Sonntag, 29. Januar 2017

Wenn der Muslim nicht mehr zum großen Satan darf

von Thomas Heck...

Während ARD und ZDF noch denken, die Mehrheit der Deutschen lehnt Trumps Sofortmaßnahmen und Dekrete per se ab, was bei mir gefühlt ganz anders aussieht, kenne ich doch in meinem Umfeld wenige, die diesen Mann kritisch betrachten. Und so baut Trump in einem atemberaubenden Tempo die amerikanische Gesellschaft nachhaltig um und verdient sich dabei meinen Respekt.

Nun sind die Muslime dran und können nicht, so wie angekündigt, plötzlich nicht mehr in die USA, den großen Satan, einreisen. Dies mag man kritisch sehen, gibt es es doch auch Muslime, die harmlos, gut integriert sind und keine Gefahr darstellen. Dumm nur, wenn man es diesen Menschen nicht ansehen kann, doch irgendwo wird man ansetzen müssen, möchte man dieses Thema auf der Agenda sehen.


Hysterische Kritik erschallt aus der gesamten Welt. Darunter mehr Heuchlerei als Argumente. So vergleicht Ober-Antisemit Jakob Augstein die Lage der Muslime mit der Lage der Juden vor dem 2. Weltkrieg und erkennt in seiner Unanständigkeit nicht, dass eine allgemeine Verfolgung der Muslime wie die der Juden durch Nazi-Deutschland schlichtweg nicht vorliegt.

Der Iran hat im Gegenzug die Einreise von US-Bürgern untersagt. Dies werden die USA verschmerzen, denn wer reist denn als normaler Mensch in dieses Land? Und wer allzu viel Verständnis für die Mullahs in Teheran hat, die Schwule an Baukränen aufhängen, dem sei gesagt, dass der Teheran allen Besuchern die Einreise verweigert, die auch nur einen Stempel der israelischen Einwanderungsbehörde in ihrem Pass haben, wie auch die Einreise von Israelis in die meisten arabischen Länder verwehrt wird. Interessiert bloß keinen.

Gleiches gilt für die Aufregung im wahabitischen Königreich Saudi-Arabien, ein Land, wo Sie nicht einmal eine Bibel einführen dürften. Frauen dürften nicht Autofahren. Und nach Mekka zu reisen, wäre ein todeswürdiges Verbrechen. 

Dass sich solche Ländern über Trumps Maßnahmen erregen, ist schon an sich ein Treppenwitz der Geschichte. Wenn deutsche Politiker oder Journalisten ins gleiche Horn stoßen, wird es nur noch peinlich. Kanzlerin Angela Merkel hat den von US-Präsident Donald Trump erklärten Einreisestopp für Flüchtlinge und Menschen aus sieben muslimischen Ländern kritisiert. "Sie ist überzeugt, dass auch der notwendige entschlossene Kampf gegen den Terrorismus es nicht rechtfertigt, Menschen einer bestimmten Herkunft oder eines bestimmten Glaubens unter Generalverdacht zu stellen", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Dann fahren Sie doch mal nach Mekka, Herr Seibert.


Am Samstag hatte Merkel noch geschwiegen. Nach einem Telefonat mit Trump war von Meinungsverschiedenheiten der beiden zunächst keine Rede. Dagegen hatten mehrere andere Staatschefs den US-Präsidenten kritisiert, allen voran der kanadische Regierungschef Justin Trudeau.

Die Bundesregierung werde "nun prüfen, welche Folgen die Maßnahme der US-Regierung für deutsche Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit hat, und deren Interessen gegebenenfalls gegenüber unseren amerikanischen Partnern vertreten", sagte Seibert weiter. Merkel bedauere die Entscheidung des US-Präsidenten und habe diese Haltung auch in dem Telefonat mit Trump ausgedrückt. 

Die Genfer Flüchtlingskonvention fordere die internationale Staatengemeinschaft auf, Kriegsflüchtlinge aus humanitären Gründen aufzunehmen. "Alle Unterzeichnerstaaten sind dem verpflichtet. Die Bundeskanzlerin hatte diese Politik dem US-Präsidenten in ihrem gestrigen Telefonat erläutert", sagte Seibert. Kein Wort davon, dass Trump die Einrichtung von Sicherheitszonen in Syrien einrichten will und was der Mann sagt, hat er bislang auch umgesetzt.

1 Kommentar:

  1. Dann sollte Herr Seibert dringend die UN-Flüchtlingskonvention lesen! (Gibt's auf Deutsch auf den Seiten der UN, dazu auch eine Tabelle die zeigt welches Unterzeichnerland welche der Forderungen der Konvention ausgesetzt, oder ob es die New Yorker "Erweiterung" (das New Yorker Protokoll) ratifiziert hat, etc.
    Außerdem geht es in der Flüchtlingskonvention um VERFOLGTE (Wg. der Religion, der politischen Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer (verfolgten) Minderheit,der Rasse, etc. ....; genau wie im deutschen Asylrecht), aber NICHT um Kriegsflüchtlinge, weil sie nicht im Sinne der Konvention verfolgt werden! Flucht vor Krieg ist weder nach UN-Flüchtlingskonvention (!), noch nach deutschem Asylrecht (!) ein Anerkennungsgrund als Flüchtling/Asylant!
    Herr Seibert schreibt dem Asylrecht/der Flüchtlingskonvention Forderungen zu die da NICHT stehen!
    Herr Seibert verbreitet Fake News/Desinformation!
    Und im Gegensatz zur allgemein verbreiteten Darstellung, erlaubt die Flüchtlingskonvention (!) sogar die Abschiebung in Länder in denen die Abgeschobenen Knast erwartet oder sogar die Todesstrafe, wenn sie im Aufnahmeland wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden oder die Sicherheit des Aufnahmelandes ersichtlich gefährden!
    Flüchtlingskonvention Kapitel 5, Artikel 33 Satz 1: "Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde." Aber,
    Satz 2: "Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht (!!!!) berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde."
    [Quelle: www.unhcr.de)
    Kann sein das andere Normen es grundsätzlich verbieten, die UN-Flüchtlingskonvention gehört nicht dazu!

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