von Thomas Heck...
Anne Wizorek, nach eigenen Bekunden Digital Media Consultant, Autorin, Speakerin, Bloggerin, was immer diese Beruf sein sollen, ist immer für einer Überraschung gut. Wizorek ist seit 2008 unter dem Account „@marthadear“ auf Twitter aktiv, seit 2013 betreibt sie das Blog „kleinerdrei“.
In der Nacht vom 24. auf den 25. Januar 2013 initiierte sie zusammen mit anderen Feministinnen das Hashtag #aufschrei, um unter diesem Schlagwort Erfahrungen mit Sexismus und sexueller Gewalt gegen Frauen zu sammeln und sichtbar zu machen. Die Hashtag-Aktion wird fälschlicherweise oft als Reaktion auf den am selben Tag im Stern erschienenen Artikel „Der Herrenwitz“ der Journalistin Laura Himmelreich verstanden. Hierbei handelt es sich laut Wizorek jedoch um einen Zufall, die wiederum die mediale Debatte um Alltagssexismus vorantrieb.
Nach den sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16, initiierte sie das neue Hashtag #Ausnahmslos gegen Sexismus und Rassismus. In diesem Zusammenhang äußerte sie in Berufung auf einen taz-Artikel, dass es auf dem Oktoberfest zusätzlich zu den jährlich etwa zehn angezeigten Vergewaltigungen eine Dunkelziffer von 200 gebe. Diese Straftaten würden "in erster Linie" von "weißen Bio-Deutsch[en]" verübt, jedoch entschuldigt und verharmlost. Dafür wurde sie von Leitmedien und Experten kritisiert. Rainer Samietz vom Kommissariat zur Bekämpfung von Sexualdelikten bei der Münchner Polizei und Maike Bublitz vom Frauennotruf bestritten diese Zahl.
Grundtenor bei Wizorek und bei ihr GleichgesinntInnen: Sexuelle Gewalt geht nur von Deutschen und Weißen aus, nicht von Migranten. Dazu passt auch ihr neuestes Statement zum Thema der Verschärfung des Sexualstrafrechts, nachdem Nein offensichtlich nur dann Nein bedeutet, wenn der männliche Counterpart kein Ausländer ist, oder wenn schon vergewaltigt, dann Bitteschön vom Neger. Doch lesen Sie diesen Schwachsinn selbst, erschienen auf der Webpage der Tante:
Die Initiator_innen der Initiative #ausnahmslos kritisieren, dass mit dem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Sexualstrafrechts auch eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes und die Forderung nach einem kollektiven Straftatbestand für Gruppen einher geht.
Das feministische Bündnis #ausnahmslos begrüßt die geplante Verankerung des „Nein heißt nein”-Grundsatzes in der Sexualstrafrechtsreform. Es entspricht der vom Bündnis geäußerten Forderung, dass sexualisierte Gewalt gegen den Willen eines Menschen grundsätzlich als Straftat gelten muss. Dies betrifft auch den Stratftatbestand des Grapschens, der ebenfalls endlich vom Gesetz abgedeckt werden soll.
Wie allerdings kurzfristig bekannt wurde, sieht der aktuelle Gesetzentwurf als Strafe für sexualisierte Übergriffe auch die Ausweisung vor.
#ausnahmslos-Mitinitiatorin und Autorin Anne Wizorek dazu: „Wir fordern ein Nein-heißt-Nein-Gesetz ohne weitere Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes und ohne den so genannten ‚Gruppenparagrafen‘. Diese Doppelbestrafung auf Grundlage der Staatsbürgerschaft lehnen wir ab.”
Seit den Ereignissen in Köln sind von der Großen Koalition rechtspopulistische Forderungen erfüllt worden. Eine konstruktive Debatte über Sexismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fand dagegen nicht statt.
Autorin und #ausnahmslos-Mitglied Jasna Strick betont: „Statt ungerechte Geschlechterstrukturen, strukturelle Macht und problematische Männlichkeitsbilder differenziert, auch mit den verbundenen kulturellen und weltanschaulichen Hintergründen, in den Blick zu nehmen, wird das Problem seit Köln allzu oft pauschal mit bestimmten Religionen oder Herkunftsländern von Tätern in Verbindung gebracht.“
Derweil nimmt die Zahl der rechten Gewalttaten weiterhin zu; erstmals fürchtet das BKA sogar die Bildung neuer, terroristischer rechter Gruppen. Dass die Bundesregierung mithilfe des geplanten Gesetzes nun einen Zusammenhang zwischen Sexualstraftaten und Aufenthaltstatus herstellt und rassistischen Vorurteilen dadurch Vorschub leistet, ist empörend.
Aktivistin Keshia Fredua-Mensah weist auf ein weiteres Risiko hin: „Besonders Migrantinnen und Frauen ohne geklärten Aufenthaltstatus können zusätzlich in fatale Abhängigkeitsverhältnisse gebracht werden. Wenn die Täter, wie in den meisten Fällen, aus ihrem privaten Umfeld stammen, kann das Risiko einer Abschiebung dazu führen, dass die Betroffenen erst gar keine Anzeige erstatten.”
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