Dienstag, 25. April 2023

Alle Klima-Terroristen wieder auf freiem Fuss... eine Posse aus Berlin...

von Thomas Heck...

Gestern war der Auftakt der Klima-Terroristen der Extinction Rebellion, die die Stadt Berlin lahmlegen wollten. Und punktuell ist denen das auch gelungen, unter Absicherung der Polizei, bei der man aktuell noch nicht weiß, auf welcher Seite die eigentlich stehen. Auf der Seite der Klima-Terroristen oder auf der Seite des Rechts.

So darf man sich schon fragen, warum gestern insgesamt nur 70 Personen ins Gewahrsam genommen wurden, obwohl mehrere hundert Klimaspinner den Berliner Bürger bis ins Mark nervten, und warum heute von denen nicht einer noch in Haft setzt, obwohl das Berliner Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz bis zu 48h Gewahrsam vorsieht? Heute werden viele von denen wieder auf der Strasse gewesen sein und morgen vermutlich auch. Unter übermorgen und am Freitag... und... und.. und...

Eine Polizei- und Justizposse in der Haupstadt zeigt das eklatante Versagen des Rechtsstaates, zeigt eine unfähige Justiz und eine noch unfähigere Polizei.


Obwohl das Gesetz alle Möglichkeiten dazu bietet, scheitern die Berliner Behörden im Duell mit den Klima-Ultras. Das versteht niemand mehr.

Klima-Aktivisten, die sich immer wieder neu festkleben, können für 48 Stunden in Polizeigewahrsam genommen werden. Das ist nach dem Berliner Sicherheitsgesetz möglich (§ 30 und § 31 ASOG).

Aber genau das ist am Montag gescheitert. Polizei und Justiz waren nicht in der Lage, selbst die hartnäckigsten Klima-Ultras wegzusperren. Wie es zu diesem Versagen kam, ist schwer nachvollziehbar, weil die Behörden unterschiedliche Angaben dazu machten.

Die Polizei erklärte am Dienstag um 11.11 Uhr, sie habe am Montag „49 Personen (…) dem Zentralgewahrsam zugeführt“. Von dort seien sie „auf richterliche Anordnung“ wieder entlassen worden. „Sie alle konnten ihren Weg noch am Abend fortsetzen“, hieß es.

Dem widersprach wenig später (11.48 Uhr) die Berliner Gerichtssprecherin Lisa Jani. Sie erklärte, „die zuständigen Polizeikräfte“ hätten „nur in einem einzigen Fall einen Antrag auf Ingewahrsamnahme“ gestellt.

Die Polizei zog daraufhin ihre Angaben zurück und erklärte ihrerseits um 13.33 Uhr, sie habe insgesamt 71 Personen in Gewahrsam nehmen wollen. In zwei Fällen sei dies beim Richter beantragt – und abgelehnt worden. Die übrigen 69 Personen habe man „im Laufe des Abends ebenfalls entlassen“ müssen, „da die zeitlichen Vorgaben eine Vorführung (beim Richter) nicht mehr ermöglichten“.

Also kamen alle 71 Klima-Ultras frei, obwohl die Polizei davon ausging, dass sie sich wieder festkleben. 69 von ihnen wurden gar nicht erst dem Richter vorgeführt, wegen der „zeitlichen Vorgaben“.


Was damit gemeint sei, wollten wir wissen, welche zeitlichen Vorgaben gab es und warum konnten sie nicht eingehalten werden? Doch dazu wollte uns die Pressestelle der Polizei keine Auskunft geben.

Kollegen, die nicht genannt werden wollen, schildern ihre Erfahrungen so: Man schickt den härtesten Fall zum Richter und sieht, ob er ihn hinter Gitter bringt. Tut er es nicht, spart man sich die Arbeit und beantragt für den Rest erst gar keinen Gewahrsam.

Die Erfahrungen mit der Justiz werden von Polizisten als frustrierend beschrieben. Zum Beispiel diese: Im Dezember 2022 erließ die Polizei ein „präventives Verbot“ für Klima-Aktivisten, sich an Berlins Hauptstraßen festzukleben. Das Verbot wurde am 14. April vom Berliner Verwaltungsgericht aufgehoben.

Dass es auch anders geht, zeigen die Beispiele München und London. In München wurden Klimakleber bis zu 30 Tage in Polizeigewahrsam genommen, die Justiz spielte mit. In London wurde ein deutscher Klimakleber zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Er hatte im Oktober 2022 eine Themse-Brücke blockiert und damit laut Urteil 565.000 Autofahrer genötigt.

In Berlin bleibt es derweil bei Lippenbekenntnissen. Polizeipräsidentin Slowik und Innensenatorin Spranger (SPD) fordern eine Verlängerung des Polizeigewahrsams von 48 auf 96 Stunden. Ihre Forderung verhallt.

Und was nützt denn auch das verschärfte Gesetz, wenn es nicht angewendet wird und die Klima-Ultras ohnehin nicht weggesperrt werden?



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