von Thomas Heck...
Was sind das für Gerichte, möchte man aufschreien. Doch der Aufschrei bleibt aus. Und so spaziert der Schläger Knaan S. feixend und gut gelaunt als freier Mann aus dem Gerichtssaal. Die Strafe, 4 Wochen Arrest, sind durch die Untersuchungshaft bereits abgegolten. Es steht zu befürchten, dass er für die erlittene Untersuchungshaft aus der Staatskasse zu entschädigen ist. Was sind das für Richter, die nicht begreifen, welche Botschaft ihre vermeintliche Strafe ausstrahlt? Wäre es nicht sinnvoll, dass derartige Schmutzlappen nicht einfach so aus dem Gerichtssaal spazieren können, sondern dass Strafen so verhängt werden, dass die Untersuchungshaft nicht angerechnet wird oder die Strafe zumindest so angepasst wird, das dem Delinquenten noch im Gerichtssaal die Handfesseln angelegt werden und der Transport in die Vollzugseinrichtung erfolgt, um wenigstens doch noch eine gewisse Reststrafe abzusitzen?
„Es war auch eine Attacke gegen den jüdischen Staat“ – Urteil im Gürtelschläger-Prozess in Berlin aus dem Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus...
Gut zwei Monate nach dem antisemitisch motivierten Angriff auf einen Kippa tragenden Israeli in Berlin-Prenzlauer Berg ist der 19-jährige Täter Knaan S. am 25.06.2018 vom Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt worden. Das Gericht verhängte einen Dauerarrest in Höhe von vier Wochen, der jedoch durch die Zeit des Angeklagten in Untersuchungshaft bereits abgegolten ist. Darüber hinaus ordnete das Gericht für den Verurteilten die einjährige Begleitung durch einen Betreuungshelfer sowie einen Besuch im Haus der Wannseekonferenz an.
Die Tat hatte bundesweit und auch international für Aufsehen gesorgt. Adam A., das Opfer der Attacke, hatte die Tat gefilmt und anschließend ins Netz gestellt. Auf dem Video ist zu sehen, wie der Angreifer das Opfer auf Arabisch als „Drecksjude“ bezeichnet und mehrfach mit seinem Gürtel auf den Filmenden einschlägt. Der Betroffene Adam A. schilderte in seiner Vernehmung vor Gericht, dass er noch immer unter den Folgen der Tat leide und sich nicht mehr sicher fühle. Aus seiner einstigen Traumstadt Berlin sei ein Ort geworden, an dem er sich nicht mehr traue, seine Kippa zu tragen.
Vor Gericht hatte der Angeklagte die Schläge mit dem Gürtel und die Beleidigungen gestanden. Er gab jedoch an, dass er zuerst von Adam A. und seinem Begleiter beleidigt worden sei. Weder die beiden jungen Männer noch eine unbeteiligte Zeugin konnten jedoch die Version von Knaan S. stützen. Der Oberstaatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, er halte die Einlassungen des Angeklagten in dieser Hinsicht für „unglaubhaft und widerlegt“.
Darüber hinaus basierte die Verteidigungsstrategie wesentlich darauf, die antisemitische Motivation des Übergriffs in Abrede zu stellen. Für ihren Mandanten sei „Jude“ eine „alltägliche Beleidigung“, sagte die Verteidigerin. Der als Zeuge geladene Cousin des Angeklagten und dessen Rechtsbeistand gingen sogar noch einen Schritt weiter: Sie vermuteten eine große Verschwörung. Der Cousin sprach von einer „erfolglosen Inszenierung“, die „schlecht durchgeführt“ gewesen sei. Seine verschwörungsideologische Lesart des Vorfalls gipfelte in antisemitischem Geraune: „Es gibt bestimmte Personen, die so einen Vorfall im Fernsehen austragen wollen, um weitere Sympathien für sich zu gewinnen.“
Es war die Nebenklage, die immer wieder auf die politische Dimension des Falles hinweisen musste. Auf Nachfrage gab der Zeuge zunächst zu Protokoll, dass er an Israel und dem Nahostkonflikt „kein Interesse“ habe. Die Nebenklagevertreterin Ulrike Zecher wies darauf hin, dass der Cousin bei Facebook die Seite der syrischen „Jerusalem Brigade“ – also einer paramilitärischen Organisation, die offen die Vernichtung Israels anstrebt – mit „Gefällt mir“ markiert hatte. Vor Gericht unerwähnt blieb, dass der Cousin selbst während seiner Vernehmung im Gerichtssaal eine Kette mit einem Anhänger trug, der die Umrisse „Palästinas“ zeigte – für den jüdischen Staat war in dieser Abbildung kein Platz.
Mit der Strategie der Entpolitisierung hatte die Verteidigerin von Knaan S. letztlich keinen Erfolg. Der Oberstaatsanwalt sah in der Attacke eindeutig einen Fall der „Hasskriminalität“. Auch Ulrike Zecher fand deutliche Worte. „Diese Tat richtete sich nicht nur gegen das Opfer, sondern gegen die Gruppe, der das Opfer anzugehören schien“, sagte die Nebenklagevertreterin in ihrem Plädoyer. „Es war auch eine Attacke gegen Israel, gegen den jüdischen Staat.“ Ähnlich sah es dann wohl auch das Gericht: „Wir sind davon überzeugt, dass Herr S. die Kippot gesehen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Günter Räcke in der Urteilsbegründung. „Hier wurde die Rechtsordnung in besonderer Weise angegriffen.“
Bei dem verhängten Dauerarrest handelt es sich nicht um eine Jugendstrafe im eigentlichen Sinne, sondern um ein so genanntes „Zuchtmittel“. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Für die Verhängung einer Jugendstrafe hätten laut Vorsitzendem Richter eine besondere Schwere der Schuld oder „schädliche Neigungen“ bei dem Angeklagten festgestellt werden müssen. Beides sei jedoch nicht der Fall. Mit den vier Wochen Dauerarrest bewegt sich das Gericht indes an der obersten Grenze des gesetzlich vorgesehenen Rahmens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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