Sonntag, 18. Februar 2018

Das Ende von Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht

von Thomas Heck...

Deutschland ist ein Rechtsstaat, jedenfalls war er das mal. Doch nichts ist für die Ewigkeit gemacht und die Freiheit ist permanenten Angriffen der Tyrannei ausgesetzt. Es beginnt immer schleichend, dies wird dieser Tag wieder besonders deutlich. Denn wir haben gestern einen Vorgeschmack dessen gesehen, was dieser Staat künftig unter Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht verstehen wird. 


Ich empfehle immer, dass Buch "Über die Demokratie in Amerika" von Alexis de Toqueville geschrieben von 1835 bis 1840 zu lesen, eines des besten Werke zum Thema Demokratie. Im zweiten Band des Werkes macht de Toqueville eine Gefahr aus, die für ihn der Demokratie inhärent ist: Die Allgewalt der Regierung, die die Bürger der Eigeninitiative beraubt, sie schrittweise des selbständigen Handelns entwöhnt und sie so zu unmündigen Privatleuten degradiert, die sich nur um ihre wirtschaftlichen Probleme kümmern. Über die Dauerberieselung einer gleichgeschalteten Presse versucht der Staat zunehmend die Deutungshoheit über Nachrichten und "die Wahrheit" zu erlangen. Selbständiges Denken stört da nur noch.


Während sich ein demokratischer Staat gegen die Anarchie zu schützen weiß, ist die Abwehr des Verlusts individuellen Freiraums durch Gleichmacherei schwieriger, da diese sowohl den Neigungen der Masse der Bürger entspreche als auch dem Staat gelegen komme. Genau hier sind wir angekommen. Eine vermeintliche politische Elite aus Politikern, Journalisten und linken Protagonisten will bestimmen, wer für was demonstrieren darf und wem das unter dem Deckmantel der Abwehr von "Hassrede" verweigert wird. Eine Schlägertruppe, Antifa, staatlich alimentiert stellt sich auch freiwillig den Andersdenkenden in den Weg. Wenn es das sein soll, was der Staat unter Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht versteht, wäre es das Ende der Freiheit.


Es gilt hier aufzustehen, um weitere Versuche der Beschneidung der Freiheit zu beenden, sonst erleben wir wieder staatliche Aufmärsche. Was man heute ein "Zeichen setzen" nennt, könnte erste Auswüchse staatlicher Steuerung sein.

Hilfreich ist dabei auch, das Grundgesetz zur Hand zu nehmen.

Artikel 5 Grundgesetz 


(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 8 Grundgesetz


(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

1 Kommentar:

  1. Wieviel Erpressung darf''s denn sein oder Hausklau auf die gemeine Art

    Seit zehn Jahren Bauverhinderung, kriminelle Aktionen, Einbrüche, Überfall, Behinderungen, Erpressungen, Mordversuch, Morddrohungen, Eidliche Falschaussagen, Verleumdungen, Üble Nachreden, Beweisfälschungen, Stänkereien, Täuschungen, Willkür, Strafvereitelung f.d.Täter.
    Wer wird mit 26 Verfahren verfolgt? Das Opfer! Der kriminelle Täter bleibt ungeschoren.
    Was ist zumutbar? Es werden Hausverwalter eingesetzt, zwangsweise, alternativlos parteiisch. Sie müßten eigentlich neutral sein. Diese nicht, sie sind parteiisch, vertreten die Interessen einer Seite und verklagen sogar noch einen Hauseigentümer, den, der schon seit 2007 tyrannisiert wird. Sie täuschen und drohen! Wer hat das Sagen in einer „Eigentümergemeinschaft“? Die Eigentümer oder der zwangsweise eingesetzte Verwalter, der eben nicht für eine „ordnungsgemäße Verwaltung“ sorgt, der nur Kosten erzeugt. Mal so nebenbei ca.50.000 Euro. Der Verwalter als Zuchtmeister der Eigentümer? Gefälschte Beschlüsse unter Mißachtung des Rechts.
    Es wurde versprochen, es gäbe Käufer für das Doppelhaus. Wozu noch das ganze „Verwalterprogramm“? Vorher macht man offenbar Eigentümer gefügig, mit horrenden Geldforderungen. Und bist Du nicht willig, Dein Haus zu verschleudern … Habgier! Lug u. Trug.
    Sie produzieren Kosten, für eine „ordnungsgemäße Verwaltung“, die Begründung für ihren Einsatz, sorgen sie nicht. Solange unrechtmäßig errichtete Einrichtungen nicht beseitigt werden, ist nichts „ordnungsgemäß“! Für mich ist das ganz ordinäre Erpressung, unterstützt von Käuflichen!
    Es werden Straftaten begangen und uns angehangen. Es werden angebliche „Notfälle“ initiiert, um uns zu schädigen. Die Polizei wird verarscht. Man bricht ein. Alles straflos und i.O.? Was ist alles möglich ?

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