Sonntag, 20. Oktober 2019

Aber wehe, man vermietet seine Wohnung als Ferienwohnung...

von Thomas Heck...

Es ist schon kurios, wenn in einer Hauptstadt Europas das Vermieten von freistehenden Wohnungen an Touristen verfolgt und bestraft wird, parallel aber leere Heimplätze, deren Bewohner durch Urlaub oder Besuch eines Terrorlagers abwesend sind, geduldet und weiter finanziert werden. Denn der Berliner Senat zahlt für leere Heimplätze, wenn Asylbewerber abwesend sind. Diese Regelung soll Flüchtlingen ermöglichen, ihre Verwandten zu besuchen. Sie erzeugt aber hohe Kosten und lädt zum Missbrauch des Asylsystems ein, kritisiert Gunnar Schupelius.


Asylbewerber in Berlin können bis zu 20 Tage im Jahr ihrem Wohnheim fernbleiben, ohne dass ihr Heimplatz verlorengeht. Der Senat übernimmt in diesem Zeitraum die vollen Kosten.

So steht es in einem Schreiben des Sozialsenats an den „Flüchtlingsrat Berlin“, das der B.Z. vorliegt. Dort bestätigt Staatssekretär Daniel Tietze: „Abwesenheiten von bis zu 20 Tagen (werden) nach vorheriger Anmeldung zugelassen. Die Kosten für die Freihaltung des Platzes werden dem Betreiber durch das Landesamt für Flüchtlinge erstattet.“

Die Regelung trat im „Frühjahr 2018“ in Kraft. Gilt sie immer noch? Wir fragten bei Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) nach und bekamen zur Antwort: „Ja, die Regelung über Abwesenheiten gilt, denn auch Asylbegehrende haben selbstverständlich ein Recht darauf, sich frei zu bewegen.“

Das hatten wir nicht bezweifelt, doch wollten wir wissen, ob Asylbewerber ihre Abwesenheit begründen müssen und wer kontrolliert, wie lange sie abwesend sind. Insgesamt acht Fragen dazu ließ die Senatorin unbeantwortet. Unterkunft und Verpflegung in einem Asylbewerberheim kosten ca. 35 Euro pro Tag und Person. Für eine durchschnittliche Familie mit vier Kindern sind das 210 Euro pro Tag. In 20 Tagen wären es 4200 Euro, die der Senat für eine Leistung an den Heimbetreiber zahlt, die der gar nicht erbringt, wenn die Asylbewerber abwesend sind.

Wieviel Geld wird wegen dieser Regelung insgesamt ausgegeben? Das erfuhren wir nicht. Einen Anhaltspunkt bietet die Aufstellung des Landesamtes für Flüchtlinge (LAF) vom 5. Juli 2019, die der B.Z. vorliegt. An diesem Tag wurden 88 Unterkünfte mit 27.026 Heimplätzen registriert. Nur 21.013 dieser Plätze waren belegt, 6013 waren frei. Von diesen freien Plätzen waren wiederum nur 3003 „verfügbar“. Die übrigen 3010 Plätze waren nicht verfügbar. Sie wurden offenbar für abwesende Asylbewerber freigehalten.

Die Sozialsenatorin verteidigt „die Regelung über Abwesenheiten“. Sie diene „im Besondern dazu, Geflüchteten Besuche von Verwandten zu ermöglichen.“ Wer besucht wo welche Verwandte? Das sagte man uns nicht.

Der BILD-Reporter Mohammad Rabie (29, selbst anerkannter Flüchtling aus Syrien) brachte im August etwas Licht ins Dunkel, als er nachwies, dass Syrer aus Deutschland zurück in die Heimat fahren, um dort Urlaub zu machen. Das dürfen sie nicht, aber ein Reisebüro in Neukölln organisiert die Fahrt über den Libanon für 800 Euro pro Person.

Im Nachrichtendienst Twitter berichtete der Blogger Aras Bacho: „Vor zwei Wochen haben sechs Syrer, die ich kenne, Urlaub in Syrien gemacht, um ihre Familienmitglieder zu besuchen und bisschen Ruhe zu haben, vor allem von Deutschland. (…) Es ist mittlerweile Alltag, dass Syrer das machen.“ Wer wirklich in Not ist, dem soll geholfen werden, keine Frage. Aber immer wieder zeigt sich, wie wenig dieser Senat geneigt ist, den Missbrauch im Asylsystem zu unterbinden.




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