von Henryk M. Broder...
„Das hat damit zu tun, dass ich finde, wenn man im Deutschen Bundestag Vizepräsident sein will, dann muss man das Grundgesetz anerkennen, und dazu gehört die Religionsfreiheit. Wer das nicht anerkennt, den kann ich nicht zum Vizepräsidenten wählen“, sagt Katrin Göring-Eckardt, die ihrem Parteifreund Anton Hofreiter immer ähnlicher sieht und inzwischen auch so redet wie er.
Der Mann, den zum Vizepräsidenten des Bundestages zu wählen ihr das Gewissen verbietet, ist der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser. Frau Göring-Eckardts Gewissensbisse gelten aber nur einem Kandidaten der AfD. Bei Parteifreundin Claudia Roth, die sich als Vizepräsidentin zur Wiederwahl stellt, um "klare Kante" zu zeigen, hält das Gewissen von KGE still, denn Frau Roth ist nur bei einer Demo mitgelaufen, auf der „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ gerufen wurde, was sie natürlich als Vizepräsidentin des Bundestages nicht disqualifiziert.
Um auf den Kern der Sache zurückzukommen: Was hat Glaser eigentlich gesagt, dass er nun nicht zum Vizepräsidentem des Bundestages gewählt werden kann? Womit hat er sich disqualifiziert? Damit: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.“
Erschienen auf der Achse des Guten...
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