Montag, 13. Februar 2017

Bundespräsident sollte lächeln und ansonsten die Schnauze halten

von Thomas Heck...

Wenn man ein neues Amt bekleidet, ist es manchmal schwer, vom alten Amt loszulassen. Bundespräsident Steinmeier tappte in diese Falle und verharrt noch in der alten Funktion. So äußerte er sich dahingehend gegen über dem US-Präsidenten Trump, den er schon früher in infamer Art und Weise beleidigte: Steinmeier stellt sich auf schwierige Gespräche mit den USA ein. 

Gleichzeitig ist Steinmeier jedoch der Politiker, dessen Kopf tief im Hintern von Diktatoren wie Putin, Erdogan oder den iranischen Mullahs steckt und dabei nicht den Gestank der Unfreiheit vernimmt. Aber gleichzeitig erwartet er schwierig Gespräche mit dem demokratisch gewählten Präsidenten einer befreundeten Nation, die uns die Demokratie geschenkt hat.





Als Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte er noch im Dezember letzten Jahres die Resolution des Weltsicherheitsrats begrüßt, die den israelischen Siedlungsbau in den besetzten palästinensischen Gebieten verurteilt. Der Siedlungsbau behindere die Möglichkeit eines Friedensprozesses und gefährde die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung, erklärte Steinmeier am Samstag in Berlin. "Ich bin der festen und tiefen Überzeugung, dass nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung dauerhaft Frieden bringen und dem legitimen Streben beider Parteien gerecht werden kann", betonte der Minister. Dies sei schon lange die Position der Bundesregierung.


Nochmals zur Erinnerung, was die originären Aufgaben des Bundespräsidenten sind. Da steht nichts von einer Außenministerfunktion.  
  • Er vertritt den Bund völkerrechtlich. 
  • Er beglaubigt diplomatische Vertreter. 
  • Er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen. 
  • Er fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus und lässt sie durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkünden. 
  • Er schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn. 
  • Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er Bundesminister. 
  • Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist. 
  • Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages. 
  • Er verkündet, dass der Verteidigungsfall festgestellt worden und eingetreten ist, und er gibt völkerrechtliche Erklärungen ab, wenn ein Angriff erfolgt; der Bundespräsident hat insofern allein die Funktion der Kriegserklärung. 
  • Er beruft den Bundestag (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen) und die Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz ein. 
  • Er veranlasst Staatsakte aus wichtigem Anlass und ordnet die Staatssymbole an.

Wer mehr will, sollte sich auch gefälligst demokratisch vom Volk wählen lassen. Wer durch die Wahl-Farce bei der Bundesversammlung ins Amt gehoben wird, sollte lächeln und ansonsten einfach die Schnauze halten.

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