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Dienstag, 16. Januar 2024

Gelenkter Bürgerrat - Der Beschiss lauert überall...


Überraschung: Gelenkter „Bürgerrat“ empfiehlt mehr staatliche Lenkung

Ein Gremium geloster Bürger stellt Empfehlungen vor, die sich lesen wie ein grünes Aktionsprogramm. Wer sich mit den Hintergründen des Rates befasst, weiß, warum: Hier startete ein Modellprojekt zur Postdemokratie.

IMAGO / Steinach

Im Mai 2023 beschloss eine Bundestagsmehrheit, etwas für die Förderung von „mehr Bürgerbeteiligung“ zu tun – die Einsetzung eines „Bürgerrates“, der die Aufgabe übernehmen soll, dem Bundestag in politischen Fragen Empfehlungen zu geben. Jetzt legte dieser „Bürgerrat“ zum ersten Mal Empfehlungen vor. Das Premiere-Thema lautete: Ernährung. Wer sich näher mit der Genese dieses in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums befasst, den wundert es kaum, dass alle neun Punkte fast eins zu eins dem grünen Parteiprogramm entsprechen.

Eigentlich besitzt Deutschland schon einen Bürgerrat, und zwar unter dem Namen Bundestag. Und eigentlich gehört es zur Aufgabenbeschreibung von Abgeordneten, mit Bürgern zu sprechen, um deren Ansichten in ihrer politischen Arbeit zu berücksichtigen. Wollten die Berufspolitiker die Stimmen der Bürgerbasis stärker an Entscheidungen beteiligen, gäbe es außerdem die Möglichkeit, auf Bundesebene Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild einzuführen.

Die Ampel-Koalition wählte einen anderen Weg: den „Bürgerrat“ als Instrument einer gelenkten Demokratie, die Debatten nicht führt, sondern simuliert. Das beginnt schon mit der Rahmensetzung: Worüber der Rat debattieren soll, entscheidet er nicht selbst – sondern der Bundestag per Mehrheit, konkret mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und der Linkspartei. Und schon die vorgegebene Fragestellung lenkt die Debatte: „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“. Die Möglichkeit, dass es sich bei der Ernährung um eine reine Privatangelegenheit handelt, die den Staat nichts angeht, scheidet also schon von vornherein aus.

Die Bürgerratsmitglieder gehen nicht aus einer Wahl hervor. Wer hineinkommt, entscheidet ein undurchsichtiges Losverfahren. Dabei wurden per Algorithmus zunächst 20.000 Personen in 82 ebenfalls ausgelosten Gemeinden ermittelt; von den 2.220, die sich dann zur Teilnahme bereit erklärten, siebte der Algorithmus noch einmal so lange aus, bis 160 übrigblieben. Angeblich soll der Rat nach Alter, Geschlecht, Herkunft und Bildungshintergrund genau die deutsche Bevölkerung abbilden.

Die Namen der Ratsmitglieder und Angaben zu ihrem Hintergrund sucht man auf der entsprechenden Bundestagsseite vergeblich, ebenso den Auswahlalgorithmus, was die Überprüfung der Ausgewogenheit praktisch unmöglich macht. Es berät also ein nicht durch Wahlen legitimiertes und faktisch anonymes Gremium zu einem Thema mit vorgeprägter Tendenz. Der „Bürgerrat“ beratschlagt außerdem nicht selbständig, sondern betreut von Moderatoren aus einem Konsortium von Unternehmen und Vereinen. Dort wiederum dominiert eine ganz bestimmte politische Richtung. Wer eigentlich dieses Konsortium unter welchen Maßgaben zusammenstellte, bleibt ebenfalls im Dunkeln.

Für etwas Transparenz über den Verlauf der Beratungen sorgte ein Bürgerratsmitglied – Stefan Staudenecker aus Ehingen in Baden-Württemberg, der im November 2023 das Gremium aus Protest wegen der aus seiner Sicht offenkundig einseitigen Lenkung verließ. Der Schwäbischen Zeitung sagte er, dass sein Entschluss schon direkt nach dem Auftaktwochenende in Berlin gefallen sei, nachdem er nähere Erkundigungen zum Moderationsteam eingeholt hatte. Es ergebe für ihn „keinen Sinn, mit solchen Personen ein Arbeitspapier zu erarbeiten“, so Staudenecker: Vor allem die Hauptmoderatorin Jana Peters sei „eher politisch grün und links“. Bei Peters handelt es sich um ein grünes Parteimitglied, und zwar keines von der Basis: 2021 war Peters Vorsitzende der Grünen in Bad Vilbel, im gleichen Jahr kandidierte sie für den Bundestag. Außerdem arbeitet Peters für das Beratungsunternehmen ifok, das wiederum zu dem Konsortium gehört, das den Bürgerrat organisiert.

Das lenkende Konsortium besteht aus dem Verein „Mehr Demokratie e.V.“, der den Grünen nahesteht, der schon genannten ifok GmbH, dem „Institut für Partizipatives Gestalten (IPG)“ der Sortition Foundation, dem Unternehmen Event & Regie und der Agentur monteundvogdt. Die Vorsitzende von „Mehr Demokratie e. V.“ Claudine Nierth bezeichnet sich selbst als „Politaktivistin“. Im Jahr 2012 entsandte sie die Landtagsfraktion der Grünen in Schleswig-Holstein als Mitglied in die 15. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten. Ein Vorstandsmitglied von „Mehr Demokratie e. V.“ kommt direkt aus der Berufspolitik: Karl-Martin Hentschel saß bis 2009 der Grünen-Fraktion von Schleswig-Holstein vor. Ein weiteres Vorstandsmitglied, Marie Jünemann, trat mehrfach als Referentin bei grünen Parteiveranstaltungen auf, und engagierte sich 2022 sowohl für das von den Grünen unterstützte „Transparenzgesetz“ als auch für die Gründung eines „Bürger*innenrat Klima“ Berlin.

Das beteiligte Beratungsunternehmen ifok wiederum nimmt schon auf der eigenen Webseite die wesentlichen Resultate vorweg, über die die Bürger unter der Regie ihrer Mitarbeiterin Peters angeblich ergebnisoffen beratschlagen sollen. Bei ifok heißt es: „Die Ernährungsweise in unserem Land geht auf Kosten der Umwelt und verbraucht zu viele Ressourcen. Die Wissenschaft ist sich einig, dass in einer stärker pflanzenbasierten Ernährung ein Schlüssel für ein besseres Klima liegt. Dieses Potential möchten das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium ausschöpfen und die pflanzenbasierte Ernährungsweise in Deutschland fördern.“

Bei so vielen Vorgaben und wohlwollender Lenkung überraschen die Empfehlungen des „Bürgerrates“ wirklich nicht. Das Gremium rät dazu, allen Kindern ein „gesundes und kostenloses“ Mittagessen zu verabreichen, was natürlich nicht „kostenlos“ zu bewerkstelligen ist, sondern mit erheblichem Aufwand an Steuergeld. Warum auch Kinder von Gutverdienern Essen auf Steuerzahlerkosten erhalten sollen, begründet der Rat nicht. Er folgt damit dem Pfad der vormundschaftlichen Politik, Leistungen staatlich zu finanzieren, zu denen viele Bürger auch selbst in der Lage wären – um mit den Ausgaben dann wiederum noch höhere Steuern und Abgaben zu begründen.

Die weiteren Ratschläge lauten: Einführung eines „verpflichtenden staatlichen Labels für Einkäufe“. Mit ihm soll „bewusstes Einkaufen gesünderer Lebensmittel leichter gemacht werden“; es „soll Kunden helfen, Produkte einfacher und besser vergleichen zu können“. Auch der Bürger selbst bedarf offenbar dingend der wohlwollenden Lenkung, findet der gelenkte Bürgerrat. Eine andere Empfehlung legt dem Staat die Einführung eines „verpflichtenden und staatlich kontrollierten, ganzheitlichen Tierwohllabels“ nah, das „den gesamten Lebenszyklus von Nutztieren abbilden“ soll. Für Landwirte würde das einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten – und für den Staat den Aufbau einer neuen Kontrollinstanz.

Die nächste Empfehlung entspricht wortwörtlich einer alten grünen Forderung, nämlich der Ernährungslenkung per Steuer. Der Rat schlägt nämlich vor, die Mehrwertsteuer „für Obst und Gemüse in Bio-Qualität sowie für Hülsenfrüchte“ auf Null zu setzen, für Zucker dagegen auf 19 Prozent. Außerdem in der Liste der Ratschläge: die von Bundeslandschaftsminister Cem Özdemir seit langem gewünschte „Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls“. Ein konkretes Verbot empfiehlt der „Bürgerrat“ auch, und zwar in Form einer Altersgrenze von 16 Jahren für den Kauf von Energydrinks. „Die Gesundheitsschäden und das Suchtpotential“ seien „ähnlich gravierend wie bei Zigaretten und Alkohol“, heißt es in dem Ratspapier. Die schädliche Wirkung liegt nach Ansicht einiger Wissenschaftler im Koffein, das die Drinks enthalten – allerdings sehen die meisten Experten den „übermäßigen Genuss“ dieser Getränke als schädlich an, nicht den gelegentlichen.

Aus allen Empfehlungen des „Bürgerrats“ spricht ein geschlossenes Gesellschaftsbild: Bürger können nicht selbständig entscheiden, welche Nahrungsmittel ihnen guttun, sondern brauchen bei der Auswahl dringend eine intensive Führung durch staatliche Stellen. Landwirte sollten stärkeren Kontrollen unterworfen, Fleisch per Sonderabgabe verteuert werden. Ein Minderheitsvotum innerhalb des Rates, das möglichweise das Konzept der gelenkten Gesellschaft kritisch sieht, scheint nicht zu existieren. Jedenfalls findet sich dazu keine Veröffentlichung. Diese Art der Debattensimulation überzeugt offenkundig nicht alle.

Aber sie entspricht der postdemokratischen Grundvorstellung, die sich auch in der Forderung von Grünen, SPD und Linken nach einem Geschlechterproporz im Parlament einerseits und nach einem AfD-Verbot andererseits zeigt: Parlamenten sollen sich nach diesem Ideal in Standesvertretungen verwandeln, in denen kein echter Streit mehr stattfindet – auch deshalb, weil bestimmte Ansichten von vornherein ausgeschlossen werden.

Übrigens sorgt der Bundestag auch für den Fall vor, dass die Vorschläge des „Bürgerrats“ nicht so ausfallen wie erwartet: Es gibt keine Pflicht, sie parlamentarisch umzusetzen. Darüber entscheidet die gleiche Mehrheit, die schon die Fragestellungen formulierte, wiederum von Fall zu Fall. Den Ratschlägen zum Bereich Ernährung jedenfalls – die ersten des „Bürgerrats“ – sicherte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas aber wohlwollende Behandlung zu: „Mit diesen Empfehlungen“, so Bas, „sollten sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag intensiv beschäftigen. Der erste Bürgerrat des Deutschen Bundestages ist ein gelungenes und innovatives Beispiel für lebendige Demokratie.“

Erschienen auf Tichys Einblick...


Sonntag, 10. Dezember 2023

„Bürgerrat“ zu Ernährung links und grün beeinflusst?

von Thomas Heck...

Ich hatte die Schaffung eines Bürgerrats bereits Mitte des Jahres als sehr fragwürdig eingeschätzt und mich damals schon gefragt, wie zufällig der Bürgerrat wohl zusammengesetzt sein wird. Ich hatte ja eher erwartet, dass die üblichen "Verdächtigen" dort in Erscheinung treten würden, also eine Luisa Neubauer, eine Carla Reemtsma oder andere Tränen von Fridays for Future oder Extinction Rebellion verstärkt im Bürgerrat vertreten sein würden, zumindest überwiegend Linke, Grüne und andere, die die Demokratie in ihrem Sinne aushebeln würden. Sie können ja mal das Losverfahren studieren und mich anschließend briefen, sofern Sie es verstanden haben. Mir ist es selbst nach mehrfachen Lesen nicht gelungen, was ja vermutlich Sinn und Zweck der Übung war.

Dass die Manipulation letztlich aber über die "neutrale Moderation" laufen würde, wie es sich jetzt darstellt, soviel Dreistigkeit hätte ich selbst der rotgrünen Ampel nicht zugetraut. Allein die Mitgliederliste des Wissenschaftlichen Beirates lässt das rotgrüne Geschmäckle deutlich erkennen.  Bis heute ist es mir nicht gelungen, über eine Mitgliederliste die Zusammensetzung des Bürgerrats in Erfahrung zu bringen. Eine Anfrage an den Deutschen Bundestag sollte Klarheit bringen. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.


Es ist ein Herzensprojekt von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (55, SPD) und es sollte ein Leuchtturm einer bürgernahen Demokratie werden: die vom Deutschen Bundestag eingesetzten Bürgerräte.

Seit September beraten 160 zufällig ausgeloste Bürger darin regelmäßig zu politischen Fragen. Aktuelles Thema: „Ernährung im Wandel: zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“.

Das Instrument der Bürgerräte wurde schon bei seiner Einführung äußerst kontrovers diskutiert. Nun ist ein Mitglied ausgetreten – unter Protest. Der Vorwurf von Ex-Bürgerrat Stefan Staudenecker aus Ehingen (Baden-Württemberg): Die Veranstaltung ist einseitig und linkslastig, das Gremium politisch beeinflusst.

Diese Vorwürfe erhebt der Ex-Bürgerrat

Vorwurf 1: Die Moderatoren sind nicht neutral. Staudenecker wirft ihnen vor, die Diskussionen in die von ihnen favorisierte Richtungen gelenkt zu haben – eher politisch grün und links. Das sei immer wieder durchgekommen. Der Stabsstelle Bürgerräte des Deutschen Bundestages ist nach eigener Auskunft nicht bekannt, dass solche Aussagen gefallen seien. Das anonyme Feedback von Teilnehmern habe gezeigt, dass diese mit der Moderation zufrieden gewesen seien. Allerdings: Die Verantwortlichen wollen die Vorwürfe überprüfen.

Brisant: Die Hauptmoderatorin, Jana Peters, hatte für die Grünen für den Bundestag kandidiert. Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages klingt das alles ganz anders. Dort wird groß versprochen: „Die Beratungen des Bürgerrates sollen durch eine inhaltlich neutrale Moderation geleitet werden.“

Vorwurf 2: Assistenten des Bürgerrates stehen der „Letzten Generation“ nahe. Staudenecker berichtet der „Schwäbischen“: Eine der Tischassistentinnen der Kleingruppen sei die Schwägerin eines Sprechers der Letzten Generation. Auch andere Betreuer seien mit den Klima-Chaoten der „Letzten Generation“ in Verbindung zu bringen.

Vorwurf 3: Experten haben Schlagseite. Der Ex-Bürgerrat unterstellt den ausgewählten Experten aus der Wissenschaft, eine politisch einseitige Richtung zu verfolgen. Auf den Vorwurf angesprochen, erwiderte die für den Bürgerrat zuständige Stabsstelle des Bundestages, „individuelle politische Präferenzen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ seien für die Erfüllung ihrer Expertenrolle unerheblich.

CDU-Mittelstandschefin will Bürgerräte wieder abschaffen

Die Union hatte gegen die Einsetzung des Bürgerrates gestimmt. Jetzt sieht sie sich bestätigt. Der zuständige Unions-Experte Philipp Amthor (31, CDU) zu BILD: „Mein Eindruck vom Bürgerrat ist bislang, dass dort viele normale Bürger eine klarere Sicht auf die Ernährungspolitik haben als linke Ampel-Ideologen. Wenn diese Bürger wegen vermeintlich parteiischer Moderatoren jetzt kein Gehör finden können, steht das gesamte Projekt infrage.“

CDU-Mittelstandschefin Gitta Connemann (59) will sogar die ganze Veranstaltung wieder abschaffen. „Diese Bürgerräte sind nur eine Alibi-Veranstaltung der Ampel. Statt Bürger aus dem Volk zu Wort kommen zu lassen, geben grüne Parteigänger den Ton vor. Klima-Chaoten der Letzten Generation und grüne Moderatoren reden sich die Welt zurecht.“

Connemann fordert daher, die die Bürgerräte wieder abzuschaffen: „Wir brauchen keine Alibi-Parlamente, die durch Los zusammengewürfelt werden. Die ideologisch-verzerrten Bürgerräte schaden unserer Demokratie.“


Freitag, 30. September 2022

Demokratie unter der Ampel nur noch im Simulationsmodus...

von Thomas Heck...

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat schwerwiegende Mängel in der Bundestagswahl des letzten Jahres festgestellt und zwar so erhebliche Mängel, dass eine Neuwahl geboten ist. In einer funktionierende Demokratie wäre eine Neuwahl bereits beschlossene Sache, denn es ist dem Grunde nach nicht hinzunehmen, dass wir von Leuten regiert werden, denen die demokratische Legitimation fehlt.

Und nicht nur in Berlin muss durch eine Neuwahl die Demokratie wiederhergestellt werden, auch der Bundestag ist betroffen, denn es ist zu vermuten, dass die Unregelmäßigkeiten sich nicht nur auf das Berliner Abgeordnetenhaus beschränken. Auch der Bundestag wird betroffen sein. Und eine Neuwahl könnte die bestehende Ampelregierung ihre Mehrheit nehmen, natürlich haben SPD, Grüne und FDP angesichts der aktuellen Umfragewerte an Neuwahlen überhaupt kein Interesse. 

Auch die Linkspartei würde bei Neuwahlen wieder an der 5%-Hürde scheitern und die Erlangung der drei Direktmandate, die notwendig wären, um dennoch in den Bundestag als Fraktion einzuziehen, ist derzeit alles andere als sicher. Und würde die Linkspartei aus dem Bundestag fliegen, würden viele Überhangsmandate, die zu den aktuell 736, statt normal 598 aufgeblähten Bundestagssitzen führten, wegfallen.

Nun ist Demokratie aber kein Ponyhof und es gilt, wieder verfassungsmäßige Zustände herzustellen. Dennoch bremst die Ampel beim Thema Neuwahl in der Hauptstadt. Warten wir mal ab, ob wir wirklich noch in einer Demokratie leben oder nur in einer Demokratiesimulation.

Wäre wohl nicht mehr Bürgermeisterin...


Trotz massiver Schlampereien in Berliner Wahllokalen bei der Bundestagswahl 2021 steht die Ampel-Koalition bei einer möglichen Wiederholung der Wahl auf der Bremse.

Auf Antrag der Ampel wurde die Entscheidung über eine Neuwahl im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gestern nach BILD-Informationen aus Teilnehmerkreisen erneut vertagt.

Einen Tag zuvor hatte das Berliner Landesverfassungsgericht eine komplette Neuwahl für die zeitgleich abgehaltene Abgeordnetenhauswahl angeregt.

Die SPD wollte bislang lediglich in 400 von rund 2000 Wahllokalen neu über die Bundestagsmandate abstimmen lassen.

Doch Berlins höchste Richter drücken auf Wahlwiederholung! Für die 147 Abgeordneten (gewählt am 26. September 2021) heißt das in spätestens einem halben Jahr: Zurück auf Anfang!

Der Berliner Verfassungsgerichtshof zieht eine Wiederholung der Wahl in Betracht.

Die Abrechnung der Richterin am Mittwoch: „Es sind schwerwiegende Wahlfehler aufgetreten, von denen nur die Spitze des Eisbergs dokumentiert wurde.“

Unter anderem: 350 Stunden waren Wahllokale nach 18 Uhr geöffnet +++ Andererseits waren Wahllokale tagsüber 83 Stunden wegen fehlender Stimmzettel geschlossen +++ Zwei Wahlkabinen je Wahllokal reichten nur für weniger als 40 Prozent der Wahlberechtigten +++ Fehler betreffen ALLE 78 Wahlkreise +++ In Friedrichshain-Kreuzberg konnten weit über 1000 Wähler keine Stimme abgeben.

Ihr Fazit: Das Parlament kann keinen Bestand haben. Die Wahl muss insgesamt wiederholt werden. Das Interesse an einer Korrektur ist größer als das an einem Bestand.

Die Verhandlung des Gerichts am Mittwoch fand wegen des großen Andrangs in der Freien Universität in Dahlem statt. 40 Justizmitarbeiter kontrollierten mit Detektoren die Besucher. Laptops waren tabu. Angehört wurden von den 35 Einsprüchen vor allem die Beschwerden von AfD, Die Partei, Innenbehörde und Landeswahlleitung.

Mit einem endgültigen Urteil wird noch weit vor Weihnachten gerechnet.


Spätestens am 28. März wählt Berlin

► 13. Oktober – Der BUNDESTAG stimmt über seine Wiederholungswahl in Berlin ab. Tendenz: nur in wenigen Wahlkreisen, nicht stadtweit

► 12. Dezember– Letzte Klagemöglichkeit von Betroffenen in Karlsruhe in Sachen BUNDESTAGSWAHL

► 28. Dezember – Spätester Termin zur Verkündung des Berliner Verfassungsgerichts über den Umfang der Wiederholungswahl für ABGEORDNETENHAUS & BEZIRKE

► 28. März – Spätester Termin für BERLIN-WAHL (90 Tage nach der Entscheidung)

► Offen – Wahltermin für den BUNDESTAG



Freitag, 12. August 2022

Gerhard Schröder verklagt Bundestag...

von Thomas Heck...

Nachdem die Partei einen Parteiausschluß Gerhard Schröders aus der SPD aufgrund seines Verhaltens und seiner verräterischen Nähe zu Putin abgelehnt hatte, dass es also in Ordnung sei, als ehemaliger Bundeskanzler mit einem Kriegsverbrecher, der Blut an den Händen hat das Bett zu teilen, wehrt sich Schröder nunmehr gegen den Entzug seiner Sonderrechte. Er will sein Büro weitergeben, um Putins Lobbyarbeit weiter in die Hauptstadt tragen zu können. Dreist.


Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verklagt den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Schröder verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte.

Er hat in Schröders Auftrag eine entsprechende Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei.

Es werde „behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahr“. Es werde „aber nicht festgelegt, was „nachwirkende Dienstpflichten“ überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt“, heißt es in der Erklärung weiter.

Dem ganzen Vorgang stehe „auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der „neuen Regeln“ vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren“. Solche Entscheidungen erinnerten „im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat“ und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, erklärten Schröders Anwälte.

Große Nähe zu Wladimir Putin

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte die teilweise Streichung von Schröders Privilegien aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet.

Vielmehr solle die „Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen“, heißt es in der Regelung. Offenbar konnten die Parlamentarier diese bei Schröder nicht erkennen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8.300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als „folgerichtig“ begrüßt. Im Umfeld des Beschlusses hatte sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt.

Schröders Hannoveraner Anwalt gilt als einer der renommiertesten Strafrechtler Deutschlands. Er vertrat unter anderem auch den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff.




Dienstag, 24. Mai 2022

Die SPD ist und bleibt eine Partei der Niedertracht und Korruption...

von Thomas Heck...

Dass die SPD eine niederträchtige und korrupte Partei ist, dürfte hinlänglich bekannt sein. Beispiele dafür gibt es genug, beginnend bei ehemaligen Bundeskanzlern Gerhart "Gas-Gert" Schröder. Und es kommen immer neue Beispiele hinzu.

Die Transparenzvorschriften des Bundestags sind eindeutig: Bezahlte Lobbytätigkeit für Dritte ist nach Paragraph 44a des Abgeordnetengesetzes verboten. Doch die neue DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hat ihr Mandat bisher nicht niedergelegt. Sie ist weiterhin Mitglied der SPD-Fraktion. Nun kassiert sie neben ihrer Abgeordneten-Diät in Höhe von 10.083 Euro auch das DGB-Gehalt von mehr als 10.000 Euro im Monat.


Fahimi hatte zugesagt, nach ihrer Wahl zur Gewerkschaftschefin ihr Bundestagsmandat niederzulegen. Doch die frühere SPD-Generalsekretärin gönnt sich nun einfach Parlamentsurlaub – bei vollen Bezügen. Aus dem DGB heißt es nach entsprechender Kritik: „Ihr Mandat legt sie zum 30.06. nieder. Dafür hat sie am 01.06. einen Termin bei der Bundestagspräsidentin.“ Heißt: Sie verdient rund zwei Monate doppelt, obwohl sie im Bundestag gar nicht mehr arbeitet. Warum, wird nicht erklärt.

Zweifel gibt es an einer weiteren DGB-Aussage: „Seit ihrer Wahl zur DGB-Vorsitzenden ist Frau Fahimi in ihrer Funktion als Abgeordnete offiziell beurlaubt.“ Doch eine „Beurlaubung“ existiert überhaupt nicht. Laut Bundeswahlgesetz kann ein Abgeordneter nur durch eine entsprechende Erklärung auf sein Mandat verzichten – und das hat Fahimi bisher nicht getan.

Weil sie weiter Abgeordnete bleibt, ist der Bundestag auch verpflichtet, weiter die Diäten zu bezahlen. Den Doppel-Verdienst räumt der Gewerkschaftsbund jetzt auch schriftlich ein: „Yasmin Fahimi wird ihre Bezüge als DGB-Vorsitzende für die Monate Mai und Juni der Bundestagsverwaltung als Nebeneinkünfte melden.“

Eindeutiger Gesetzesverstoß

Im Abgeordnetengesetz heißt es: „Unzulässig neben dem Mandat ist die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung und sind entgeltliche Beratungstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Mandatsausübung stehen.“ Der Fall liegt also eindeutig. Allerdings ist dort nicht festgelegt, ob und wenn ja, mit welcher Geldstrafe Verstöße geahndet werden.

Nun gibt es Rücktrittsforderungen. Der Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Thorsten Frei, sagt, es könne nicht sein, daß Frau Fahimi „einer gut bezahlten Lobbyarbeit nachgeht und gleichzeitig als Abgeordnete“ tätig sei: „Die Kollegin sollte ihr Mandat unverzüglich, am besten heute noch, niederlegen. Für eine Regierungspartei darf es keine Extrawurst geben.“

„Es drängt sich der Eindruck auf, dass bei der SPD Regeln immer nur dann wichtig sind, wenn sie für andere gelten“, sagt der Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller: „Sie muss das Bundestagsmandat jetzt niederlegen und nicht erst Ende Juni.“