von Thomas Heck...
Verteidigungs-Omi Christine Lambrecht hatte Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die Frage nicht beantworten zu müssen, wer eigentlich so bescheuert gewesen war, Lambrecht Junior im Hubschrauber der Flugbereitschaft bei einem Flug zu einem Bundeswehr-Standort in Schleswig-Holstein zu fotographieren und auf Instagram zu posten, ausgerechnet ein langweiliger Tod-Standort, der mit Sicherheit noch nie Besuch eines Verteidigungsministers hatte und der zufälligerweise keine 10 Minuten vom Verladebahnhof Niebüll liegt, kurz bevor Familie Lambrecht einen Urlaub auf Sylt startete. Hatte Christine Lambrecht ihren Truppenbesuch vor Ostern vielleicht sogar von Beginn an als Familien-Anflug geplant?
Diese Umstände des Fotos von Alexander Lambrecht im Bundeswehr-Heli sind laut Gerichtsbeschluss keine Privatangelegenheit
Ein halbes Jahr lang hat sich Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (57, SPD) um die pikante Frage gedrückt, wer das Protz-Foto von ihrem Sohn im Bundeswehr-Helikopter gemacht hat.
Jetzt musste sie es doch zugeben! Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums teilte gegenüber BILD mit: Lambrecht selbst habe Sohn Alexander (22) fotografiert. Das Foto entstand, kurz bevor Mutter und Sohn nach Nordfriesland flogen. Wenige Kilometer von Sylt entfernt, wo es nach einem kurzen Truppenbesuch in die Osterferien ging.
Peinlich: Erst nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, der nun vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt wurde, rückte Lambrecht mit der Wahrheit raus. Geklagt hatte der „Tagesspiegel“ unter Hinweis auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit. Heißt: Das Gericht hat Lambrecht zum Geständnis gezwungen!
Gericht nimmt Lambrechts Argumente auseinander
Das OVG teilte mit: „Die gestellten Fragen zur Entstehung des Fotos und zu dessen Veröffentlichung betreffen jedenfalls auch die dienstliche Sphäre der Ministerin. Das Foto steht in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zum dienstlichen Hubschrauberflug. Auch ein inhaltlicher Zusammenhang ist insofern zu bejahen, als das Foto neben dem Sohn der Ministerin auch den Diensthubschrauber zeigt.“
Lambrechts Argumentation, das Foto und seine Umstände seien privat, konnte das Gericht nicht überzeugen: „Auch der Vortrag der Antragsgegnerin, wonach die streitgegenständlichen Fragen ‚den inneren Bereich der Privatsphäre‘ beträfen, es sich bei diesen um ‚einen Schlüsselloch-Journalismus‘ handele und namentlich der Beantwortung der Frage nach der Kenntnis der Ministerin über die Veröffentlichung des Fotos der Schutz des Art. 6 GG entgegenstehe, greift nicht durch.“
Stattdessen habe das Foto einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit der Ministerin, es sei nicht in einem besonders geschützten privaten Rahmen entstanden. Die Ministerin selbst habe durch die Mitnahme ihres Sohnes „aus freien Stücken ihre privaten Belange mit der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte verwoben“.
Kassierte eine peinliche Klatsche vor Gericht: Verteidigungsministerin Christine Lambrecht
Ein Sieg für die Pressefreiheit!
Der Deutsche Journalisten-Verband erklärt: „Das Gericht hat das Auskunftsrecht der Journalistinnen und Journalisten gestärkt - und das ist gut so. Hoffentlich lernt die Bundesverteidigungsministerin daraus, dass sie nicht nach ihrem eigenen Belieben festlegen darf, was Privatsphäre ist und wo das öffentliche Interesse anfängt. Im Fall des Hubschrauberflugs jedenfalls hatte die Öffentlichkeit weitaus größere Rechte als Christine Lambrecht und ihr Sohn. Das hat das Gericht nun eindeutig entschieden.“
Doch davon, dass der Sohn es auf seinem Instagram-Profil posten würde, will Lambrecht nichts gewusst haben. Dem Tagesspiegel ließ sie mitteilen: „Es bestand keine Kenntnis davon, dass es in den sozialen Medien veröffentlicht werden würde.“
Allerdings war das unglückliche Posting des Nachwuchses kein Einzelfall: Alexander begleitete schon mehrere Dienstreisen seiner Mutter in ihrer Zeit als Bundesjustizministerin. Und lud auch damals auf Instagram Fotos hoch, die ihn vor und in einer Regierungsmaschine zeigen.
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