„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Sie verbieten nicht die Hassrede, sondern die Rede, die sie hassen. Den Sozialismus erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert...
Samstag, 21. November 2020
Doppelmoral als Primat der Politik...
27.04.2007: Eine dreizehnköpfige Besuchergruppe der jungen Linken stört die Sitzung des Ältestenrates, lässt Papiergeld von der Besuchertribüne herabregnen, simuliert dann einen Unfall und entrollt ein Transparent mit der Aufschrift „Der deutschen Wirtschaft!“ Die Aktivisten tragen Haken, Profiseile und Helme bei sich. Hieraus ergibt sich, dass sie die unkontrollierten Zugänge von Abgeordneten benutzten also unter den Abgeordneten Helfer hatten. Für Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) belege der Vorfall "die Gratwanderung zwischen Besucherinteressen und Problemen, die „immer mal auftreten können“. So etwas könne eben „unter Aufrechterhaltung liberaler Umgangsformen nicht für immer ausgeschlossen werden."
04.06.2019: Kimaaktivisten werfen sich im Bundestag während einer Rede Wolfgang Schäubles vor das Rednerpult, stellen sich tot und stören so den Ablauf der Veranstaltung. Wolfgang Schäuble reagiert nachsichtig: „Bleiben Sie ruhig liegen!“
02.07.2020: Aktivisten der Umweltschutzbewegung Extinction Rebellion und der Generationen Stiftung werfen im Bundestag inmitten der dort laufenden Abstimmung über den Nachtragshaushalt im Bundestag Angela Merkel Flugblätter hinterher. Die Kanzlerin, heißt es am nächsten Tag einhellig in der Presse, „beobachtete das Geschehen aufmerksam.“
18.11.2020: Zwei offenbar von der AfD eingeladene Besucher befragen Abgeordnete auf den Bundestagsfluren zu ihrem Abstimmungs-verhalten zum neuen, Grundrechte einschränkenden Infektionsschutzgesetz, filmen Protestierende von Bürofenstern aus und nennen Peter Altmaier an der Aufzugstür einen "Mann ohne Gewissen“. Obwohl die AfD sich von den Besuchern distanziert und sich für den Vorfall entschuldigt, sehen die etablierten Parteien eine „Grenzüberschreitung“, einen „unverzeihlichen Angriff auf den Souverän“ und fordern „strafrechtliche Konsequenzen“, für die Wolfgang Kubicki (FDP) schon mal den Strafrahmen skizziert. "Nach § 106 StGB bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug!" Helge Lindh (SPD) bringt es auf den Punkt: „Blanker Terror! Die AfD gehört verboten!". Und Claudia Roth fordert sogar Grenzkontrolle...
Blanker Terror. Die AfD schleust Personen in den Bundestag. Sie bepöbeln Abgeordnete, um deren Abstimmung zu unterbinden. Die #AfD faselt von Ermächtigung und verbündet sich mit Leuten, die dem Geist des Ermächtigungsgesetzes der Nazis nahestehen. Die Partei AfD gehört verboten.
#AfD holt als Schleuser & Schlepper Krawallmacher in den Bundestag. #Gauland mimt heute heuchlerisch das Opferlamm, #Hilse rechtfertigt wie ein Jammerlappen den Vergleich mit dem #Ermächtigungsgesetz. Die AfD - das sind Wölfe im Wolfspelz. Die AfD - das ist die feige Partei.
Roth beklagt offene Grenzen. Man müsse schließlich wissen, wer da reinkommt. Wegen der Sicherheit und so. Leider bezieht sie sich nur auf den Bundestag und nicht auf die deutschen Außengrenzen. Die Sicherheit der Bürger ist ihr nämlich im Gegensatz zur eigenen egal. #Realsatirepic.twitter.com/teWyIRqgKg
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