Donnerstag, 16. November 2017

Kuwait Airways fliegt weiter judenfrei...

von Thomas Heck...

Während früher die Selektion von Juden auf Bahnhöfen stattfand, macht das heute der Frankfurter Flughafen. Denn es ist kaum zu glauben, dass das Landgericht Frankfurt  entschieden hat, dass die Fluggesellschaft Kuwait Airways keine israelische Staatsangehörigen befördern muss. Die Richter wiesen damit die Klage eines Passagiers zurück. Der Mann hatte auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung geklagt.

Der Anwalt des israelischen Klägers zeigte sich in einer ersten Stellungnahme "tief schockiert" über die Entscheidung und kündigte Berufung an. "Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland", sagte der Rechtsanwalt Nathan Gelbart. "Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben."





Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Der Staat in der Golfregion erkennt Israel nicht an. 

Kuwait Airways habe dem Kläger angeboten ihn auf ihre Kosten mit einer anderen Fluggesellschaft per Direktflug nach Bangkok zu befördern. Der Mann habe dieses Angebot nicht angenommen. 

Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, "einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden", hieß es nun in der Entscheidung. Das deutsche Gericht habe dabei nicht darüber zu entscheiden, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei und nach den Bestimmungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könne.

In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden. 

Abgewiesen wurde auch die Klage nach einer nicht näher präzisierten Entschädigung. Das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit. So kann man sich das auch auslegen, bis es passt. In einem Land, wo Muslime ungestraft "Juden ins Gas" skandieren können, während ein Bundesjustizminister Heiko Maas dabei steht. In einem Land, wo die Regierung hunderttausendfach den arabischen Antisemitismus importiert. In einem Land, dessen Außenminister Abbas als "seinen Freund" bezeichnet und der Bundespräsident Kränze am Grab von Jassir Arafat legt. In einem Staat, wo Juden wieder diskriminiert werden dürfen, wenn Sie Israelis sind. Im Drecksstaat Deutschland. Der Volksgerichtshof hat entschieden. Goebbels würde jubeln...

Deutschland stellt sich gerne moralisch überhöht auf, stellt selbst aber eigene wirtschaftliche Interessen über alles. Wenn dem deutschen Staat es wirklich wichtig wäre, dass Israelis weltweit die gleichen Rechte bekommen, wie unsere Bürger, weil laut Merkel Israel Sicherheit zur deutschen Staatsräson gehört, würde Kuwait Airways künftig auf keinem deutschen Flughafen mehr landen dürfen. Das wäre ein Zeichen. In einer idealen Welt.

Aber die Realität sieht anders aus. In dieser Realität muss jeder deutsche Diskothekenbesitzer unter Androhung hoher Geldbußen Gruppen muslimischer Zuwanderer in seine Diskothek einlassen und seine weiblichen Gäste massiven sexuellen Anfeindungen aussetzen. Aber die Fluglinie eines Ölstaates in der Golfregion, der den Staat Israel nicht anerkennt, darf an allen Flughäfen Deutschlands Juden selektieren und von der Beförderung ausschließen, von deutschen Gerichten bestätigt.

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