von Thomas Heck...
Die Bundespolizei darf aus rechtlichen Gründen keine Elektroschocker einsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, berichtet der „Spiegel“.
Sogenannte Elektroimpulsgeräte wie die des US-Herstellers Taser führen zu Kontrollverlust durch Muskelkrämpfe und berührten daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ein solcher Eingriff bedürfe einer Rechtsgrundlage. Elektroschocker gehörten nicht zu den „dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen“. Für deren Einsatz sei mithin eine Gesetzesänderung notwendig.
In den USA ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, in Deutschland testet unter anderem die Berliner Polizei solche Geräte. Wie man darauf kommt, dass dies beim Gebrauch der Dienstwaffe nicht der Fall sei, deren Gebrauch man ja eigentlich minimieren möchte, erschließt sich mir persönlich nicht. Den Kontrollverlust durch den Einschlag der 9mm ist auch nicht zu vernachlässigen. Eine erheblich effektiveres Mittel des unmittelbaren Zwangs.
So ganz falsch ist das nicht! Bei der Dienstwaffe Pistole ist jedem klar das deren Einsatz mit einer nicht zu vernachlässigenden Wahrscheinlichkeit auch tödlich enden kann, daher eher zurückhaltend eingesetzt wird.
AntwortenLöschenDer "Taser" gilt jedoch als nicht-tödliche Waffe, bei der eine Todesfolge eher als unwahrscheinlich gilt. Dementsprechend könnte dies zu einem häufigeren und "bedenkenloseren" Einsatz führen, obwohl sie - wie die Todesfälle in den USA zeigen - nicht so harmlos ist wie Taser es natürlich gern verkauft! Und ob sich ein am Boden liegender, unkontrollierbar unter Elektroschocks zuckender Mensch mit der Menschenwürde verträgt, darf durchaus bezweifelt werden!