von Thomas Heck...
Die Ereignisse von Leipzig klingen noch in ihrer Ungeheuerlichkeit nach und werden noch lange nachklingen. Gelegenheit für eine erste Zusammenfassung des Geschehens:
- Zunächst umstellt das SEK ein Wohngebiet in Leipzig, evakuiert alle Anwohner, öffnet gewaltsam 50 Türen und lässt anschließend den Verdächtigen laufen.
- Dieser fährt trotz Großfahndung völlig unbeobachtet und ungehindert in die Stadt, trifft dort am Hauptbahnhof zufällig zwei Syrer, die er um Obdach bittet, obwohl er als IS-Terrorist eigentlich bestens vernetzt sein sollte.
- Wird von denen dann mit einer Dreifachverteilerdose nach DIN-Norm gefesselt, Facebook- und BILD-gerecht fotografiert und der Polizei übergeben. Es folgen Huldigungen der Übergeber, deren Verehrung als Helden und Forderungen nach der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes durch die SPD.
- "Geschafft, aber überglücklich" twittert die Polizei.
- Dann belastet der Verdächtige die drei vermeintlich heldenhaften Syrer der Mitwisserschaft.
- Zum Schluss erhängt sich der Verdächtige als angeblich unter permanenter Überwachung stehender Gefangener in Sachsen in der Zelle. Mit seinem T-Shirt. Die vermeintliche lückenlose Überwachung entpuppte sich sich als ein Kontrollgang alle 30 Minuten. Der Leipziger JVA-Chef Rolf Jacob sagte, Jaber Albakr habe sich mit einem T-Shirt an einem Gitter stranguliert. Seine Leiche werde obduziert. Zunächst sei der Gefangene alle 15 Minuten kontrolliert worden, am Mittwochnachmittag sei dann aber eine Expertenrunde zu dem Ergebnis gekommen, dass Kontrollen im Abstand von 30 Minuten ausreichten. Eine Auszubildende des Justizvollzugs habe dann bei einer vorgezogenen Kontrolle um 19.45 Uhr festgestellt, dass sich Jaber Albakr erhängt habe. Die Reanimation blieb erfolglos.
- Sachsens Justizminister: Bei dem verhinderten Selbstmordattentäter konnte keine akute Selbstmordgefahr festgestellt werden.
- Eine abgerissene Deckenlampe durch Albakr in seiner Zelle und eine manipulierte Steckdose seien als Vandalismus eingestuft worden und nicht im Sinne einer Suizidgefährdung, erläuterte Jacob. Der JVA-Chef sagte, im Nachhinein könne man selbstkritisch fragen: "Waren wir vielleicht doch ein bisschen zu gutgläubig?" In Summe habe man sich jedoch an alle Vorschriften gehalten. Den Terrorverdächtigen in einem besonders geschützten Haftraum unterzubringen, sei aber nicht für notwendig erachtet worden. Zudem gebe es in der JVA keine videoüberwachten Räume. Dies sei für Untersuchungshafträume in Sachsen gesetzlich ausgeschlossen.
- Heute der Fahndungsaufruf der Leipziger Polizei nach einer verlorengegangenen Maschinenpistole vom Typ MP5. Hat aber mit diesem Fall nichts zu tun.
To be continued...
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