Montag, 5. September 2016

Grüne am Rande des Nervenzusammenbruchs

von Thomas Heck...

Wenn die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern etwas Gutes hervorgebracht haben, dann ist es, dass die Grünen die 5%-Hürde nicht gepackt haben. Sehr zum Unwillen, grüner Politiker und grüner Wähler, die jetzt lernen müssen, dass demokratische Wahlergebnisse für alle gelten. Auch für Grüne.

Dass das dem einen oder anderen etwas schwer fällt und das Wahldebakel hinter verschwurbelten Geschwafel verschwindet, verstehe ich sogar. Beleidigungen dieser grünen Spinner stoßen bei mir allerdings auf wenig Verständnis.

So twitterte der ehemalige hessische Landtagsabgeordnete  der Grünen, Daniel Mack: "Mecklenburg-Vorpommern, das am dümmsten besiedelte Bundesland". Laut Wikipedia arbeitet der "Demokrat" heute als Kommunikationsberater. Besonders erfolgreich scheint das aber nicht zu laufen, empfiehlt er sich selbst durch seine Beleidigungen nicht unbedingt.



Wer zum Henker ist Mack?

Mack gilt auf dem Kurznachrichtendienst Twitter als einer der prominentesten hessischen Politiker. In den sozialen Netzwerken sei kein Landtagspolitiker so aktiv wie Daniel Mack. Er gehöre zu einer zunehmenden Anzahl von Politikern, die Wahlkampf nicht mehr nur vor der Haustür und über klassische Medien, sondern auch virtuell führen wolle. Demokratie von der Fernseh-Couch sozusagen.


Im September 2011 wurde Mack als Kreistagsabgeordneter vom Fraktionsvorsitzenden der Grünen-Fraktion im Main-Kinzig-Kreis aufgefordert, auf Twitter Themen nicht mehr aus seiner Sicht zu kommentieren, andernfalls müsse er den Fraktionsvorstand verlassen. Man wolle als Fraktion mit 13 Mitgliedern nicht nur durch die Stimme Daniel Macks wahrgenommen werden. Dass die Fraktion seine digitalen Äußerungen vorher genehmigen wolle, bezeichnete Mack als „Zentralkomitee-Manier“. Selbst die Grünen, können den Mann mit der häßlichen Brille nicht leiden. Gut zu wissen.

Mit der Wahrheit nimmt er selbst es allerdings auch nicht so genau. Im Oktober 2013 twitterte Mack, Sicherheitsmitarbeiter der Bahn hätten bei einem Einsatz im Frankfurter Hauptbahnhof einen Afrikaner mit einem Schlagstock attackiert, beschimpft sowie angegriffen und er selbst sei vom Bahn-Sicherheitsdienst mit den Worten „Hau ab, du Nigger“ beschimpft worden. Die Bahn habe sich bei ihm entschuldigt. Mack forderte dazu auf, Gewalt und Beleidigungen zu dokumentieren. Twitter sei hervorragend geeignet, um derartige Vorfälle öffentlich zu machen. Die Bahn-Mitarbeiter stellten Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung. Das nach Wegfall seiner parlamentarischen Immunität eingeleitete Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft im April 2014 ein, da die Äußerungen Macks von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Ebenso wurde das Verfahren gegen die Bahnbediensteten eingestellt, weil unter anderem der Schwarzfahrer selbst aussagte, er sei nicht misshandelt worden und Zeugen den von Mack unterstellten Rassismus nicht bestätigten. Laut Frankfurter Rundschau, wolle Mack „in vergleichbaren Fällen [...] weiter ‚Zivilcourage‘ zeigen“. Also eine übliche grüne Denunziantensau. Das empfiehlt ihn ja fast für Heiko Maas.

Im Juli 2014 berichtete die Bild wahrheitswidrig, Mack sei in einem Regionalzug mit einem abgelaufenen Jahresticket für Landtagsabgeordnete kontrolliert worden, bei dem die Jahreszahl abgekratzt gewesen sein soll.[Er reagierte darauf mit einem Beitrag auf seiner eigenen Homepage, in dem er den Vorwurf zurückwies und den entsprechenden Bild-Bericht als „schlimmes und sehr belastendes Beispiel dafür, wie Journalisten beim Leser durch das bewusste Weglassen von ‚störenden‘ Fakten einen völlig falschen Eindruck erwecken“, bezeichnete. Das Verfahren gegen Mack wurde schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt. Aha, er fuhr also tatsächlich schwarz.

Eine Klage Macks am Landgericht Köln auf eine einstweilige Verfügung gegen den Bild-Bericht war erfolgreich. Macks Anwalt Ralf Höcker kritisierte vor allem, dass die Bild-Redaktion im Anreißer nur die Vorwürfe, aber keinen der entlastenden Umstände genannt habe. Mit Urteil vom 25. Februar 2015 (Az: 28 O 402/14) bestätigte das Landgericht Köln das bereits per einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verbot. Tja, manche haben eine Macke... bei den Grünen überproportional viele. Gut, dass der Wähler in Mecklenburg-Vorpommern nun eine Ende mit dem grünen Spuk gemacht hat. 



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