Dienstag, 24. Oktober 2017

Volkszählung schlägt Melderecht...

von Thomas Heck...

Wenn das deutsche Melderecht dazu führt, dass die Städte, Kommunen und Gemeinden gar nicht mehr wissen, wieviele Einwohner sie haben und wer da wohnt, man also komplett den Überblick verloren hat, bemüht man halt die Statistik. Im Falle Berlin führte die Volkszählung im Jahre 2011, der Zensus 2011 dazu, dass die Einwohnerzahl um 190.000 Einwohner gesenkt werden musste. 180.000 Einwohner, die zu Mindereinnahmen aus dem Ländefinanzausgleich in Höhe von 470 Mio. Euro pro Jahr führen. Als Berliner würde ich ja meinem Senat empfehlen, dass Melderecht auf den Prüftstand zu stellen, um a) Mindereinnahmen auszuschließen und, viel wichtiger, b) zu wissen, wer in Berlins Straßen so unterwegs ist. Aber bis es dazu kommt, wird noch viel Wasser die Spree hinunterfließen.



So schreibt die WELT: Berlin und Hamburg klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ergebnisse der von der Bundesregierung durchgeführten Volkszählung im Jahr 2011. Dadurch gingen der Hauptstadt Einnahmen in Milliardenhöhe verloren. 

„Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“, lautet ein Bonmot, das oft fälschlicherweise Winston Churchill zugeschrieben wird. Mit dieser Aussage können auch Politiker in Berlin, Hamburg und über tausend weitere Gemeinden etwas anfangen: Sie werfen der Bundesregierung vor, bei der Volkszählung 2011 – dem sogenannten Zensus –die Einwohnerzahlen ihrer Gemeinden kleingerechnet und ihnen dadurch beim Länder- sowie Kommunalausgleich Milliarden Euro vorzuenthalten. Die Klage wird am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Anlass der Klage ist eine Änderung des Zählverfahrens der deutschen Bevölkerung: Im Unterschied zu früheren Volkszählungen sieht das Zensusgesetz 2011 vor, dass die Ermittlung der Einwohnerzahlen nicht mehr auf einer Befragung aller Einwohner, sondern im Kern auf einer Auswertung der Melde- und anderer Verwaltungsregister beruht.

Bei dieser ersten Erhebung der Bevölkerung nach der Wiedervereinigung wurden zwar alle Gebäude, aber nur eine Stichprobe von knapp zehn Prozent der Haushalte erfasst. Zur Berechnung der Einwohnerzahlen wurden dann ergänzend die Melderegister herangezogen.

Berlin und Hamburg machen in ihren Klagen geltend, dass durch diese statistische Berechnung große Städte geschrumpft seien – Berlin gegenüber früheren Volkszählungen um rund 180.000 und Hamburg um gut 82.000 Einwohner. Allein für Berlin führte die Korrektur nach unten zu einer Verringerung von Zuteilungen aus dem Länderfinanzausgleich um etwa 470 Millionen Euro pro Jahr, also 4,7 Milliarden Euro für den Zeitraum 2011 bis zum nächsten Zensus im Jahr 2021.

Das Gericht wird deshalb am Dienstag unter anderem prüfen, ob die Regelung der Haushaltsstichprobe präzise genug ist und ob „fachstatistische Grundlagen des Stichprobenverfahrens“ genau genug ermittelt wurden. Die Verhandlung ist aber nicht nur ein Schmankerl für Bevölkerungsmathematiker oder ein drohender Albtraum für den künftigen Bundesfinanzminister.

Womöglich falsch berechnete Einwohnerzahlen wirken sich Karlsruhe zufolge auch auf die Einteilung der Bundestagswahlkreise oder die Anzahl der Stimmen im Bundesrat aus. Wahlkreise vor allem in Stadtstaaten und größeren Städten müssten eventuell neu zugeschnitten werden – möglicherweise zur Freude von SPD und Grünen, die dort häufig stärker vertreten sind als in ländlichen Regionen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen