Mittwoch, 12. Mai 2021

Da wurden uns wieder Menschen geschenkt...

von Thomas Heck...

Wenn Deutschland auf Zuruf die deutsche Staatsangehörigkeit verschleudert, dann kann das dazu führen, dass sich manchmal Vorurteile bestätigen. So bei einem Vergewaltigungsprozeß in Berlin. Angeklagt sind fünf Neger aus "gutem Hause", von denen vier die doppelte deutsche Staatsangehörigkeit haben.  Und wie im Fall Metzelder werden die Angeklagten mit Bewährungsstrafen rechnen können. Dass hat der Richter schon mal durchblicken lassen. Bei Geständnissen kämen Bewährungsstrafen in Betracht. Deutsche Gerechtigkeit.


Das Ende einer Party in einem Berliner Luxushotel: Ein junges Mädchen (17) liegt betrunken und weggetreten in einer Suite auf dem Bett. Fünf Gäste machen sich über sie her: Sie wird ausgezogen, vergewaltigt und gefilmt – davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.

PARTY. Das Westin Grand, Nobel-Adresse an der Friedrichstraße/Unter den Linden in Mitte. In der Nacht zum 27. Oktober 2019 schmeißen Berlin-Touristen aus Nordrhein-Westfalen in einer Suite eine Party. Es geht hoch her: laute Musik, Whisky, bunte Luftballons und Lachgas aus der Dose.

KATERSTIMMUNG. Landgericht, Konferenzsaal. Fünf Männer aus der afrikanischen Community auf der Anklagebank. Alle geboren in Deutschland, alle aus gutem Hause. Million A. (20) ist Deutsch-Nigerianer. Oluwatobi Az. (20) Deutsch-Sierraleone. Jermaine G. (20) Deutsch-Togoer. Tita N. (21) Deutsch-Kameruner. Jermaine Az. (20) hat keine zweite Staatsangehörigkeit.

ANKLAGE: Gemeinschaftliche Vergewaltigung einer wehrlosen 17-Jährigen, Herstellung jugendpornographischer Schriften, „die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben“. Damit ist das Video gemeint.

ANGEBOT. Der Richter sagt: Bei Geständnissen kämen Bewährungsstrafen in Betracht, ohne drohe Knast. Die Angeklagten lehnen ab: Zur Zeit seien sie nicht dazu bereit, sagen die Verteidiger. Deshalb muss das traumatisierte Opfer demnächst sogar aussagen.

BEWEISE. Der Richter spielt Videos von der Vergewaltigung auf Großbildleinwand ab. Das Mädchen liegt da wie im Koma. Es gibt auch DNA-Spuren (drei Männer). Eine Freundin hatte das Mädchens damals kurz allein gelassen und hämmerte vergeblich mit den Fäusten gegen die geschlossene Tür, während drin ihre Freundin vergewaltigt wurde.


Sie rannte zur Hotel-Rezeption, Polizei wurde alarmiert. Die Freundin kommt nicht zur Zeugenaussage. Es heißt, sie habe Angst. Dafür wird sie sofort bestraft: 150 Euro Ordnungsgeld oder sechs Tage Gefängnis. Am nächsten Prozesstag wird sie von der Polizei gebracht. Weiter 21. Mai. Urteil 2. Juli.

Erschienen in der B.Z. ...






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