von Thomas Heck...
Vor Jahren schon kamen erste Forderungen, angesichts der Flüchtlingskrise und daraus resultierender Knappheit an vorhandenem Wohnraum, über Enteignungen von Eigentümern nachzudenken. Nun sind wir sicher noch nicht soweit, dass das BAMF in meine Wohnung Flüchtlinge einquartieren wird, nur weil mit 4 Räumen hinreichend Platz dafür hätte. Doch was nicht ist, kann ja noch werden. Über die grundsätzliche Frage von Enteignungen hat man intern sicher entschieden und ist bei Eigentümern diesen Schritt auch schon gegangen. Frei nach dem Motto, Eigentum verpflichtet.
Einen ganz anderen Aufreger gab es dieser Tage in Deutschland, als sich herausstellte, dass die syrische Regierung offenbar die Enteignung von Flüchtlingen plant. Die Bundesregierung ist jetzt alarmiert. Zum einen ist die Diskussion, dass syrische Flüchtlinge hier Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, während sie gleichzeitig in Syrien Vermögen besitzen, politisch sicher nicht gewollt. Zum anderen fürchtet man, dass diese Flüchtlinge nach Enteignung gar nicht mehr nach Syrien zurückkehren wollen. Wobei wir uns sinnvollerweise diese Frage grundsätzlich stellen sollten. Denn welcher Flüchtling, der denken kann, wird denn nach Bezug seiner Wohnung (oder Hauses, wir hatten berichtet) denn überhaupt den Drang verspüren, dass süße Leben in Deutschland zu verlassen, um in Syrien neu anzufangen? Würde Sie und ich doch auch nicht tun. So schreibt die BILD-Zeitung zu dem Thema:
Machthaber Baschar al-Assad habe Anfang April ein Dekret unterschrieben, welches bei der Ausweisung von Neubaugebieten vorschreibe, dass sich frühere Eigentümer binnen 30 Tagen vor Ort melden und ihre Ansprüche belegen müssten, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Freitag. Eine solche Vorgabe dürfte für viele Flüchtlinge kaum zu erfüllen sein.
Die Bundesregierung sei tief verärgert über entsprechende jüngste Beschlüsse Assads, schreibt die Zeitung.
„Mit großer Sorge sehen wir Versuche des Assad-Regimes, mittels fadenscheiniger gesetzlicher Regelungen die Eigentumsrechte vieler geflüchteter Syrerinnen und Syrer infrage zu stellen“, zitierte das Blatt das Auswärtige Amt in Berlin.
Offensichtlich versuche die syrische Regierung, „die Verhältnisse vor Ort grundlegend zu Gunsten des Regimes und seiner Unterstützer zu verändern und die Rückkehr einer gewaltigen Zahl von Syrern zu erschweren“, hieß es demnach.
Die Bundesregierung will Assads Pläne durchkreuzen.
Sie will mit den EU-Partnern in der EU darüber beraten, wie „diesem perfiden Vorhaben entgegengetreten“ werden kann. Zudem soll möglicherweise der Uno-Sicherheitsrat eingeschaltet werden.
Die Bundesregierung ist alarmiert, weil derzeit Hunderttausende Syrer in Deutschland leben.
Sollte Assad seine Pläne umsetzen, wären möglicherweise viele syrische Flüchtlinge abgeschreckt und würden nach Ende des Krieges nicht wieder in ihre Heimat zurückkehren.
„Diesem Treiben des Regimes dürfen wir nicht tatenlos zusehen“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag in Berlin. Gemeinsam mit den Partner müsse man sich überlegen, wie ein solches zynisches Ansinnen verhindert werden könne. “
„Wir müssen davon ausgehen, dass damit die Verhältnisse vor Ort zugunsten des Regimes und seiner Unterstützer verändert werden sollen und damit wird auch die Rückkehr der Flüchtlinge erschwert“, sagte Demmer. Über elf Millionen Syrer seien durch das Vorgehen des Regimes vertrieben worden und fünf Millionen ins Ausland geflohen. „Nun sollen die geflüchteten Menschen unter fadenscheinigem Vorwand enteignet und um Haus und Hof gebracht werden“. Hunderttausende Syrer haben in Deutschland Schutz gesucht.
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