von Thomas Heck...
Was der gesunde Menschenverstand nicht begreift, ist in Deutschland Gesetz. Und während der Staat für Flüchtlinge Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilt, muss der deutsche Rentner nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners für diesen weiter einen Versorgungsausgleich zahlen – wenn man zu Ehezeiten mehr verdient hat. Der Staat zieht also Lebenden Geld für Tote ab. Ein Skandal.
Der Fall: Der Berliner Waldemar B. (76) war von 1976 bis 1995 mit seiner Frau Karin verheiratet. Nach der Scheidung musste der frühere Kfz-Mechaniker seiner erwerbsunfähigen Ex einen Versorgungsausgleich zahlen. „So weit, so gut,“ akzeptierte Waldemar B. „Doch 2005 starb Karin und die Abzüge blieben. Aller Protest nutzte nichts.“
Dann las er von ähnlichen Fällen in Berlin und wandte sich an Rentenberater. Wilfried Hauptmann (67) aus Bonn. „Ich fand ein BGH-Urteil von 2013, mit dem man das Gesetz aushebeln kann“, erklärt dieser.
Nun entschied das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg erstmals, dass „kein Versorgungsausgleich stattfindet.“ Somit hat der Mariendorfer nach Rechtsgültigkeit des Urteils jeden Monat 220 Euro mehr zur Verfügung. Hätte er schon direkt nach dem Tod seiner Ex-Frau im Jahr 2005 Klage eingereicht, wäre sogar eine Rückzahlung von über 25.000 Euro möglich.
Insgesamt meldeten sich bei einer Berliner Zeitung über 20 Betroffene. Die meisten klagen nun ihre Rechte ein. Rentenberater Hauptmann und sein Kollege Rudi Werling aus Pforzheim nahmen sich der Berliner Fälle an. Allein Hauptmann berichtet: „Ich habe deutschlandweit bisher rund 20 Fälle positiv erledigt, vier davon in zweiter Instanz.“
Es geht um monatliche Rentenabzüge von bis zu 600 Euro. Für Berlin und Brandenburg wird die Zahl der Betroffenen auf Hunderte geschätzt. In ganz Deutschland dürften es Tausende sein.
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