In einigen am 3.2.2023 erschienen Presseberichten wurde uns vorgeworfen, wir würden „Täterschutz“ betreiben und Betroffene sexualisierter Gewalt nicht ausreichend schützen. Es handelt sich hierbei um grobe Verzerrungen eines von uns erbrachten Statements, weshalb wir Folgendes klarstellen möchten.
In einer Rundmail an einige Hochschulgruppen und Fachschaftsinitiativen haben wir vor dem verbal übergriffigen Verhalten einer universitätsfremden Person auf dem Campus der FU gewarnt und auf ein bestehendes Hausverbot an der Universität hingewiesen. Wir wurden von mehreren Gruppen und Einzelpersonen um eine solche Mitteilung gebeten und haben verschiedene mögliche Optionen des Umgangs damit genannt. Eine von uns genannte Option ist das Kontaktieren des Wachdiensts der Universität. Dieser befindet sich in unmittelbarer räumlicher Nähe auf dem Universitätscampus, ist mit der Situation und der Person vertraut und verantwortlich dafür, das Hausrecht durchsetzen. Da wir uns nicht sicher sind, ob bei der Person eine psychische Erkrankung besteht, war es uns wichtig, zudem auf den sozialpsychiatrischen Dienst zu verweisen.
Wir haben in unserer Rundmail explizit darauf hingewiesen, dass wir niemanden davon abhalten wollen, sich an die Polizei zu wenden. Es ist uns besonders wichtig zu betonen, dass die Entscheidung darüber, zu welchen Mitteln Betroffene von Übergriffen greifen, einzig und allein bei ihnen selbst liegt. Nie haben wir Betroffenen gesagt, dass sie nicht die Polizei rufen sollen. An erster Stelle steht die Sicherheit und Selbstbestimmung der Personen, die Gewalt erfahren, Betroffene wissen selbst am besten, welche Form der Unterstützung sie brauchen.
In unseren Augen ist ein Kontaktieren der Polizei allerdings nicht die einzig mögliche Option und kann insbesondere im Umgang mit psychisch erkrankten Personen zu weiteren Problemen führen. Polizeigewalt und Morde durch Polizeibeamt*innen sind ein bekanntes Problem und sollten Anlass einer grundsätzlichen Kritik an dieser Institution sein. Es ist zudem eine bekannte Tatsache, dass Polizeibeamt*innen mitunter Betroffene von sexualisierter Gewalt nicht ernst nehmen oder ihnen Schuld zuweisen und so zu einer weiteren Traumatisierung beitragen können.
Unser Hinweis auf rassistische Polizeigewalt richtete sich an eventuell von Übergriffen betroffene Personen, da die Polizei rassistische Gewalt mitunter auch gegen Schwarze Menschen und People of Color verübt, die sich als Opfer von Gewalt an die Polizei wenden. Die übergriffige Person ist entgegen der verzerrten Darstellung in einigen Medienberichten unseres Wissens nicht selbst von Rassismus betroffen.
Schockierend ist für uns, dass von zahlreichen Verlautbarungen des AStA FU nun ausgerechnet die Polizeikritik in einer universitätsinternen Warnung vor einer verbal sexuell übergriffigen Person, die zudem verzerrt dargestellt wird, öffentliche Wellen schlägt. Ausführlich recherchierte Hinweise und Pressemitteilungen zu Kritik an Prozessen in Hochschulgremien, der desolaten sozialen Lage der Studierenden, rassistischen und sexistischen Vorfällen oder sonstigen Skandalen an der sogenannten Freien Universität sind der Presse hingegen oft nur eine Randspalte wert.
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