Freitag, 4. Januar 2019

Nun versagt der Rechtsstaat sogar, wenn es gegen Rechte geht...

von Thomas Heck...

Der ehemalige NPD-Politiker Maik Schneider, der eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen angezündet haben soll, wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Zur Begründung hieß es vom Oberlandesgericht Brandenburg, es habe in dem laufenden Verfahren vor dem Potsdamer Landgericht mehrere vermeidbare Verzögerungen gegeben. Über die Verfahrensfehler erregt sich die ehemalige Chefredakteurin der Berliner Zeitung zu Recht. Der Rechtsstaat dürfe sich nicht wundern, wenn der Bürger das Vertrauen verliere. 


Als Journalistin sollte sie aber auch wissen und berichten, dass das mittlerweile der Standard in diesem Lande ist, denn wenn Mörder, Vergewaltiger und Messerstecher unter den importierten Goldstücken selbst nach schwersten Gewalttaten oftmals mit Bewährungsstrafen davonkommen oder gar straffrei ausgehen, versteht das der Bürger genauso wenig. Auch bei linken gewaltbereiten Demonstranten, wie beim G20-Gipfel. Bestrafungen? Fehlanzeige. Nun hat ein Rechter einmal Glück gehabt und kann sich über den nicht funktionierenden Rechtsstaat freuen. Der Vorgang an sich ist mehr als ärgerlich, die Aufregung hierüber jedoch heuchlerisch, da sie sich ausschließlich nur dann manifestiert, wenn Rechte nicht bestraft werden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat den ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider aus der Untersuchungshaft entlassen. Ihm wird vorgeworfen, im August 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen angezündet zu haben. Er selbst hat die Tat gestanden.

Zur Begründung gab das Gericht an, es habe in dem laufenden Verfahren mehrere vermeidbare Verzögerungen gegeben.

Schneider war im Zusammenhang mit dem Brandanschlag zu neun-einhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen Befangenheit eines Schöffen auf. Seit Oktober muss sich der frühere NPD-Politiker in einem neuen Verfahren verantworten. Ist das eine nachvollziehbare Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg? Ein Kommentar von der Journalistin Brigitte Fehrle.


An der Schuld des Angeklagten gibt es keine Zweifel. Der ehemalige NPD-Funktionär Maik Schneider hat die Tat gestanden und wurde in einem ersten Prozess 2017 verurteilt, weil er zwei Jahre zuvor mit fünf anderen Rechtsextremisten im brandenburgischen Nauen eine Sporthalle abgefackelt hat. Das Gebäude sollte zeitweilig als Notunterkunft für Asylbewerber genutzt werden. Doch es gab einen Verfahrensfehler im Prozess, so dass der Neonazi erfolgreich Revision einlegen konnte.

Nun läuft das zweite Verfahren, und am Donnerstag gab das Oberlandesgericht bekannt, dass Schneider aus der U-Haft entlassen werden muss – wegen „vermeidbarer und dem Staat zuzurechnender Verfahrensverzögerungen“.

Gründe für lange Prozessdauer sind erschütternd

Es ist beschämend für den Rechtsstaat, dass es ihm nicht gelingt, einen offensichtlichen Täter vorschriftskonform abzuurteilen. Die rechtsextreme Szene wird es als Erfolg feiern, dass einer der ihren zumindest bis zum Urteil im zweiten Prozess aus dem Gefängnis entlassen werden muss, weil die Gerichte einfach zu lange gegen ihn verhandelt haben.

Die Gründe für die lange Prozessdauer sind geradezu erschütternd: Gleich zu Beginn des ersten Verfahrens sagte ein Schöffe, also ein Laienrichter, zu Schneider: „Bilden Sie sich ein, dass einer den Quatsch glaubt, den Sie von sich geben?“

Rechtsstaat wurde vorgeführt

Das ist ganz klar eine Vorverurteilung eines Angeklagten, der bis zum Richterspruch nun mal als unschuldig zu gelten hat. Allen Prozessbeobachtern war klar, dass der Ausraster ein Revisionsgrund ist.

Trotzdem wurde der Prozess zu diesem frühen Stadium nicht wegen Befangenheit eingestellt und neu gestartet – und so wurde dem NPD-Mann ein Vorwand geliefert, den Rechtsstaat vorzuführen.





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