Montag, 5. Dezember 2016

Kinderficker bleiben Lehrer - dit jeht nur in Berlin

von Thomas Heck...


Zwei Beamte in Berlin besaßen Kinderpornos. Der Senat zog deshalb vor Gericht, wollte die Lehrer entlassen. Doch die Disziplinarklagen wurden abgeschmettert. Diese Urteile rufen Unverständnis und Kritik hervor. Denn die zwei Lehrer waren im Besitz von Kinderpornos und Missbrauchs-Fotos. Der Senat wollte die Lehrer entlassen, doch die Disziplinarklagen wurden vom Verwaltungsgericht abgeschmettert. Ein Lehrer hatte Videos und über 250 Bilder von kleinen Jungen. Sie sind nackt, balgen herum. Für Kripo und Strafgericht war klar ersichtlich, dass die Geschlechtsteile in den Mittelpunkt gerückt wurden, um den Betrachter zu erregen. Doch der Beamte sollte nur eine Geldstrafe zahlen, die vom Amtsgericht Tiergarten von 12.900 auf 4500 Euro abgemildert wurde.




Der andere Beamte hatte sogar Fotos, auf denen Kinder beim Geschlechtsverkehr zu sehen waren. Es erging lediglich ein Strafbefehl über 4000 Euro. Der Grund: Bei den Fotos mit den nackten balgenden Kindern seien ja keine Missbräuche zu sehen. Und beim zweiten Fall, wo Missbräuche zu sehen sind, handle es sich nur um mittelschwere Fälle. Die Geldstrafe sei ja deshalb auch gering ausgefallen, so die Einschätzung der nicht öffentlichen Disziplinar-Verfahren.

Senatorin Sandra Scheeres (46, SPD), die erst vor wenigen Tagen die Studie Göttinger Wissenschaftler um die Vermittlung Jugendlicher an verurteilte Pädophile in den Jahren 1969/70 durch den Senat erlebte, ist fassungslos. „Im Sinne des Kinderschutzes werden wir hier Berufung einlegen“, sagte sie. Notfalls bis hin zum Bundesverwaltungsgericht.

Die beiden Lehrer bleiben vorerst suspendiert, bei 50 Prozent ihrer Bezüge. Und werden kurz über lang wieder Ihre und unsere Kinder unterrichten. Das passt ins Bild und in ein Land, wo eine Sebastian Edathy Kinderpornos über die Server des Bundestags herunterlud und nicht strafrechtlich belangt wurde. Was für ein jämmerliches Land, welches nicht mal unsere Kinder schützt. Erbärmlich.

Opfer der Begierde

von Thomas Heck...

Eine 19-jährige Medizinstudentin aus Freiburg wurde von einem minderjährigen afghanischen Flüchtling vergewaltigt und getötet. Der Täter war von einer Freiburger Familie aufgenommen worden, Einbindung in die Gesellschaft, Kennenlernen der Kultur sollten dem aus der Welt Geworfenen, Traumatisierten durch Aufnahme in einer Familie erleichtert werden. Er genoss alle Privilegien, die dieses Land zu geben bereit ist und mordete dennoch. Die Studentin selbst soll im Freiburger Studentenverein „Weitblick“ aktiv gewesen sein, der sich weltweit für Bildung und in Deutschland für die Integration von Flüchtlingen einsetzt. Sie entstammte dem Milieu, das Mitmenschlichkeit in unbedingte Aufnahmebereitschaft für die Gepeinigten dieser Welt übersetzt, bezahlte dafür dennoch mit ihrem Leben. 


Insgeheim dachte ich mir, endlich hat es mal ein richtiges Opfer getroffen, nicht weil das Opfer es verdiente, sondern durch ihr Verhalten zu den Zuständen beitrug. Eine jene Beifallsklatscher, die mit ihrem Lächeln bei manchen Flüchtlingen Erwartungen und Sehnsüchte weckte, wie es unverschleierte Frauen unbewusst durch ihre Naivität gegenüber Muslimen oftmals tun. Der Clash der Kulturen, den die Gutmenschen und Willkommensklatscher in diesem Lande immer noch nicht begriffen haben, um die man aber wissen muss, wenn man das Land mit jungen, kräftigen Muslimen flutet. 


In der Traueranzeige baten die Eltern um Spenden für Weitblick Freiburg e. V., jenem Verein, der unter anderem Spenden sammelte, um Bibliotheken für Flüchtlinge einzurichten. Die Tragik könnte größer nicht sein. In diesem Verbrechen spiegelt sich, geschrumpft auf einen Punkt, was in der Fläche des Landes geschehen ist, seit Deutschland die Grenzen für die globalen Flüchtlingsströme öffnete.

Es war das Leitmotiv der Willkommenskultur, das Leid anderer zu lindern, Gutes zu tun. Als Folge dieses Tuns kam auf die Helfenden, auf dieses Land, aber nicht nur Dankbarkeit, sondern auch Kriminalität und Terrorismus und religiöser Fundamentalismus zu – und wie immer richtete sich das Vergrößerungsglas der Öffentlichkeit auf das Scheitern, die Missachtung, die Undankbarkeit.

Der Mord von Freiburg stellt nun eine kaum zu ertragende Zuspitzung dar. Der Hilfsbedürftige mordet den Helfer. Eine junge Frau, die das Beste, was diese Gesellschaft zu bieten hat, in sich vereint: Nächstenliebe, Bildung, Gemeinsinn, wurde zum Opfer ihrer Hilfsbereitschaft. Sie wurde getötet von dem, der sein Überleben ihrer Hilfe zu verdanken hat. Sie bezahlte ihre Nächstenliebe mit dem Leben.

Der Fall habe eher „regionale Bedeutung“, zudem gelte bei dem noch minderjährigen Verdächtigen „der besondere Schutz von Jugendlichen“, schrieb die in Hamburg ansässige Redaktion von ARD-Aktuell am späten Samstagabend in einem Facebook-Kommentar. „Auf ‚Tagesschau.de‘ sowie auf Facebook und Twitter haben wir am Nachmittag berichtet.“ Auf diesen Eintrag reagierten zahlreiche Nutzer mit Kritik. Was ist das für ein Land, wo über den Mord eines Flüchtlings nicht berichtet wird, während ein Knallfrosch vor der Tür einer Moschee für volle mediale Aufmerksamkeit sorgt. Sogar Kanzlerin Merkel war nach einem "Anchlag" auf eine Moschee vor Ort und zeigte sich solidarisch mit den Muslimen. Marias Familie muss auf dieses Privileg verzichten. Political Correctness absurd. 

Der Freiburger Oberbürgermeister Salomon beschwor in einer Pressekonferenz die Bürger seiner Stadt zu berücksichtigen, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Er hat recht. Die Taten Einzelner dürfen nicht zu einer pauschalen Verurteilung der überwiegenden Mehrheit der Unbescholtenen führen, sagen die Befürworter der Willkommenskultur. Sie haben recht. Wären die Grenzen im September 2015 geschlossen geblieben, würde die Medizinstudentin aus Freiburg noch leben, sagen die Kritiker der Willkommenspolitik. Sie haben recht.

Der Mord von Freiburg ist ein Einzelfall, ja. Und dennoch kann niemand frei auf diesen Einzelfall blicken, ohne einen Zusammenhang zum Flüchtlingsstrom herzustellen, der im letzten Jahr bei uns angekommen ist. Ein Strom, in dessen Mitte auch Gefahr für unser Land mitschwamm, ein Strom, in dem sich auch der Täter befand. Die Öffentlichkeit blickt gebannt auf diese Einzelfälle. Es ist ihr gutes Recht.

Was ist ein Menschenleben wert?

von Thomas Heck...



Gesprochenes Recht im Deutschland des Jahres 2016 hat mit gefühlter Gerechtigkeit wenig zu tun. Das weiss jeder, der die Gazetten des Landes nach Gerichtsurteilen durchforstet. Bewährung für Vergewaltiger und Kinderschänder, Sozialstunden für Ficki Ficki am Kölner Hauptbahnhof und Totschläger. Das ist Deutschland mit der ganzen Milde des Gesetzes.


Bewährungsstrafe oder Gefängnis für den Fahrdienstleiter, der für die Katastrophe von Bad Aibling verantwortlich ist? Nach sechs Verhandlungstagen verkündet das Landgericht Traunstein das Urteil im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling. Beim Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar starben 12 Menschen, fast 90 wurden verletzt.


Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten wird heute mit Spannung das Urteil erwartet. Am Vormittag verkündet der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Traunstein den Schuldspruch.

An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung besteht kein Zweifel. Selbst die Verteidiger des angeklagten Fahrdienstleiters hatten dies in ihren Plädoyer am Freitag eingeräumt. Allerdings halten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls komme eine Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. So viel ist ein Menschenleben wert.

Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel "Dunkeln Hunter 5" auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn (DB) verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

Womöglich vom Spielen auf dem Smartphone abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch, wie die fünftägige Beweisaufnahme im Prozess ergab. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Dadurch kam es zum Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke. Bei dem Unglück starben 12 Menschen, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Bekannt wurde in dem Verfahren auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.

Was ist also ein Menschenleben wert? Nichts. Denn die Menschen, die an dem Unglückstag den Zug benutzten, wussten nicht um diese Umstände, konnten es nicht wissen. Ganz schön kaltschnäuzig, wie mit unserer Sicherheit umgegangen wird. Und durch die ganze Milde des Gesetzes werden die Angehörigen der Opfer nochmals bestraft. Gerechtigkeit sieht anders aus. Egal, wie das Urteil letztlich ausgehen wird.

Sonntag, 4. Dezember 2016

Die Scheindebatte um die Obergrenze für Flüchtlinge

von Thomas Heck...

Die von der CSU geforderte Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen sorgt weiter für Diskussionen in der Union.


Im Gegensatz zu Bayerns Finanzminister Söder, CSU, der heute im Deutschlandfunk auf der Einführung einer Obergrenze beharrte, erklärte Bundesfinanzminister Schäuble, CDU, den Streit für beendet. Er sagte der Bild am Sonntag, das Grundrecht auf Asyl kenne eine solche Grenze nicht. Es handele sich um eine unnötige Symboldebatte.


Söder hatte gesagt, die Obergrenze wäre ein klares Signal der Glaubwürdigkeit. Andernfalls suggeriere man den Deutschen, dass es völlig unklar sei, ob sich die Ereignisse des Jahres 2015 noch einmal wiederholen würden.


Eine reine Scheindebatte, die jedoch nur das eklatante Versagen der Politik verschleiern soll. Natürlich kann es keine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlinge geben, denn man wird den ersten nach erreichen der Grenze nicht abweisen können, wenn ein Asylgrund vorliegt. Doch die 1.500.000 + X, die bis dato kamen, hätte man abweisen können und müssen wenn keine Papiere vorliegen, kein Asylgrund vorliegt, es sich offensichtlich um Wirtschaftsflüchtlinge handelt oder die Herkunft aus sicheren Herkunftsländern klar ist. Dies bedingt jedoch eine Einreisekontrolle an den Grenzen und eine rigorose Umsetzung der Abkommen von Dublin und Schengen und die strikte Einhaltung deutschen Rechts. 

Flüchtlinge: Warum nicht mal ein Gutachten von McKinsey?

von Thomas Heck...

Ea gibt unterschiedliche Profiteure der Flüchtlingskrise, von linken Gutmenschen, die sich bezahlt als Flüchtlingshelfer alimentieren lassen oder unbezahlt ihr Gewissen aufpolieren lassen, was für die Seele tun. Und dann gibt es noch McKinsey... die für das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Gutachten mit Inhalten erstellt hat, die jeder von uns schon vorher wusste und für diese Weisheiten 1,8 Mio. Euro kassierte. Warum die gut bezahlten Beamten des BAMF nicht selbst auf diese Erkenntnisse kommen, beantwortet diese Studie nicht.


Die Bundesregierung soll den Druck auf abgelehnte Asylbewerber erhöhen, damit mehr Menschen in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Das geht aus dem Entwurf des Abschlussberichts der Unternehmensberatung McKinsey hervor, der 14 Maßnahmen für eine „konsequentere Rückführung“ ausreisepflichtiger Ausländer vorschlägt. Das vertrauliche Papier soll Lösungen für ein Problem aufzeigen, über das seit Monaten debattiert wird.

Die Durchsetzung der Ausreise von kriminell gewordenen Ausländern gehört zu den Punkten, die die Regierung auf der Basis des McKinsey-Berichts angehen will. Die Berater plädieren für ein mit den Bundesländern koordiniertes „Rückkehrmanagement 2017“, um „zeitnah“ Erfolge zu erzielen. Dazu gehören mehr Abschiebungen sowie mehr freiwillige Rückreisen. „Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam sollten so gestaltet werden, dass sie in der Praxis konsequent anwendbar sind. Dazu sind entsprechende Abschiebungshaft- und Gewahrsamsanstalten einzurichten“, heißt es in dem Papier.


Zudem regt McKinsey die Schaffung eines finanziellen Anreizsystems etwa mit höheren Fördersätzen an, womit „die Anzahl freiwilliger Rückkehrer deutlich erhöht werden“ soll. Außerdem seien eine „konsequente digitale Erfassung im Ausländerzentralregister“, mehr Personal in den Ausländerbehörden und eine Zentralisierung der Verantwortlichkeiten für die Rückkehr in den Bundesländern nötig. Wozu freiwillige Ausreisen, wenn diese erzwungen werden können? Das ist so absurd, als würde man einen Vergewaltiger finanziell belohnen, wenn er nicht mehr vergewaltigt, einen Dieb vergüten, der nicht mehr klaut. Rechtsstaat im Wahn.

Der Bericht stellt fest, dass die Zahl der ausreisepflichtigen Personen bis Ende 2017 auf „mindestens 485.000“ steigen werde. Hingegen liegt die Prognose zu den tatsächlichen Ausreisen für dieses und das kommende Jahr bei jeweils nur 85.000. Die Kosten für einen Ausreisepflichtigen betrügen 670 Euro im Monat. „Im Jahr 2017 werden die direkten Gesamtkosten damit bei rund drei Milliarden Euro liegen“, so die Berater. Aber im Ernst, einen Taschenrechner sollten auch die Beamten des BAMF bedienen können.

Angesichts dieser Kosten sei es ratsam, in die Rückführung und besonders die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen „zu investieren, um die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland zu verkürzen“. Die Kosten einer Rückführung durch die Polizei betragen demnach durchschnittlich 1500 Euro, bei einer freiwilligen Rückreise seien es 700 Euro. Laut Bericht reichen die bisherigen Bemühungen nicht aus, um dem „erwarteten erheblichen Anstieg der Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen in 2017 nachhaltig entgegenzuwirken“.

Außerdem schlägt McKinsey schärfere Regeln für geduldete Ausländer vor. Sind diese krank oder legen keine Passpapiere vor, sollen sie für Essen oder Kleidung statt Geld nur noch Sachleistungen erhalten. Die „finanzielle Flexibilität“ könne so „verringert“ werden. McKinsey empfiehlt auch, Leistungen bei denjenigen zu kürzen, die zur Klärung der Identität oder zur Beschaffung von Passersatz-Dokumenten nicht beitrügen.

Die momentanen Resultate bei Rückführungen in die Heimatländer sind dem Bericht zufolge „unzureichend“. Zwischen Ausreisepflicht und tatsächlicher Ausreise liegen demnach bisher „bei vollzogenen Rückführungen durchschnittlich zwölf Monate, in manchen Fällen sogar rund 4,5 Jahre“. Nach Verurteilungen wegen einer Straftat benötige man im Schnitt 20 Monate für eine Ausweisung.



Einiges von dem, was die Berater aufgeschrieben haben, findet man auch in Berichten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „AG Rück“. Solche Papiere liegen schon lange auf dem Tisch, doch kaum eine Empfehlung wurde umgesetzt. Das soll sich jetzt offenbar ändern, weil die Rückkehrpolitik zum Top-Thema der Regierung wird. Allerdings sind für die Umsetzung der meisten Vorschläge die 16 Länder verantwortlich. Nicht alle haben bisher zentrale Ausländerbehörden geschaffen, wie es McKinsey verlangt.

Aber aller Druck der Bundesländer auf abgelehnte Asylbewerber nutzt wenig, wenn die Herkunftsstaaten die Menschen nicht nehmen. Bei der Kooperation mit diesen Staaten ist der Bund gefordert, kommt aber kaum voran. Man hätte deshalb erwartet, dass die Autoren der Studie in dieser Frage mit dem Finger auf die Regierung zeigen, aber genau das tun sie nicht. Etwas anderes haben sie demgegenüber ungewöhnlich deutlich formuliert: dass der Staat abgelehnten Asylbewerbern noch mehr Finanzhilfen anbieten soll, damit sie freiwillig ausreisen. Die Zahlen sprechen für solche Angebote, doch der politische Gegenwind dürfte groß sein.

Auf die einfachste Vorsorge, nämlich die Kontrolle über die eigenen Grenzen und die Überprüfung der Einreisenden, kommen die Schlaumeier von McKinsey nicht. 

Unterdessen wird Kritik an den hohen Kosten (1,8 Millionen Euro) für die McKinsey-Studie laut. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte: „Allerdings stellt sich die Frage, warum man für so viel Geld externen Sachverstand einkauft, der auch in Bundesbehörden und Ministerien zweifellos vorhanden ist.“ Vielleicht, weil so viel Sachverstand gar nicht vorhanden ist.

Und der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagt: „Den Bericht hätten Bundes- und Landesbehörden genauso gut erarbeiten können. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beamten.“

Nicht mal eine Kerze für Maria?

von Thomas Heck...

Der Mord an die Freiburger Medizinstudentin Maria Ladenburger wird eins sicher beweisen: Die Gutmenschen werden uns Freiburg nicht verzeihen. Ich warte schon auf die ersten Mahnwachen... vor Flüchtlingsheimen. Maria arbeitete ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe.

Schon jetzt findet sich kein Zeitungsartikel oder Kommentar, kein Statement eines Politikers, der den Mord eines afghanischen Flüchtlings erwähnt, der nicht gleichzeitig davor warnt, den Mord nicht zu instrumentalisieren. Natürlich sind nicht alle Flüchtlinge Mörder und Vergewaltiger. Fakt ist aber auch, dass Maria noch leben würde, hätte Merkel nicht letztes Jahre die Grenzen geöffnet. Insofern liegt die politische Verantwortung natürlich bei Merkel.

Auf Schweigemärsche wird Maria wohl verzichten müssen, ebenso wie ihre Familie dafür Verständnis haben muss, dass sich Politiker nicht den langen Weg nach Freiburg machen werden, um zu kondolieren. Dafür hatten Maria und ihr Mörder leider die falsche Nationalität. Man versuche sich, dass mediale Erbeben vorzustellen, hätte ein Deutscher einen Flüchtling vergewaltigt und getötet. Ein vermeintlich fremdenfeindlicher Tramfahrer in Berlin, der nur einer jungen Syrerin der Strassenbahn verwies, weil diese verbotenerweise einen fettigen Döner aß, erhielt jedenfalls mehr mediale Aufmerksamkeit, als es Maria jemals schaffen wird.


Natürlich kann man auch argumentieren, auch ein Deutscher hätte sie getötet haben können. Hat sie aber nicht, es war ein Flüchtling. 

Im Schwarzwälder Boten eine Zusammenfassung der Ereignisse:

Ein 17-Jähriger steht im dringenden Verdacht, die 19 Jahre alte Medizinstudentin Maria L. in Freiburg vergewaltigt und ermordet zu haben.

Der junge Mann war vor einem Jahr als Flüchtling nach Deutschland eingereist und lebte bis zu seiner Verhaftung am Freitagmittag gegen 12:30 Uhr bei einer Freiburger Familie in Obhut. Er wurde am Samstag dem Haftrichter vorgeführt und in U-Haft gesteckt. Zu sämtlichen Tatvorwürfen schweigt er bisher. Polizei und Staatsanwaltschaft sind dennoch von seiner Täterschaft überzeugt: „Es gibt einen Ermittlungserfolg“, so der Chef der Freiburger Staatsanwaltschaft Dieter Inhofer am Samstagnachmittag in einer eigens einberufenen Pressekonferenz.

Verdächtiger dank auffälliger Frisur erkannt

Die Beweislast gegen den jungen Mann, der seit seiner Einreise als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling im Jahr 2015 bereits einmal im Zusammenhang mit einem Vorwurf der Körperverletzung mit der Polizei zu tun hatte, der sich dann aber als unzutreffend herausstellte, ist erdrückend: Die DNA des 17-jährigen konnte sowohl am Mordopfer als auch an einem Schal, den der Mann einer Videoauswertung zufolge in der Tatnacht trug, sichergestellt werden. Außerdem entdeckten die Spezialisten der Kriminaltechnik am Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart ein auffälliges, 18,5 Zentimeter langes, teilweise blond gefärbtes Haar in einem Gebüsch am Tatort, das sich nach langwierigen Untersuchungen am vergangenen Montag ebenfalls zweifelsfrei der Täter-DNA zuordnen ließ.

Der Verdächtige, den eine junge Polizeibeamtin dank seiner auffälligen Haartracht auch bei der Auswertung von Videomaterial aus einer Straßenbahn der Freiburger Linie 1 in der Tatnacht entdeckt hatte, wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Vier Tage später schnappte die Falle zu: Der Mann fiel einer Streife in Freiburg-Lettenweiler auf, wo auch Maria L. in einem Studentenwohnheim lebte. Die Streifenbeamten nahmen eine Personenkontrolle vor und zogen die Ermittler der zuletzt knapp 70-köpfigen „SoKo Dreisam“ hinzu: Der Verdächtige konnte vorläufig verhaftet werden. Eine DNA-Probe wurde angeordnet und brachte das Ergebnis: Der Täter ist den Fahndern ins Netz gegangen.

Freiburgs OB warnt vor Pauschalverdächtigungen gegenüber Flüchtlingen

Polizeipräsident Bernhard Rotzinger und Freiburgs Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne) lobten den Erfolg der Ermittler. Salomon sprach von einem großen Fahndungserfolg und warnte angesichts der Herkunft des mutmaßlichen Mörders vor Pauschalverdächtigungen gegenüber Flüchtlingen. Rotzinger betonte, wie gut alle Beteiligten Polizei- und LKA-Kräfte bei der Fahndung zusammengearbeitet hätten: Alles habe wie „ein sehr gut abgestimmtes Räderwerk“ ineinander gegriffen, so der Polizeipräsident. An der Fahndung seien Polizeikräfte aus dem ganzen Land beteiligt gewesen, ergänzte der Freiburger Kripo-Chef Peter Egetemaier: „So eine Arbeit braucht Zeit und Geduld“.

Tatsächlich waren die Ermittlungen im Fall Maria L. von einem riesigem Aufwand geprägt, wie der Chef des Kriminaltechnischen Instituts am LKA Stuttgart, Andreas Stenger, betonte: Neben den Spuren am Opfer, dem Fahrrad in der Nähe des Tatorts und dem schwarzen Schal, von dem sich schließlich zeigte, dass er dem Täter gehörte, wurden auch mehrere Säcke Dornengestrüpp abgemäht und gesichert. Bei der mikroskopischen Untersuchung des Gestrüpps fanden die LKA-Experten schließlich das lange Haar aus dem Zopf des mutmaßlichen Täters, dessen Haarwurzel zur Täter-DNA des Mordopfers passte. „Dieses Haar war das entscheidende Detail“, so Stenger.

Zusammenhang mit Mordfall in Endingen?

Auf Polizei und Staatsanwaltschaft wartet nun ein großer Berg Arbeit: Zunächst gilt es zu klären, ob der Afghane auch für den Mord an Carolin G. (27) in Endingen vor einem Monat verantwortlich sein könnte. Noch, so Dieter Inhofer, habe man hierfür keine Indizien. Außerdem, so SoKo-Leiter David Müller, wisse man nicht, wie die Tat genau ablief und ob Täter und Opfer sich vor der Tat schon in irgendeiner Weise kannten. Es stünden nun Vernehmungen der Familie an, bei der Jugendliche lebte, sowie Durchsuchungen und weitere Ermittlungsmaßnahmen. Man habe allerdings, so der SoKo-Chef weiter, durch Befragungen und die umfangreiche Analyse von Foto- und Videomaterial ein recht klares Bild von den letzten Stunden im Leben von Maria L.: Die junge Frau besuchte am Abend vor ihrem Tod eine große Studentenparty im Freiburger Institutsviertel. Von dort machte sie sich in der Mordnacht um 2:37 mit ihrem Rad auf den Heimweg entlang der Dreisam nach Littenweiler im Osten der Stadt: „Das war der Weg, den sie üblicherweise nutzte“, so Müller.

Parallel dazu haben Überwachungsvideos aus der Straßenbahn ergeben, dass der mutmaßliche Mörder der jungen Frau um 1:57 Uhr in der Freiburger Stadtmitte in eine Straßenbahn der Linie 1 stieg. Hinweise, dass er vorher auf der gleichen Party wie sein späteres Opfer war, gibt es zurzeit nicht. Er war schwarz gekleidet und trug einen schwarzen Schal, wie ihn die Polizei später am Tatort in der Dreisam auffinden sollte.

17-Jährigem blühen maximal zehn Jahre Haft

An der Endhaltestelle Lassbergstraße in Littenweiler stieg der junge Mann aus dem Zug. Ob er von dort aus mit dem herrenlosen Fahrrad, das die Polizei am Tag nach der Tat unweit des Tatorts auf dem Dreisamuferweg fand, an die Dreisam fuhr, um seinem Opfer aufzulauern, ist derzeit noch unklar: Die DNA-Spurenlage am Rad deutet zwar darauf hin, dass der 17-jährige damit gefahren ist. Wem das Rad jedoch gehört, ist trotz rund 400 Hinweisen aus der Bevölkerung bisher offen, so David Müller weiter. „Wir wissen aber, dass der Mann 50 Minuten vor der Tat etwa einen Kilometer vom Tatort entfernt war.“

Gegen ihn wird nun wegen des Tatverdachts der Vergewaltigung und des Mordes ermittelt. Als 17-jähriger fällt er unter das Jugendstrafrecht: Im Fall einer Verurteilung blühen ihm maximal zehn Jahre Haft. Mehr ist ein Menschenleben offensichtlich nicht wert.

Freitag, 2. Dezember 2016

Die verschleierte Einwanderung

von Mario Schultz...

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtet monatlich ausführlich in der Asylgeschäftsstatistik über die Entwicklung in diesem Gebiet. Die Zahlen zu neu ankommenden Flüchtlingen (als Ersterfassung im EASY-System), neu gestellten Asylanträgen oder zu noch offenen, nicht entschiedenen Anträgen kann der geneigte Leser dort finden.
Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei den monatlichen Darstellungen des BAMF allerdings: Informationen zur Höhe des Familiennachzuges. In einer Meldung vom 08. Juni 2016 hat das BAMF einmalig eine Einschätzung veröffentlicht. Auf Basis der Asylentscheidungen von Januar bis September 2015 schätzt das BAMF, dass pro syrischem Flüchtling 0,9 bis 1,2 Familienangehörige nachfolgen werden. Seitdem werden hierzu keine Zahlen mehr bekanntgegeben.
Für mich war dies ein Grund, mal direkt beim BAMF nachzufragen. Zunächst aber noch ein paar allgemeine Informationen zum Familiennachzug:
Schutzberechtigte, denen der Flüchtlingsschutz oder eine Asylberechtigung zuerkannt werden, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Ein entsprechender Antrag muss innerhalb von drei Monaten beim Auswärtigen Amt gestellt werden (bei der für den Familienangehörigen zuständigen deutschen Auslandsvertretung). Der Vorteil des privilegierten Familiennachzuges für den Antragsteller: er muss keinen Nachweis über ausreichenden Lebensunterhalt sowie Wohnraum nachweisen.
Die Umsetzung des Asylpaketes II zum 17. März 2016 hat dafür gesorgt, dass als subsidiär schutzberechtigt eingestufte Personen bis zum 16. März 2018, also in einer Übergangsfrist von zwei Jahren, keinen Anspruch auf den o.g. privilegierten Familiennachzug haben. Ab dem 17. März 2018 gilt dann auch die Frist von drei Monaten für die Beantragung. Wenn man sich die aktuellen Entscheidungen des BAMF ansieht, dann baut sich hier eine enorme Zahl an Personen auf, die alle im zweiten Quartal 2018 einen Antrag auf eben diesen Familiennachzug stellen, und dann ebenfalls nach Deutschland kommen werden. Vorteil für unsere Politiker: natürlich nach der Bundestagswahl 2017.
Aus einer kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag im Juli 2016 geht hervor, dass in den letzten drei Jahren zehn Baumaßnahmen beantragt, genehmigt und umgesetzt wurden, um der Erhöhung der personellen Kapazitäten der Visastellen in den Anrainerstatten Syriens gerecht zu werden. Zum Ausbau sowie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Visastellen im Ausland wurden in den vergangen fünf Jahren immerhin 27,5 Mio. Euro ausgegeben.
Nun aber zu meiner Anfrage an das BAMF im September 2016, die folgendermaßen beantwortet wurde:
„Personen, die im Wege des Familiennachzuges nach Deutschland kommen, durchlaufen kein Asylverfahren und werden auch nicht über EASY erfasst. Für Zahlen zum Familiennachzug müssten Sie bitte beim Auswärtigen Amt oder den Landesregierungen nachfragen.“
OK. Das BAMF ist hierfür also nicht zuständig. Dann versuche ich es mal mit den beiden anderen möglichen Informationsquellen.
Im nächsten Schritt also eine Anfrage an das Auswärtige Amt richten (Oktober 2016). Hier die Antwort aus Berlin:
„Das BAMF hat bereits ein Einschätzung über die Höhe des Familiennachzuges herausgegeben [Anmerkung des Autors: siehe oben]. Eine statistische Erfassung des Familiennachzuges zu anerkannten Flüchtlingen/Asylberechtigten durch das Auswärtige Amt erfolgt nicht … Nach abgeschlossenem Visumsverfahren und Einreise nach Deutschland wird dem nachziehenden Ehegatten die Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt. Ein Asylantrag muss daher nicht gestellt werden. Der Familiennachzug stellt somit keinen Flüchtlingszuzug dar.“
Jetzt wird es langsam interessant. Ich möchte dies an zwei einfachen Szenarien verdeutlichen.
Szenario 1:
Eine Vier-Personen-Familie aus Syrien macht sich nach Deutschland auf den Weg und stellt hier einen Antrag auf Asyl. Diesem wird sicherlich stattgegeben. Als Ergebnis sind vier Personen nach Deutschland gekommen, werden hier versorgt – und tauchen als vier syrische Flüchtlinge in der Statistik des BAMF auf.
Szenario 2:
Eine Vier-Personen-Familie aus Syrien entscheidet, dass sich nur der Vater auf den Weg nach Deutschland macht. Sein Asylantrag wird anerkannt und die Familie stellt innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf privilegierten Familiennachzug. Einige Wochen später kommen die drei übrigen Personen ebenfalls in Deutschland an. Ergebnis: Vier Personen sind nach Deutschland gekommen und werden hier versorgt – in der Statistik taucht aber nur eine Person als Flüchtling auf.
Und nun denken wir kurz an die Diskussion über die von der CSU geforderte Obergrenze in Höhe von 200.000 Personen pro Jahr. Volker Kauder soll gesagt haben, dies sei ja eh nicht relevant, weil bereits jetzt schon weniger als diese Anzahl Flüchtlinge nach Deutschland kommt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Aber halt, da war ja noch eine dritte Möglichkeit: die Länderparlamente. Also kurz mal im Internet nach kleinen Anfragen zu diesem Themenkomplex gesucht.
Bund (Antwort auf kleine Anfrage 18/7200, Januar 2016):
„Aus dem Ausländerzentralregister können dazu keine Zahlen ermittelt werden, da für §29 des Aufenthaltsgesetztes kein separater Speichersachverhalt zur Verfügung steht.“
Sachsen (Antwort auf kleine Anfrage 6/5017):
„Eine Einschätzung zum möglichen Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist nicht möglich. Weder werden im Erstverteilungssystem für Asylsuchende (EASY) personenbezogene Daten vorgehalten, noch werden im Ausländerzentralregister Familienmitglieder, die noch im Ausland leben, systematisch erfasst.“
Baden-Württemberg (Antwort auf die kleine Anfrage 16/524, September 2016):
„Die Ermittlung der Zahl der Ausländer, die … im Wege des Familiennachzuges eingereist sind, würden die Sichtung jeder einzelnen Ausländerakte bei allen Ausländerbehörden im Land erforderlich machen; das ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.“
Bayern (Antwort auf kleine Anfrage 17/3031, Oktober 2016):
„Die Zahl der bei deutschen Auslandsvertretungen gestellten Visaanträge für Bayern ist der Staatsregierung nicht bekannt und wird auch statistisch nicht erfasst. Es kann daher auch nicht angegeben werden, wie viele sich davon auf die Einreise im Familiennachzug … beziehen“.
Rheinland-Pfalz (Antwort auf kleine Anfrage 17/1316, Oktober 2016):
„Für die Beantwortung dieser Frage ist das Auswärtige Amt zuständig, da entsprechende Anträge von den Familienangehörigen bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden müssen.  Nach Auskunft des BAMF als registerführende Stelle des Ausländerzentralregisters kann eine Auswertung dieser Art nicht erfolgen.
Niemand in Deutschland ist offenbar gewillt, die Zahl der Personen, die über den Familiennachzug zu uns kommen, konkret zu ermitteln.
Dann habe ich noch mal einen Blick auf die einzige Informationsquelle geworfen, die zumindest eine Schätzung abgegeben hat: die Mitteilung des BAMF vom 08. Juni 2016. Hier findet sich bereits im hervorgehobenen ersten Teil des Textes diese Aussage:
„Die Einschätzung wurde auf Basis des Ausländerzentralregisters erstellt, da hier der tatsächlich erfolgte Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit differenziert werden kann.“
Keine weiteren Anmerkungen …
Erschienen auf Tichys Einblick

Merkels letztes Aufgebot: Kinder

von Thomas Heck...

Deutsche Diktatoren umgaben sich schon immer gerne mit Kindern. Kinder sind niedlich, sprechen Emotionen an und lassen sich leicht instrumentalisieren. Die Nazis und die SED wussten das.




Nun ein Foto mit Kanzlerin: Eine 9-jährige Schülerin aus Köln hat Angela Merkel am Mittwoch auf der Bühne die Hand geschüttelt. In einer Fragerunde bei einer Regionalkonferenz in Münster hatte ihr Vater seine Tochter nach vorne geschoben. "Wenn ein afghanisches Kind der Kanzlerin die Hand schütteln darf, darf dann meine Tochter auch?", fragte Gundolf Siebeke ins Mikrofon. Merkel stand spontan auf, holte das Mädchen auf die Bühne und schüttelte Leonore die Hand. Ihr Vater hatte angespielt auf eine Szene bei einer Regionalkonferenz in Heidelberg. Dort hatte sich der kleine Edris aus Afghanistan bei der Bundeskanzlerin für die Flüchtlingspolitik bedankt und damit für einen rührenden Auftritt gesorgt. Geschichte wiederholt sich.



Grün, heimlich schwul, nun Islamist

von Thomas Heck...

Wer schon mal eine Sicherheitsüberprüfung über sich ergehen lassen musste, fragt sich, wie das passieren konnte, dass sich ein Islamist beim Verfassungsschutz einschleichen könnte. 
Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.
Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gehen zusätzlich Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen (in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre), und auch seine Identität wird überprüft. Der Ehegatte oder Lebenspartner des Betroffenen wird generell in die Sicherheitsüberprüfung miteinbezogen und soll dieser Einbeziehung zustimmen. Die im Gesetz verwendete Formulierung „soll“ bedeutet praktisch jedoch ein „muss“, denn ohne die Zustimmung der einzubeziehenden Person kann die Sicherheitsüberprüfung der betroffenen Person nicht durchgeführt werden. Die nicht erteilte Zustimmung hemmt den Beginn oder – wird sie später zurückgezogen – den Fortgang der Überprüfung. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch beantragt werden, auf die Einbeziehung der einzubeziehenden Person zu verzichten. Zusätzlich können Auskunftspersonen, die angegeben werden müssen, zum Zwecke der Identitätsprüfung befragt werden, was in der Praxis eher selten vorkommt.
Bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) werden zusätzlich die von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen befragt, um zu prüfen, ob die Angaben des Betroffenen zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. Eine erneute Sicherheitsüberprüfung erfolgt nach einer abgelaufenen Frist von 5 Jahren.
Zu überprüfende Personen, die aus der DDR stammen und vor dem 1. Januar 1970 geboren sind, müssen ein Auskunftsersuchen an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) über eine eventuelle Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR stellen. Bei der Ü2 und Ü3 muss auch die einzubeziehende Person (in der Regel der Lebensgefährte, Lebenspartner oder Ehegatte) diesen Antrag stellen. Der Versand des Antrages erfolgt von der einleitenden Behörde, diese wird auch über das Ergebnis informiert. Dieser Antrag wird auch bei der regelmäßigen Aktualisierung bzw. Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung neu gestellt und an den Bundesbeauftragten übersandt.
In besonderen Fällen, insbesondere beim Aufdecken bestimmter Verdachtsfälle, kann die mitwirkende Behörde weitere geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften oder Gerichte, befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen.


Wie viele Leben passen eigentlich in eine einzelne Existenz? Und wie passen die alle zusammen?


Dies ist die Geschichte von Roque M. aus Tönisvorst, die – wie sie sich nennt – "Apfelstadt am Niederrhein". Es ist die Geschichte eines umtriebigen Biedermanns, der sich offenbar auf den Weg gemacht hatte, ein Brandstifter zu werden. Die Geschichte des Mannes, der heimlich bei Schwulenpornos mitwirkte, zum Islam konvertierte, sich beim Verfassungsschutz bewarb, alle Sicherheitsüberprüfungen bestand und beim Geheimdienst angestellt wurde, um die Islamistenszene zu beobachten. Des Mannes, der kürzlich aufflog, weil er in einem Chat anderen Islamisten angeboten hatte, ihnen Zugang zum Verfassungsschutzamt zu verschaffen, damit sie dort gegen "Ungläubige" vorgehen können.

Es ist eine irre Geschichte. Allerdings lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen, was daran irrer ist. Roque M.? Oder die Tatsache, dass dieser Mann sich mehr oder weniger in den Verfassungsschutz einschleichen konnte – was immer dabei sein Ziel war.

Sicher ist nur, dass Roque M. bis vor kurzem ein durch und durch bürgerliches Leben geführt hat. Vordergründig. Gebürtiger Spanier. 51 Jahre alt. Realschule. Abitur am Abendgymnasium nachgemacht. Bei der Volksbank Krefeld bringt er es zum Leiter Elektronische Medien. Nebenbei engagiert er sich politisch – bei den Grünen. Die wählen ihn in Tönisvorst 2008 zum Beisitzer in ihren Vorstand. Im selben Jahr tritt er aber auch schon wieder aus der Partei aus. Daneben ist er Schulpflegschaftsvorsitzender der katholischen Krefelder Marienschule, einer Einrichtung der Ursulinen, die sich "religiöse Erziehung und Bildung" auf die Fahnen geschrieben hat. "Was die Marienschule prägt, ist ihre Seele", schreibt Roque M. in einem Prospekt, in dem um Spenden geworben wird. Als "dominant", einen Menschen, "der sich gerne in Szene setzt" und "richtig gut auftreten kann", beschreibt ihn eine einstige Mutgrüne.

Mit seiner Frau, einer Medizinerin, hat er vier Kinder, die beiden Ältesten sind inzwischen erwachsen. Das dritte Kind ist geistig wie körperlich schwerstbehindert; der Junge ist spastisch gelähmt, kann nicht sehen, nicht laufen, nicht sprechen. Hoffnung auf Besserung: keine. Die Eltern versuchen es mit einer Delphintherapie auf der Karibikinsel Curacao. Den teuren Ausflug kann sich die junge Familie eigentlich nicht leisten – und bringt das Geld mit Hilfe eines Spendenaufrufs zusammen. Roque M. gründet aus Dank selbst eine "Stiftung Delphintherapie". Zu seinem 45. Geburtstag im Mai 2010 veröffentlicht er den Aufruf: "Mein Geburtstagswunsch: Helft mir, behinderten Kindern dauerhaft eine Delphintherapie zu ermöglichen." Das Ziel von 700 Euro übertrifft er rasch.

Ein guter Mensch? Nichts deutet darauf hin, dass Roque M. einmal so abdriften, vom Fördermitglied einer katholischen Schule zum Islamisten werden könnte. Allerdings gab es Anzeichen dafür, dass M. mit seinem Leben nicht zufrieden gewesen sein konnte, dass er trotz – oder wegen – seines schwerbehinderten Kindes noch etwas anderes suchte. Er versuchte sich an einem Literaturverlag, war persönlich haftender Gesellschafter eines Tattoostudios, das ein spanischer Bekannter in Krefeld betreibt. Und er versuchte sich an einem Startup für Unterwäsche. Die Produkte beschrieb er auf einer Internetseite als "German Military Underwear. Strong. Manly. Sexy." Das Logo hat etwas Runen-haftes. 

Christlich, grün, heimlich schwul - plötzlich Islamist


Wer will, kann darin einen Hinweis auf das pikanteste Detail der zweiten unbekannten Seite des Roque M. erkennen. Sein Alias, unter dem Roque M. in islamistische Foren chattete, diente ihm auch als Künstlername in Schwulenpornos, wie die "Washington Post" herausfand.

Es ist eine Geschichte, die man nicht erfinden kann. Christlich, grün, heimlich schwul – und plötzlich Islamist, der nach seiner Verhaftung prahlte: "Allah. Mich habt ihr jetzt, aber der Plan geht weiter." Es ist auch eine Geschichte, die man nicht leicht erklären kann. Noch kann niemand mit Bestimmtheit sagen, ob Roque M. einfach nur abgedreht ist, ein Fall für die Psychiatrie. Oder ob er eine ernsthafte Gefahr dargestellt hat.

Sicher ist nur: Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss sich eine verdammt gute Erklärung einfallen lassen, wie dieser Mann den angeblich so guten Sicherheitscheck bestehen konnte – und wie sie es künftig besser machen wollen.

Die Maut kommt, die Glaubwürdigkeit geht

von Thomas Heck...

Ein bisschen mehr Rückgrat hätten wir von unserer Kanzlerin schon erwartet. Da tritt sie vor der Wahl im Fernsehen vor 17 Millionen Zuschauer und erklärt: "Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben." Es war ein Wahlversprechen ohne jedes Wenn und Aber. Für deutsche Autofahrer werde es keine Mehrbelastung geben. Alles mal wieder eine politische Lüge?

Nein, nein, will uns Regierungssprecher Steffen Seibert jetzt belehren. Man habe den Satz der Kanzlerin aus dem Zusammenhang gerissen. Gesagt habe sie doch klipp und klar, dass sie eine Pkw-Maut ablehne, die den deutschen Autofahrern neue Kosten aufbürde. Aus dem Zusammenhang gerissen? Wir Autofahrer werden schon noch zahlen müssen, garantiert.


Fragt man heute nach der Maut und ob für den deutschen Autofahrer keine neuen Kosten entstehen, müsste nach dem Radio Eriwan Grundsatz verfahren werden. Im Prinzip ja, aber...


Die Einigung bei der Pkw-Maut steht kurz bevor: Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben sich nach zähen, teilweise mit Härte geführten jahrelangen Verhandlungen auf ein gemeinsames Pkw-Maut-Konzept geeinigt, das am Donnerstagabend in Brüssel vorgestellt werden soll.

Das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die bisherige „Infrastrukturabgabe“ von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) könne im „März oder April auf Eis gelegt werden“, hieß es in Brüssel. Die Kommissionsbehörde will damit noch so lange warten, bis die Gesetzesänderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht sind.



Der Kompromiss umfasst zwei zentrale Punkte. Erstens soll es eine Kurzzeitvignette für zehn Tage zum Preis ab 2,50 Euro statt wie ursprünglich geplant fünf Euro geben. Damit hätte Deutschland dann die günstigste Kurzzeitvignette in ganz Europa. Toll. 

Zweitens soll sich die Senkung der Kfz-Steuer nicht „eins zu eins“ an der Höhe von deutschen Autofahrern abgeführten Mautgebühren orientieren sondern im Wesentlichen am Schadstoffausstoß. Aha. Damit ist die Katze aus dem Sack und das Instrument geschaffen worden, auch nachträglich dem Autofahrer Kosten aufzubürden.

Je weniger das Auto die Umwelt belastet, desto mehr wird der Halter entlastet. Rein formal ist die Kfz-Steuersenkung dann keine Kompensation für die Mautabgabe mehr und damit mit dem Europarecht vereinbar.

Die EU-Kommission pochte auf diese Regelung, damit ausländische Autofahrer nicht diskriminiert werden. Insgesamt soll die deutsche Kfz-Steuer um 100 Millionen Euro mehr abgesenkt werden als ursprünglich von Dobrindt geplant.

Vorbei damit die Chance, das "Pickerl" einfach mit dem Steuerbescheid zu verschicken und vorbei auch mit dem Märchen, der Autofahrer würde kostenfrei aus der Aktion herauskommen. Und das ganze auf der Basis einer weiteren Lüge einer Kanzlerin, die Lügen zum politischen Prinzip erhoben hat. Noch eine Lüge mehr. 

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Ein fremdenfeindlicher Vorfall, der sich als billige Lüge erweist

von Thomas Heck...


In Friedrichshagen soll Dienstagnachmittag ein fremdenfeindlicher Vorfall in einer Straßenbahn passiert sein. Eine 14-jährige Syrerin gab an, sie sei gegen 14.35 Uhr an der Haltestelle Bölschestraße in eine Bahn in Richtung S-Bahnhof Friedrichshagen gestiegen.




Der Fahrer soll daraufhin per Lautsprecher eine Durchsage gemacht haben, dass sie wieder aussteigen solle. Seine Begründung: Er wolle Niemanden befördern, der ein Kopftuch trägt. Etwas, was im Berlin des Jahres 2016 kaum vorstellbar ist, selbst im Ostberliner Stadt teil Köpenick.


Die Jugendliche gab an, sie hätte von keinem der anderen Fahrgäste Unterstützung erhalten und sei daraufhin verunsichert ausgestiegen.  Überall nur Nazis. Anschließend hatte sie den Vorfall einer Erwachsenen mitgeteilt, die Anzeige erstattete. Die Ermittlungen hat der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes übernommen.

Wie der "Tagesspiegel" online berichtet, prüfe die BVG nun den Vorfall. Derzeit würden die Überwachungsvideos auf den Festplatten mehrerer Fahrzeuge angesehen, weil das Mädchen nicht sagen konnte, in welche Linie sie in der Bölschestraße eingestiegen ist. Ohne jegliche Beweise beginnen B.Z., Tagesspiegel und FOCUS mit medialer Hinrichtung des Tramfahrers, Ein lächerlicher Vorwurf in einer Stadt, wo man ohne Kopftuch meist in der Minderheit ist.

Zwar geht das Unternehmen mit Sicherheit nicht davon aus, dass unter seinen Fahrern derart krasse Rassisten sind, dass sie Kopftuch-Trägerinnen die Mitfahrt verweigern und damit ihre sichere Kündigung erreichen. Doch auch die BVG hat natürlich Angst darum, dass man ihr nachsagen könnte, sie nehme Rassismus nicht ernst genug. Daher wird der Fahrer am heutigen Donnerstag von der BVG zu dem Fall befragt. Ein Tag später gibt es Entwarnung, Videoüberwachung sei Dank.

Der Vorwurf eines Mädchens gegen einen Berliner Straßenbahn-Fahrer, sie wegen ihres Kopftuches hinausgeworfen zu haben, stimmt wohl nicht. Eine Zeugin des Vorfalls vom Dienstag sowie ein Videofilm der Verkehrsbetriebe widerlegen die Darstellung der 14-Jährigen und einer Frau, die Anzeige erstattet hatte.

Auch der Fahrer erinnerte und meldete sich. Demnach ging es nicht um das Kopftuch, sondern um den Verzehr eines Döners, der in der Trambahn nicht erlaubt ist.

Die Zeugin erzählte laut Medienberichten, der Fahrer habe zwei Mädchen mehrmals aufgefordert, ihre Döner draußen weiter zu essen. Ein Mädchen packte ihren Döner weg, das andere reagierte nicht. Daraufhin habe der Fahrer gesagt, das Mädchen mit dem weißen Kopftuch solle aussteigen und ihren Döner dort essen. Die "B.Z." und die "Berliner Zeitung" hatten darüber berichtet. BVG-Sprecherin Petra Reetz sagte, diese Darstellung bestätige die Videoaufzeichnungen und die Aussage des Fahrers.

Was es jetzt für Konsequenzen für die 14-jährige Syrerin gibt, die offensichtlich mit falschen Beschuldigungen einen Teamfahrer belastete, der im schlimmsten Falle mit seiner Kündigung rechnen müssen, ist nicht bekannt. Was sagt der Koran? Die Sünde des Lügens wird im Koran als Zurückweisung / Infragestellung – oder eben Verleugnung – der Heilsbotschaft Allahs definiert. Der Islam setzt Lüge demnach mit Unglauben gleich – und Unglauben ist die schlimmste aller möglichen Sünden. Also Kopftuch herunterreißen. Mindestens.


§ 145d
Vortäuschen einer Straftat


(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2. wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
3. wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.