von Thomas Heck...
Deutschland ist ein krankes Land. Hier werden nicht nur Straftäter aus aller Herren Länder eingeladen, bei uns Straftaten zu begehen. Wir haben auch noch Presse, die sich weigert, selbst bei schwersten Straftaten Roß und Reiter zu benennen. Auch die Strafverfolgungsbehörden nehmen es mit den technischen Möglichkeiten moderner Forensik nicht besonders genau, müssen sich an das Gesetz halten:
§81e Molekulargenetische Untersuchung (Auszug)
(1) An dem durch Maßnahmen nach §81a Abs. 1 erlangten Material dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind; hierbei darf auch das Geschlecht der Person bestimmt werden. Untersuchungen nach Satz 1 sind auch zulässig für entsprechende Feststellungen an dem durch Maßnahmen nach §81c erlangten Material. Feststellungen über andere als die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
(1) An dem durch Maßnahmen nach §81a Abs. 1 erlangten Material dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind; hierbei darf auch das Geschlecht der Person bestimmt werden. Untersuchungen nach Satz 1 sind auch zulässig für entsprechende Feststellungen an dem durch Maßnahmen nach §81c erlangten Material. Feststellungen über andere als die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.
So kann heutzutage die erweiterte DNA-Analyse Information über Haarfarbe, Augenfarbe und die Herkunftsregion liefern. Darf sie aber nicht, weil in Deutschland verboten. Aus Angst vor Rassismus darf die Polizei diese Informationen nicht nutzen. So ist der Mörder von Carolin K. bis heute nicht gefasst, obwohl hinreichend DNA-Spuren vorhanden sind. Obwohl er bereits in Kufstein in Österreich gemordet hat, darf die DNA in Deutschland nur auf das Geschlecht untersucht und mit einer Datenbank abgeglichen werden.
Deutschland ist daher für die Straftäter aus aller Welt erste Wahl. Ein Schlaraffenland sozusagen. Datenschützer und linke Politiker stören sich am Merkmal der Herkunft. Damit würde Rassismus gefördert, so deren Argument. Dafür kann man schon mal einen Mörder frei rumlaufen lassen. Datenschutz wird in Deutschland zum Täterschutz. Datenschützer und linke Politiker werden zu Mittätern, haben Blut an den Händen und fördern Verbrechen.
Eine Petition soll dem ein Ende setzen. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass Mörder mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu ermitteln sind, dann unterzeichnen Sie auch die Petition. Zur Petition geht es hier.
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