von Thomas Heck...
Das Gericht und die Gerechtigkeit: 2 Seiten einer Medaille. Während deutsche Gerichte gegen Islamisten, gegen Mörder und Vergewaltiger, aber auch gegen muslimische Schulverweigerer, die z.B. den Schwimmunterricht boykottieren, immer nachsichtiger umgehen, trifft es hier schon länger Lebenden regelmäßig härter. Dabei betreiben Richter teilweise das Geschäft einer immer stärker werdenden Islamisierung, beginnend bei einer islamkonformen Schwimmen bis hin zur Burkini für alle. Gleiches trifft auf die Berichterstattung darüber zu.
So wurden jetzt die Eltern eines Schülers in Rendsburg in zweiter Instanz verurteilt, weil sie ihrem Sohn die Teilnahme an einem Schulbesuch einer Moschee untersagten. Was der Bericht in den Kieler Nachrichten verschweigt, ist, dass die Moschee vom Verfassungsschutz beobachtet wurde und dass die Eltern angeboten hatten, dass er in der Zeit des Gebets, äh des Besuchs in der Moschee, am Unterricht in einer Parallelklasse teilnimmt, was von der Schulleitung abgelehnt wurde. Deswegen behielten sie ihn zu Hause. Behauptet wird dagegen, dass der Anwalt der Familie in der rechtspopulistischen Szene zu Hause ist, wobei sich mir die Relevanz dieses Umstandes nicht erschliesst.
Moschee-Streit: Eltern verurteilt
Laut Schule war der Besuch in der Rendsburger Centrum Moschee vor zwei Jahren Teil des Geografie-Unterrichts. Der Junge besuchte zu dem Zeitpunkt die siebte Klasse des Gymnasiums Kronwerk, das nur wenige Schritte von der Moschee entfernt ist.
“Es war Religionsunterricht“
Der Moschee-Besuch sei Religionsunterricht gewesen, argumentierte der Anwalt des Vaters, Alexander Heumann. Die Eltern hätten daher das Recht gehabt, ihren Sohn fern zu halten, argumentierte der Düsseldorfer Jurist, der in der rechtspopulistischen Szene zuhause ist. Aus „reiner Willkür“ habe die Schule den Besuch durchsetzen wollen.
“Keine Islam-Werbung“
Dem folgte Richterin Melanie Buhk nicht. Die „religiösen Bezüge“ beim Moschee-Besuch hätten nicht gereicht, um den Sohn vom Unterricht fern zu halten. Es habe „keine Indoktrination“ und „keine Werbung für den Islam“ gegeben. Im Kern sagte die Richterin, der Besuch sei für den Jungen zumutbar gewesen. Die Juristin berief sich auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Anwalt Heumann sagte, er wolle prüfen, ob er Rechtsbeschwerde einlegt.
Streit beschäftigt Juristen seit zwei Jahren
Der geschwänzte Moschee-Besuch im Juni 2016 beschäftigt seit dem Behörden und Gerichte. Der Kreis Dithmarschen verhängte stellvertretend für den Kreis Rendsburg-Eckernförde Bußgelder von jeweils 150 Euro gegen den Vater und die Mutter. Die Eltern zahlten nicht. Der Kreis beharrte. Eine erste Verhandlung vor dem Meldorfer Amtsgericht platzte vor einem Jahr. Die damals zuständige Richterin, hatte verfassungsrechtliche Bedenken, dass Dithmarschen stellvertretend für Rendsburg-Eckernförde Bußgelder eintreiben darf. Das für Dithmarschen zuständige Meldorfer Amtsgericht sei damit die falsche Adresse. Das Oberlandesgericht entschied aber, Meldorf müsse ein Urteil sprechen.
Jetzt warte ich auf eine Schule die den Besuch einer Kirche/eines Domes durchführt (vielleicht im Rahmen des Kunstunterrichts, da gibt es ja kunsthistorisch enorme Schätze) und darauf das islamische Eltern ihren Kindern/ihrem Kind den Besuch dieser (christlichen) Einrichtung untersagen und zu Hause behalten (Aber wahrscheinlich wird in dem Fall die Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse genehmigt!)und wie ein möglicherweise zu fällendes Urteil da aussieht!?
AntwortenLöschenIch gestatte mir die Spekulation: Den Eltern würde in dem Fall Recht gegeben!