Donnerstag, 1. März 2018

Wenn Mord plötzlich kein Mord mehr ist...

von Thomas Heck...

Mord oder kein Mord? Das war hier die Frage. Wer mit 170 km/h durch die Berliner Innenstadt rast und dabei jemanden tötet, muss nicht zwangsläufig ein Mörder sein. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser aufgehoben. Er gab am Donnerstag der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden waren. Es war abzusehen. Und von einer deutschen Kuscheljustiz war auch nichts anderes zu erwarten.



Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.

Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Der BGH sieht den Vorsatz - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil - vom Landgericht nicht belegt. Er wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. 

Formaljuristisch mag das alles richtig sein, hat bloss mit Gerechtigkeit nicht mehr viel zu tun. Ein Land hat ein Problem, wenn die Urteil seiner Justiz nicht mehr als gerecht empfunden werden. Und den Familienangehörigen ist nicht zu vermitteln, warum diese beiden Schmutzlappen in 5 Jahren wieder frei durch Berlin rasen können.

2 Kommentare:

  1. Danke für alle ihre Beiträge, meine tägliche Lektüre ist ihr Blog geworden. Sie bringen es immer auf den Punkt.

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