Donnerstag, 31. März 2016

Zensur unter dem Vorwand des Pressekodex

von Thomas Heck...

Eine Zensur findet nicht statt. So steht es zumindest im Grundgesetz. Eine Zensur findet dennoch statt. Dies regelt der Pressekodex des Deutschen Presserats. Ein Auszug:


Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.

Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.


Doch das Gegenteil ist der Fall. Denn genau das Nichterwähnen schürt Vorurteile gegenüber Minderheiten. Denn wenn in Tageszeitungen von Vergewaltigungen, Messerstechereien, Autorasern und Taschendiebstählen berichtet wird, bildet sich beim Leser von vornherein ein Vorurteil. Ich stehe dazu, bei mir ist es so. Und bei Ihnen? Hand aufs Herz, kommen Sie, Sie denken doch auch immer, typisch... oder?


Journalisten sehen es heute offensichtlich als ihre vordringlichste Aufgabe, den Bürger vor bestimmten Nachrichten zu schützen. Eine solche Mentalität führt zu dem Informations-Gau, den wir es in der Silvesternacht in Köln erlebten, es ist eine Vorstufe einer Selbstzensur. Journalisten sind aber der Wahrheit verpflichtet, eine Nachricht ist eine Nachricht und wird durch filtern und weglassen von Informationen zu einer Meinung.

Es ist an der Zeit, die Richtlinie 12.1 abzuschaffen, im Interesse der Wahrheit.





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