Sonntag, 9. Oktober 2016

Beihilfe zu schweren staatsgefährdenden Straftaten - Das BAMF

von Thomas Heck...

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstattet nach der Entdeckung von gefälschten Pässen so gut wie nie Anzeige. Das erfuhr die „Welt am Sonntag“ aus Sicherheitskreisen. Konkrete Nachfragen dazu beantwortete das BAMF nicht. Im ersten Halbjahr 2016 überprüfte die Nürnberger Behörde insgesamt 217.465 Pässe, Geburtsurkunden oder Führerscheine von Asylsuchenden. Bei rund einem Prozent (2273 Fälle) bemerkte die physikalisch-technische Urkundenuntersuchung des BAMF schwere gerichtsfeste Manipulationen. Im Raum steht damit der Verdacht der Urkundenfälschung. Das kann mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Das MUSS zumindest geahndet werden. Passiert ist jedoch wenig. Was für ein Eierladen.



Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) forderte die Behörde auf, künftig bei jedem gefälschten Pass Anzeige zu erstatten. „Es kann nicht die Aufgabe des BAMF sein, zu entscheiden, ob eine Anzeige angemessen ist oder nicht“, sagte der Vizevorsitzende Michael Böhl. Pflicht zur Anzeige bei gefälschten Pässen gefordert. Ich dachte immer, dem sei so. Wenn ein Beamter Kenntnis von einer Straftat erlangt, ist er aufgrund seines Amtseids eigentlich dazu verpflichtet.

Es müsse verhindert werden, dass sich jemand im Asylverfahren zu Unrecht Vorteil verschaffe. Mit solchen Pässen würden zudem Bankkonten eröffnet, um Terrororganisation wie den IS zu unterstützen. Böhl setzt sich deshalb für strengere Regeln ein: „Wir dringen darauf, dass künftig nicht nur Polizisten, sondern für jeden Mitarbeiter einer Behörde die Verpflichtung zur Anzeige besteht.“ Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage, dass das BAMF bereits die zuständigen Ausländerbehörden über gefälschte Pässe informiere. Jetzt habe das BAMF darüber hinaus angeboten, zudem die zuständige Polizeibehörde zu informieren. Wie gütig. Den ganzen Laden sollte man einstampfen. Ich habe früher bei einer Bank gearbeitet. Ein solches Verhalten hätte zu einer fristlosen Kündigung geführt. Und versuchen Sie doch mal, mit einem gefälschten Pass ins Flugzeug zu steigen.

Im Asylverfahrensgesetz heißt es: „Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert.“ Das BAMF aber erklärte dazu gegenüber der „Welt am Sonntag“: Nachweislich falsche Angaben zur Identität führten nicht automatisch zu einer Ablehnung. Unglaublich. 

Ein weiterer Irrsinn, wo eine Behörde, vermutlich auf Weisung von oben (und ich meine damit vom Kanzleramtsminister, der ja gleichzeitig Flüchtlingskoordinator und Intimus von Kanzlerin Merkel ist und dem Bundesinnenminister) geltendes Recht beugt, Beihilfe zu Straftaten leistet und somit eine schwere staatsgefährdende Straftat begeht, dazu Beihilfe leistet oder diese zumindest begünstigt.

Nach der rechtswidrigen Öffnung der Grenzen, Verstöße gegen die Abkommen von Schengen und Dublin, dem rechtswidrigen EU-Rettungsschirm und vielem mehr ein weiterer Tiefpunkt des deutschen Rechtsstaates unter Kanzlerin Merkel. In einem normalen Rechtsstaat würde darauf Gefängnis stehen, nach der rumänischen Lösung was anderes. Gefängnis würde schon reichen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen