Freitag, 23. Oktober 2026

“Süddeutscher Beobachter“ raunt: Sind frühere NSDAP-Hochburgen heute AfD-Hochburgen?

von Thomas Hartung

“Wir sind mehr” Edition 1933: Es gibt heute beunruhigende Parallelen zu damals – aber die haben nichts mit der AfD und schon gar nicht mit geografischen Wahlkarten zu tun…




Es gibt eine sehr besondere Form des deutschen Geschichtsbewusstseins. Sie fragt nicht, was geschehen ist, sondern wo es wieder geschehen könnte. Sie betrachtet die Gegenwart ausschließlich durch die Brille der Vergangenheit und die Vergangenheit durch die Brille der Gegenwart. Sie sucht nach Ähnlichkeiten und Gleichsetzbarem – und entdeckt schließlich in der politischen Landkarte der Bundesrepublik die Schatten eines untergegangenen Reiches. Geschichte wird dabei weniger zum Gegenstand der Erkenntnis als zum Instrument gegenwärtiger Deutung. Sie soll die politische Gegenwart mit einer moralischen Bedeutung versehen, die sich aus dieser selbst nicht ergibt. Ein beredtes Beispiel dafür lieferte jetzt wieder die “Süddeutsche Zeitung” (SZ). Unter dem Titel „Wo extrem rechte Parteien besonders erfolgreich waren und noch immer sind“ beschäftigten sich die Autoren Sören Müller-Hansen, Oliver Schnuck und Sarah Unterhitzenberger sich mit der Beobachtung, dass in manchen früheren Hochburgen der NSDAP heute überdurchschnittlich häufig die AfD gewählt werde.

Schon die Überschrift stellt eine historische Kontinuität in den Raum, die durch statistische Befunde plausibilisiert werden soll. Zunächst einmal wäre dies eine legitime Forschungsfrage: Regionale politische Milieus können langlebig sein. Konfessionelle Prägungen, Eigentumsverhältnisse, Siedlungsstrukturen und kulturelle Traditionen verschwinden nicht notwendig mit dem Ende einer politischen Epoche. Problematisch wird es aber dann, wenn aus der räumlichen Übereinstimmung zweier Wahlergebnisse im Abstand von fast einem Jahrhundert eine politische Verwandtschaft konstruiert wird, die der Vergleich selbst nicht ansatzweise beweisen kann. Eine Landkarte ist noch keine Genealogie. Ein Wahlkreis besitzt weder ein Gedächtnis noch eine Gesinnung. Und ein Bürger des Jahres 2026 ist nicht deshalb ideologisch mit einem Wähler des Jahres 1933 verwandt, weil beide innerhalb derselben geografischen Grenzen ihre Stimme abgegeben haben. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob historische Korrelationen existieren. Sie lautet, was sie erklären – und was ihnen durch ihre journalistische Inszenierung erst zugeschrieben wird.

Die Verführung der Karte

Karten besitzen eine besondere rhetorische Macht. Sie machen abstrakte Zahlen sichtbar und erzeugen den Eindruck unmittelbarer Evidenz. Zwei ähnlich eingefärbte Regionen können eine Verbindung suggerieren, noch bevor der Betrachter die zugrunde liegenden Daten geprüft hat. Wenn ein Landkreis in den frühen dreißiger Jahren überdurchschnittlich viele NSDAP-Stimmen aufwies und heute ein überdurchschnittliches AfD-Ergebnis erzielt, beschreibt das zunächst zwei statistische Beobachtungen. Ob sie auf denselben Ursachen beruhen oder ob sich unterschiedliche Entwicklungen zufällig in ähnlichen regionalen Mustern niederschlagen, bleibt offen.

Hinzu kommt das Problem des ökologischen Fehlschlusses. Aus Eigenschaften einer geografischen Einheit darf nicht unmittelbar auf die Eigenschaften ihrer Bewohner geschlossen werden. Ein Ort, in dem einst viele Nationalsozialisten gewählt wurden, besteht heute aus anderen Menschen. Selbst eine stabile statistische Korrelation beweist keine Weitergabe konkreter Überzeugungen.

Besonders aufschlussreich wäre die Gegenprobe: Welche früheren NSDAP-Hochburgen wählen heute gerade nicht überdurchschnittlich AfD? Welche heutigen AfD-Hochburgen waren historisch keine Zentren nationalsozialistischer Wahlerfolge? Ohne solche Fragen bleibt die historische Karte eine eindrucksvolle Illustration, aber eine unvollständige Erklärung. Die eigentliche Gefahr liegt in der stillschweigenden Verschiebung von der Statistik zur Moral. Eine geografische Übereinstimmung erscheint plötzlich als Hinweis auf eine politische Erbschaft. Und noch etwas wäre billigerweise ebenfalls zu erforschen: Welche auffälligen Übereinstimmungen der damaligen NSDAP-Schwerpunkte existieren zu anderen Parteien? Etliche Arbeiterhochburgen wählten in der Weimarer Republik SPD, dann im Dritten Reich weit überdurchschnittlich die NSDAP – und danach wieder die SPD. Solche Überschneidungen passen der SZ natürlich nicht ins Weltbild.

Die ausgelassenen Jahrzehnte

Hinzu kommt die geschichtliche Schiefe des Vergleichs. Zwischen der letzten Phase der Weimarer Republik und der heutigen Bundesrepublik liegen tiefgreifende Umwälzungen: nationalsozialistische Diktatur, Weltkrieg, Holocaust, Vertreibung, Besatzung, Teilung, Kalter Krieg, kommunistische Herrschaft in der DDR, Wiedervereinigung und europäische Integration. Diese Ereignisse haben Bevölkerung, Sozialstruktur und kollektive Erfahrungen ganzer Regionen grundlegend verändert. Besonders im Osten Deutschlands wird die Vorstellung einer unmittelbaren Kontinuität problematisch. Hier liegt zwischen NSDAP und AfD die vier Jahrzehnte währende Herrschaft der SED. Die DDR verstand sich ausdrücklich als antifaschistischer Staat. Ihre offizielle Geschichtserzählung erklärte den Nationalsozialismus wesentlich aus Kapitalismus und den Machtverhältnissen des alten Deutschlands. Der eigene Staat beanspruchte, den Faschismus an seinen Wurzeln beseitigt zu haben.

Nach 1990 kam eine weitere Erfahrung hinzu: die Entwertung zahlreicher ostdeutscher Lebensleistungen, wirtschaftliche Umbrüche und das Gefühl, politische Entscheidungen würden häufig außerhalb des eigenen Erfahrungsraums getroffen. Diese Erfahrungen hinter eine Wahlkarte von 1933 zurücktreten zu lassen, hieße, die entscheidenden Jahrzehnte ostdeutscher Geschichte zu überspringen. Die Suche nach einer nationalsozialistischen Tiefenschicht kann eine Analyse der DDR und der Transformationsjahre nicht ersetzen.

Zwei Parteien, zwei Republiken

Noch schwerer wiegt der Unterschied zwischen den verglichenen Parteien. Die NSDAP war eine nationalsozialistische Bewegung, deren Weltanschauung auf rassistischer Hierarchie, Antisemitismus, Führerprinzip und der Ablehnung parlamentarischer Demokratie beruhte. Ihr Aufstieg vollzog sich in einer Republik, deren Institutionen bereits schwer beschädigt waren. Die AfD entstand 2013 zunächst als eurokritische Partei innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik. Sie hat sich seither verändert; radikale Strömungen und Auseinandersetzungen über ihr Verhältnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören zu ihrer Geschichte. Aber gerade weil diese Fragen ernst genommen werden müssen, dürfen sie nicht durch historische Gleichsetzungen ersetzt werden.

Ob eine heutige Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, lässt sich an ihren Programmen, ihrem Verhalten und rechtlich relevanten Bestrebungen untersuchen. Die Frage wird nicht dadurch beantwortet, dass in einem Landkreis vor neunzig Jahren eine andere Partei erfolgreich war. Auch die Wählergruppen sind nicht austauschbar. Menschen können eine Partei aus Protest, wirtschaftlicher Unzufriedenheit oder kultureller Entfremdung wählen. Wer sie vorschnell in eine historische Traditionslinie einordnet, riskiert, jene gegenwärtigen Ursachen zu übersehen, die er eigentlich erklären wollte.

Die politische Vererbung der Schuld

Hinter der Gegenüberstellung historischer und gegenwärtiger Wahlkarten verbirgt sich eine grundsätzliche Frage: Können politische Haltungen regional vererbt werden? Solche Traditionslinien sind weder unveränderlich noch eindeutig. Die Vorstellung einer regionalen politischen Erbschaft droht, die Freiheit des Einzelnen gegenüber seiner Herkunft zu verkleinern. Ausgerechnet eine Gesellschaft, die individuelle Selbstbestimmung zum zentralen Wert erklärt, könnte damit politische Entscheidungen wieder an Herkunft binden – nicht rechtlich, sondern durch die moralische Bedeutung, die sie bestimmten geografischen Zusammenhängen zuschreibt. Der heutige Wähler gerät unter einen historischen Verdacht, den er weder durch eigenes Handeln verursacht noch durch seine politische Entscheidung allein widerlegen kann.

Die Verantwortung, das Gedenken an die nationalsozialistischen Verbrechen aufrechtzuerhalten, gehört dauerhaft zum historischen Selbstverständnis der Bundesrepublik. Das steht außer Frage. Doch daraus folgt jedoch keine über Generationen fortwirkende politische Schuldzuweisung an die heutigen Deutschen und schon gar nicht an Einwohner einzelner Regionen. Historische Verantwortung ist nicht identisch mit ererbter Gesinnung. Der Bürger schuldet der Demokratie die Beachtung ihrer Regeln. Er schuldet ihr keine Entlastungsbescheinigung für das Wahlverhalten seiner Urgroßeltern.

Wenn Geschichte die Gegenwart entlastet

Eine weitere Schwäche historischer Kontinuitätserzählungen liegt darin, dass sie gegenwärtige politische Konflikte in den Hintergrund drängen können. Die AfD entstand nicht 1933, sondern 2013. Ihr Aufstieg fiel mit den Konflikten um die Eurorettung, Migration, Energiepolitik und die Repräsentation gesellschaftlicher Interessen zusammen. Die AfD vertritt heute fast ausnahmslos das, was die CDU bis Angela Merkel vertrat. Wer daraus eine rechtsextreme Anklage macht und dann im nächsten Schritt den gegenwärtigen Erfolg der Partei vor allem aus historischen rechtsextremen Milieus erklären will, verschiebt den Blick von politischen Entscheidungen auf langfristige kulturelle Dispositionen. Die Verantwortung heutiger Regierungen und etablierter Parteien erscheint dann geringer. Darin liegt die Versuchung solcher Erzählungen: Sie können gegenwärtige Unzufriedenheit in ein historisches Erklärungsmodell überführen, das die politische Gegenwart selbst entlastet.

Demokratische Wahlen sind keine regelmäßigen Untersuchungen über den moralischen Zustand der Bevölkerung. Sie sind Verfahren politischer Willensbildung. Wer diese Entscheidungen erklären möchte, muss zunächst nach den Angeboten, den Konflikten und den Erfahrungen der Wähler fragen. Die deutsche Erinnerungskultur besitzt einen unbestreitbaren historischen Grund. Die nationalsozialistische Herrschaft war ein Zivilisationsbruch. Gerade deshalb sollte ihre Geschichte nicht zu einer universellen Deutungsschablone für jede gegenwärtige Verschiebung des Parteiensystems werden. Historische Vergleiche klären auf, wenn sie präzise Unterschiede und Gemeinsamkeiten herausarbeiten. Sie verdecken, wenn sie durch die bloße Nähe zweier Begriffe bereits jene Gleichsetzung nahelegen, die sie erst begründen müssten.

Der Antifaschismus als Deutungsschablone

Die Begriffe NSDAP und AfD besitzen eine enorme emotionale Sprengkraft. Ihre unmittelbare Verbindung erzeugt eine Assoziation, die stärker wirken kann als jede spätere methodische Einschränkung. Aus einer Korrelation wird eine Erzählung. Aus einer Erzählung wird ein Verdacht. Und aus dem Verdacht kann eine moralische Grenzziehung gegenüber gegenwärtigen Wählern werden. Ein historischer Vergleich ist umso wertvoller, je weniger er auf die erwünschte Pointe angewiesen ist. Der Beitrag der SZ berührt eine interessante Forschungsfrage, die historische Verteilung politischer Einstellungen verdient Aufmerksamkeit. Doch was die Zeitung daraus macht, ist eine unwissenschaftliche Engführung. Die Gegenüberstellung von NSDAP und AfD trägt eine politische Bedeutung, die weit über den Nachweis statistischer Zusammenhänge hinausreicht. Gerade deshalb verlangt sie besondere methodische Zurückhaltung. Eine Demokratie gewinnt wenig, wenn sie ihre gegenwärtigen Konflikte bevorzugt durch die moralische Autorität vergangener Katastrophen deutet. Sie gewinnt mehr, wenn sie die Ursachen heutiger Unzufriedenheit untersucht und ihre Bürger als verantwortliche Zeitgenossen behandelt.

Die deutsche Geschichte mahnt zur Wachsamkeit gegenüber autoritären Bestrebungen. Sie verpflichtet jedoch nicht dazu, jede neue rechte Partei als Wiederkehr einer alten zu verstehen oder ihren Wählern eine historische Gesinnungsgenealogie zuzuschreiben. Die eigentliche Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik besteht unter anderem darin, dass demokratische Institutionen und politische Kompromissfähigkeit nicht selbstverständlich sind. Diese Einsicht richtet sich an alle politischen Akteure. Vor allem aber verlangt sie, die Gegenwart nicht unter einer Vergangenheit verschwinden zu lassen. Die Vergangenheit kann politische Entwicklungen erhellen. Sie darf nicht zum Ersatz für deren Erklärung werden. Denn die Bürger von heute wählen nicht im Schatten einer Wahlurne von 1933. Sie wählen in einer anderen Republik, unter anderen Bedingungen und mit eigenen Erfahrungen. Wer ihre Entscheidungen verstehen will, muss ihnen in ihrer Gegenwart begegnen. Die Vergangenheit wählt nicht mit.


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