Freitag, 6. November 2026

Sechsfachmord von Stade: Was wurde eigentlich aus den Komplizinnen?

von David Berger

Das gestoppte Fluchtauto von Stade




Auf X trendet derzeit eine berechtigte Frage: Was wurde eigentlich aus den mutmaßlichen beziehungsweise faktischen Komplizinnen des Sechsfachmörders von Stade, Fatih G. – zum einen der Fluchtwagenfahrerin Sylvia S. und zum anderen seiner Partnerin Enise Ö.? Die eine ihn zum Tatort und von dort wegchauffiert, die andere soll eine im Sterben begriffene, schwerverletzte Sozialarbeiterin bei ihrem verzweifelten Fluchtversuch attackiert haben. Die Antwort ist angesichts der hierzulande inzwischen herrschenden Zustände nicht wirklich überraschend: Nach dem zuletzt öffentlich belegten Stand sind beide Frauen weiterhin auf freiem Fuß, obwohl gegen beide ermittelt wird; noch im Oktober bestätigte die Staatsanwaltschaft Stade, dass die Verfahren gegen Sylvia S. und die Kindsmutter Enise Ö. andauern. Eine Anklage oder gar ein Verfahrensabschluss war bis Stand zum 4. November jedenfalls nicht erfolgt.

Sylvia S. steuerte nach den tödlichen Schüssen vom 29. Juni den Fluchtwagen; sie erklärte laut Medienberichten, vom bewaffneten Täter dazu gezwungen worden zu sein. Gegen beide Frauen wurden nach der zuletzt veröffentlichten Auskunft der Staatsanwaltschaft angeblich “mangels dringenden Tatverdachts” keine Haftbefehle beantragt (!). Besonders schwer wiegen die Vorwürfe gegen Enise Ö.: Nach Berichten über die Ermittlungsakten soll sie eine bereits angeschossene Sozialarbeiterin zu Boden gestoßen und mehrfach geschlagen haben. Dabei soll sie gerufen haben: „Ihr habt mir das Kind genommen“; gerichtlich festgestellt sind diese Vorwürfe bislang nicht. Zusätzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Mutter wegen des Verdachts schwerer Kindesmisshandlung; ein Gutachten bestätigte ein Schütteltrauma beim Baby. Das Kind lebt inzwischen getrennt von ihr. Killer Fatih G. starb im Juli in Untersuchungshaft; das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.

Immer wieder sind Staatsanwälte das Problem

Dass beide Frauen trotz der öffentlich bekannt gewordenen schweren Vorwürfe weiterhin auf freiem Fuß sind, ist gelinde gesagt zumindest erklärungsbedürftig. Besonders der mutmaßliche Angriff auf eine bereits tödlich verletzte Sozialarbeiterin verlangt nach konsequenter Aufklärung. Die Staatsanwaltschaft muss sich an der Frage messen lassen, ob sie sämtliche Hinweise mit der gebotenen Gründlichkeit verfolgt. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung – für die sechs Opfer und ihre Angehörigen besteht ein Anspruch auf eine umfassende Aufklärung.

Zusätzliche Brisanz erhalten diese Fragen durch die in anderen Fällen dann umgekehrt umso unverhältnismäßiger praktizierte Härte angesichts völlig Lappalien oder gar strafrechtlich gar nicht relevanter Vorwürfe – wie etwa im Fall des in Untersuchungshaft sitzenden Arztes und Publizisten Dr. Paul Brandenburg. Er wurde am 28. Oktober am Flughafen BER festgenommen und sitzt wegen des Vorwurfs mehrfacher Beleidigung und Verleumdung des Berliner Regierungschefs Kai Wegner in Untersuchungshaft. Die Justiz beruft sich auf angebliche Fluchtgefahr; seine Verteidigung widerspricht. Warum hier nicht einmal strafmildere Umstände zuerkannt werden , blieb auf Nachfrage von “Nius“ unbeantwortet. Während Brandenburg wegen mutmaßlicher Äußerungsdelikte in Haft sitzt, bleiben die beiden Beschuldigten im Stader Mordkomplex auf freiem Fuß. Unterschiedliche Beweislagen und Haftgründe können solche Entscheidungen im Einzelfall vielleicht rechtfertigen; doch dann würde dieser für viele Bürger kaum nachvollziehbare Gegensatz nach einer überzeugenden Erklärung der Justiz verlangen. Diese fehlt. Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz erklärt dazu sarkastisch: „Ich verstehe die Aufregung nicht. Immerhin hat die Fluchtwagenfahrerin von Stade keinen Politiker wie Kai Wegner ‚beleidigt‘, sondern lediglich mutmaßliche Beihilfe zu sechsfachem Mord geleistet….”.


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