von Thomas Heck...
Der rot-rot-grüne Senat in Berlin bekommt nicht viel auf die Reihe. Ok, gendergerechte Toiletten für Unentschlossene, die gibt es, war aber eigentlich kein drängendes Problem. Und die Nicht-Eröffnung des BER als Dauerlösung entpuppt sich langfristig auch noch als Bestandteil des Klimaziels der Grünen. Wo die die Koalition aus Einheitsfront SPD und SED mit grüner Unterstützung jedoch richtig was schafft, ist der offene Strafvollzug für Mörder, Vergewaltiger und grüne Päderasten, die künftig Messermörder im Straßenbild verstärken werden. Leute, sperrt Eure Kinder weg, es wird richtig übel...
Der rot-rot-grüne Senat in Berlin bekommt nicht viel auf die Reihe. Ok, gendergerechte Toiletten für Unentschlossene, die gibt es, war aber eigentlich kein drängendes Problem. Und die Nicht-Eröffnung des BER als Dauerlösung entpuppt sich langfristig auch noch als Bestandteil des Klimaziels der Grünen. Wo die die Koalition aus Einheitsfront SPD und SED mit grüner Unterstützung jedoch richtig was schafft, ist der offene Strafvollzug für Mörder, Vergewaltiger und grüne Päderasten, die künftig Messermörder im Straßenbild verstärken werden. Leute, sperrt Eure Kinder weg, es wird richtig übel...
Norman Bates würde grün wählen... |
Mörder und Sexualstraftäter, denen Gutachter und ein Gericht eine besondere Gefährlichkeit attestiert haben, sollen künftig auch im offenen Vollzug untergebracht werden und sich tagsüber frei in der Stadt bewegen können. Wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag mitteilte, soll ein Teil der sogenannten Sicherungsverwahrten künftig in einer noch zu schaffenden neuen Einrichtung des offenen Vollzugs an der Seidelstraße außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel untergebracht werden.
Bei Sicherungsverwahrten handelt es um verurteilte Straftäter, die schwere Verbrechen begangen und ihre vom Gericht verhängte Strafe bereits abgesessen haben. Weil Gutachter ihnen aber attestierten, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Verbrechen begehen könnten, müssen sie zum Schutz der Allgemeinheit zwar nicht mehr im Gefängnis bleiben, aber in sogenannter Sicherungsverwahrung. In Berlin gibt es zurzeit 50 Sicherungsverwahrte. Sie wohnen getrennt von den Strafgefangenen in einer Einrichtung auf dem Gelände der JVA Tegel und dürfen die Einrichtung im Regelfall nicht verlassen. Eine Strafvollstreckungskammer überprüft auf der Grundlage psychologischer Gutachten jedes Jahr, ob der Grund für die Sicherungsverwahrung, also die prognostizierte Gefährlichkeit, weiterhin vorliegt.
Sicherungsverwahrte sollen in Doppelhaushälfte ziehen
Nach Behrendts Plänen soll die Anstaltsleitung Sicherungsverwahrte, von denen sie annimmt, dass sie bald entlassen werden, künftig in den offenen Vollzug überführen können. Dafür soll eine Doppelhaushälfte an der Seidelstraße, in denen früher Wohnungen für JVA-Bedienstete untergebracht werden, bis Herbst 2020 umgebaut werden, sodass Platz für acht bis zehn Sicherheitsverwahrte entsteht. In der Nachbarschaft befinden sich laut Justizverwaltung auch normale Mietshäuser.
Eine Anwohnerversammlung habe es noch nicht gegeben, sagte Behrendt. Die Abgeordneten würden am heutigen Mittwoch im Justizausschuss des Abgeordnetenhauses informiert. Mit der neuen Einrichtung setze man ein Gesetz um, das 2013 zu Zeiten der SPD-CDU-Koalition vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, sagte Behrendt. Darin ist festgeschrieben, dass die Untergebrachten, „vor allem zur Entlassungsvorbereitung im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzugs zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden.“ Diese Bedingungen würden berücksichtigt, hieß es aus der Justizverwaltung.
Bundesverfassungsgericht erklärte damalige Sicherungsverwahrung für unzulässig
Behrendt verwies zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die damaligen Bedingungen der Sicherungsverwahrung 2011 als verfassungswidrig erklärt. Mit der Einrichtung des neuen offenen Vollzugs für Sicherungsverwahrte erleichtere man den Untergebrachten den Übergang in die Freiheit und ermögliche ihnen so ein straffreies Leben. „Die Frage, wie wir mit schweren Straftätern umgehen, ist eine, die die Öffentlichkeit sehr bewegt“, sagte Behrendt. „Wir versuchen, das sensibel und rational zu erklären.“
Die CDU äußerte sich bereits am Dienstag zu dem Vorhaben. Es müsse sichergestellt sein, dass von den Sicherungsverwahrten keine Gefahren mehr zu erwarten seien. „Wir sind für eine Übergangsregelung, bei der zunächst mit weiteren Vollzugslockerungen die Zuverlässigkeit festgestellt wird“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Sven Rissmann.
Erschienen in der Berliner Morgenpost
Sicherungsverwahrte sollen in Doppelhaushälfte ziehen
Nach Behrendts Plänen soll die Anstaltsleitung Sicherungsverwahrte, von denen sie annimmt, dass sie bald entlassen werden, künftig in den offenen Vollzug überführen können. Dafür soll eine Doppelhaushälfte an der Seidelstraße, in denen früher Wohnungen für JVA-Bedienstete untergebracht werden, bis Herbst 2020 umgebaut werden, sodass Platz für acht bis zehn Sicherheitsverwahrte entsteht. In der Nachbarschaft befinden sich laut Justizverwaltung auch normale Mietshäuser.
Eine Anwohnerversammlung habe es noch nicht gegeben, sagte Behrendt. Die Abgeordneten würden am heutigen Mittwoch im Justizausschuss des Abgeordnetenhauses informiert. Mit der neuen Einrichtung setze man ein Gesetz um, das 2013 zu Zeiten der SPD-CDU-Koalition vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, sagte Behrendt. Darin ist festgeschrieben, dass die Untergebrachten, „vor allem zur Entlassungsvorbereitung im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzugs zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden.“ Diese Bedingungen würden berücksichtigt, hieß es aus der Justizverwaltung.
Bundesverfassungsgericht erklärte damalige Sicherungsverwahrung für unzulässig
Behrendt verwies zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die damaligen Bedingungen der Sicherungsverwahrung 2011 als verfassungswidrig erklärt. Mit der Einrichtung des neuen offenen Vollzugs für Sicherungsverwahrte erleichtere man den Untergebrachten den Übergang in die Freiheit und ermögliche ihnen so ein straffreies Leben. „Die Frage, wie wir mit schweren Straftätern umgehen, ist eine, die die Öffentlichkeit sehr bewegt“, sagte Behrendt. „Wir versuchen, das sensibel und rational zu erklären.“
Die CDU äußerte sich bereits am Dienstag zu dem Vorhaben. Es müsse sichergestellt sein, dass von den Sicherungsverwahrten keine Gefahren mehr zu erwarten seien. „Wir sind für eine Übergangsregelung, bei der zunächst mit weiteren Vollzugslockerungen die Zuverlässigkeit festgestellt wird“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Sven Rissmann.
Erschienen in der Berliner Morgenpost
Wozu gibt es dann überhaupt noch Gerichtsurteile ? Wenn trotz festgestellter gutachterlicher Kriminalität diese Leute gleich wieder auf die Strasse dürfen ?
AntwortenLöschenDann kann man doch gleich jeden machen lassen was man will , ohne das Strafen
befürchten muss .
Ist doch sowieso egal. Ob Triebtäter oder Vergewaltiger und Messermörder aus Nahost oder Afrika. Alles muss rein.
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