräsidenten diesen Ehrensold. Köhler verzichtete darauf. An Christian Wulff, der bislang jüngste Bundespräsident, entzündete sich anläßlich seines Rücktritts die Diskussion, ob ihm der Ehrensold zustehe. 

Ich halte diese Diskussion für Bestandteil einer Neiddebatte, der sich an Wulff entzündete, denn dieser Ehrensold bringt Deutschland nicht um, da wird ganz anders Geld versenkt. Viel wichtiger ist die Frage, ob Deutschland überhaupt noch das Amt des Bundespräsidenten benötigt. Von den Vätern des Grundgesetzes als Gegengewicht zur Bundesregierung hat er ausgedient, wenn selbst die Flüchtlingskapriolen einer Bundeskanzlerin Merkel ohne rechtliche Konsequenzen bleiben. 

Warum eigentlich nicht mal wieder einen Kaiser? Wir blicken doch alle neidvoll nach Großbritannien. Zum Schluß ein Tipp, wer der nächste Bundespräsident wird: Frank-Walter Steinmeier. Wetten?

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