von Thomas Heck...
In Limburg hat ein "Deutscher" seine Lebensgefährtin zunächst überfahren, anschließend eine Axt aus dem Kofferraum geholt und auf die hilflos am Boden liegende Frau eingeschlagen. Deutschland im Jahre 2019.
Unterdessen laufen die staatlichen Bestrebungen, die Tat zu verheimlichen, bereits auf Hochtouren. Der Täter scheint wie so oft mehr schutzbedürftig zu sein, als sein Opfer. Bei der BILD-Zeitung wurde der Terminus "Täter mit Migrationshintergrund" ganz schnell wieder entfernt.
§ 131
Gewaltdarstellung
(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist der Versuch strafbar.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Die Berichterstattung ist auch nicht besser.
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