Donnerstag, 4. Februar 2016

Ist noch jeder vor dem Gesetz gleich?

von Wolfram Weiner...

Der Bund bricht Grenzgesetze, das Aufenthaltsrecht ist in der Praxis außer Kraft, in Köln wird Massenkriminalität ignoriert, in Kiel kapituliert die Polizei vor kleinkriminellen Migranten. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das alles nichts mehr zu tun.


Artikel 3 des Grundgesetzes ist ebenso einfach wie eindeutig: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Doch Deutschland behandelt diesen Grundsatz derzeit wie ein Buffet der Befindlichkeit, als sei Artikel 3 eine Pizza Mista, auf der sich einige ihre Indivual-Oliven herauspicken dürfen, anderen aber die Peperoni von Übergriffen ertragen müssen.

Deutsche werden bei Ladendiebstahl belangt, Migranten nicht.


In Kiel zum Beispiel sind einige gleicher als andere. Die dortige Führung der Polizeidirektion und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich ernsthaft darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. Heißt also: Deutsche werden bei Ladendiebstahl belangt, Migranten nicht.


Die Ladendiebstahls-Pista-Mista von Kiel wäre in normalen Zeiten ein nationaler Skandal. Derzeit aber wird die Sache achselzuckend hingenommen wie ein kühler Winterwind, denn die Zahl der systematischen Rechtsverletzungen durch den Staat ist inzwischen so groß, dass das kaum noch ins Gewicht fällt. Hunderttausendfach wird an der Grenze Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes („Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen“) gebrochen – als gäbe es das Recht gar nicht. Hunderttausendfach wird auch Paragraf 18 des Asyl(verfahrens)gesetz verletzt, denn es verpflichtet die Grenzbehörden ohne Einräumung eines Ermessens Ausländern die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaaten einreisen.

Refugees-Welcome-Aktionen zum illegalen Grenzübertritt sind nach geltendem Recht schlichtweg kriminell


Insgesamt ist eine Lage massenhaften Rechtsbruchs durch den Staat selber entstanden, die man bislang nur von Bananenrepubliken her kannte. Der Staatsrechtler Udo di Fabio stellt fest, dass der Bund seine vogelwilde Migrationspolitik zurzeit „ohne eine gesetzlich notwendige Absicherung durch führt“. Das werde auch bei der Geltung des Strafrechts deutlich. Nach Paragraf 96 Aufenthaltsgesetzes wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren (in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe) bestraft, wer einem anderen Hilfe bei der unerlaubten Einreise nach Deutschland leistet, wenn er wiederholt oder zu Gunsten von mehreren Ausländern handelt. Refugees-Welcome-Aktionen zum illegalen Grenzübertritt sind nach geltendem Recht schlichtweg kriminell. Auch Flüchtlinge machen sich bei der Einreise ohne Schengen-Visum nach Paragraf 95 Aufenthaltsgesetz strafbar. In der Realität aber werden auch diese Gesetze wie eine Pasta Mista vernascht. Eine effektive Strafverfolgung der Einreisekriminalität findet nicht mehr statt.

Führende Verfassungsrechtler Deutschlands sind inzwischen der Meinung, dass die gegenwärtige Handhabung unseres Grenzregimes grundgesetzwidrig ist. Das Grundgesetz setzt schließlich die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen überhaupt voraus. Kurzum: Die Migrationspolitik Berlins hat eine tiefe Krise der Rechtsstaatlichkeit ausgelöst.

Einige sind gleicher als andere


Die Folgen davon betreffen nicht nur Ladendiebstähle in Kiel, Übergriffe in Köln oder Kaperungen von Bundesbahnzügen. Auch in immer mehr Alltagssituation gilt plötzlich kein „normales“ Recht mehr – zumindest Artikel 3 des Grundgesetzes nicht. In Flüchtlingsunterkünften werden regelmäßig Christen und Jesiden malträtiert, bedrängt, bespuckt, bedroht, erpresst. Die Staatsgewalt aber schaut auch dort lieber weg wie bei den Ladendiebstählen. Frauen werden in Flüchtlingsunterkünften von muslimischen Migranten häufig als Menschen zweiter Klasse behandelt, für sie gilt Artikel 3 in der Realität auch nicht immer. 

Dabei sagt Absatz 2 dieses Grundrechts doch explizit: „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diese „Förderung“ mag in Behörden-Seminaren von Genderbeauftragten bis in groteske Spitzfindigkeiten stattfinden, doch hinter den Schleiern der Migrantenkasernen werden Frauen kaum vor nackter Gewalt geschützt. Einige sind auch hier offensichtlich gleicher als andere.


Über Deutschland legt sich damit ein bedenklicher Nebel der Rechtlosigkeit. Ein Migrant ohne Fahrschein wird in der S-Bahn fahren gelassen, ein deutscher Schüler nicht. Dabei sagt Absatz 3 des 3. Grundgesetzparagrafen auch noch: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Genau das aber geschieht.

Die Kettenreaktion von Rechtsbrüchen führt zu der merkwürdigen Situation, dass Politiker nun andauernd Selbstverständlichkeiten betonen – dass es weder rechtsfreien Räume noch NoGo-Zonen noch islamische Parallelgesellschaften geben dürfe, dass Frauen gleichberechtigt seien, dass der Staat Kriminelle mit aller Härte des Rechts vorgehe. Wenn ein Staat die Verfolgung eines Rechtsbruch schon proklamieren muss, dann spürt man, dass diesem Staat seine Rechtspflege eigentlich entglitten ist. Die Kanzlerin wird die Geister, die sie rief, als sie für eine vermeintlich höhere Moral im September die Grenzen aufriss und das Recht brach, nicht mehr los. Ihr Ruf nach „kreativen Lösungen“ bei der Bewältigung des Massenansturms ("Deutsche Gründlichkeit ist super, aber es wird jetzt deutsche Flexibilität gebraucht“) bis hin zum Übergehen von Baurecht und Brandschutz, wirkt in Anbetracht der Rechtskrise im Lande wie bittere Ironie.

Besonders ärgerlich wird die Lage, wenn der normale, deutsche Bürger seinen Staat ansonsten ganz anders erlebt, der ihn nämlich mit 33.000 Steuerparagrafen bis ins letzte Komma seiner Steuererklärung piesackt, der brave Mütter auf Ausfallstraßen hinter Büschen blitzt und stundenkilometer-genau abkassiert, der mit Verwaltungsvorschriften und einer Mega-Bürokratie jedem Handwerker das überbordende Recht zum Knebel werden lässt, bei dem eine Kassiererin wegen eines einbehaltenen Pfandbonus von 1,30 Euro ihren Job verliert, der als Bevormundungs-Supernanny mit Verboten, Quoten und Geboten nur so um sich wirft. Wenn genau derselbe Staat aber auf der anderen Seite jeden Rechtsbruch bis hin zur offenen Straßenkriminalität achselzuckend billigt und mit zweierlei Maß misst – dann möchte man nicht nur den Flüchtlingen einmal eine Ausgabe des Grundgesetzes zustecken, sondern auch unserer Politik in Berlin. Vor allem Artikel 3 Grundgesetz ist lesenswert. Beachtenswert sogar.


Dieser Artikel erschien auf The European

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