Freitag, 28. Juli 2017

Deutsche Umwelthilfe fett im Abmahngeschäft...

von Thomas Heck...

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist wieder in den Schlagzeilen. Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Diesel mit den absehbaren, weitreichenden Folgen für Länder, Kommunen, Städte und Gemeinde (und nicht zuletzt für die armen Sau Dieselfahrer) hat diesen Schwachsinn der DUH zu verdanken. Was ist das überhaupt für ein Verein? Zumindest ein Verein, dem nicht nur die Umwelt am Herzen liegt, sondern zunächst einmal das eigene Vereinskonto, denn der Verein bezieht seine Einnahmen auch aus dem Abmahnungsgeschäft. Tendenz steigend, wie der Berliner Tagesspiegel zu berichten weiss.



Der Ärger kündigt sich mit einem Fax an. Rechts oben prangt das Logo der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Im zweiten Absatz steht: „Uns ist der nachstehend geschilderte Wettbewerbsverstoß Ihrer Firma bekannt geworden.“ Betroffen von Schreiben wie diesen sind Autohäuser, Immobilienmakler oder Händler von Elektrogeräten. Wenige Tage später geht der Brief dann im Original ein, auf Umweltpapier ausgedruckt und mit der Unterschrift von Jürgen Resch versehen, Chef der Organisation mit Sitz in Radolfzell am Bodensee und Berlin. Resch moniert in dem Schreiben, dass der Unternehmer gegen die Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung verstoßen habe. Im Fall eines Maklers heißt es etwa: In seinem Angebot fehle die „Angabe zum wesentlichen Energieträger für die Heizung“ des betroffenen Hauses.

Wer so ein Schreiben bekommt, hat ein Problem. Die Fristen sind sportlich. Manchmal muss der Betroffene binnen drei Tagen bis „17 Uhr, hier eingehend“, eine Unterlassungserklärung abgeben. Sonst droht der Rechtsweg. Und es kostet Geld. „Unsere Rechnung fügen wir ebenfalls bei.“ 245 Euro sind nur für das Schreiben fällig. Und wenn der Makler sich noch einmal beim gleichen Verstoß erwischen lässt, muss er eine Vertragsstrafe von 5001 Euro zahlen. An die Umwelthilfe.



Mit dem Abmahngeschäft nimmt die Umwelthilfe Millionenbeträge ein. Von Jahr zu Jahr wird es mehr: 2014 waren es 2,323 Millionen Euro, im Jahr zuvor 1,790 Millionen, 2009 waren es noch 676 000 Euro. Diese Gelder haben zunehmend mehr Anteil am Etat der Organisation. Die Einnahmen aus dem „Verbraucherschutz“, wie sie die Umwelthilfe in ihren Jahresberichten nennt, machten 2014 insgesamt 28 Prozent aller Einnahmen aus, 2013 waren es 22 Prozent.

Resch erläutert, wie die Umwelthilfe vorgeht: „Wir haben ständig etwa fünf Mitarbeiter dafür im Einsatz.“ Sie seien fest angestellt, nicht auf Provisionsbasis tätig. Sie durchforsteten das Internet auf Angebote mit Verstößen gegen diese und andere Verordnungen. Insgesamt hätten sie dabei rund 15 Rechtsverordnungen im Blick. Zwei Mitarbeiter davon seien auch im Außendienst tätig, besuchten Autohäuser und den Einzelhandel. Die Abteilung, die für Abmahnungen zuständig ist, ist fleißig: 2015 gingen 1265 Abmahnungen heraus, 438 Mal kam es zu Gerichtsverfahren. Im Jahr davor waren es 1234 Abmahnungen und 386 Verfahren.

Autohäuser, Immobilienmakler, Händler sind empört. Der Chef eines Möbelhauses sagt: „Da kommt ein Brief von einem Verein, den man nicht kennt, den man nicht kennen lernen will. Und dann muss ich zahlen, zahlen für eine Sache, die nicht einmal so richtig in meinem Einflussbereich liegt.“ Er wurde abgemahnt, weil in der Ausstellung von Küchen die Zettel mit der Energiekennzeichnung fehlen. „Wissen Sie, unsere Kunden knibbeln die Zettelchen vielfach ab, wenn sie Fotos für ihre Frau daheim machen.“


Der Zentralverband des Kfz-Gewerbes hat sich bei EU-Klimakommissar Miguel Arias Canete über das Geschäftsgebaren beschwert. Die DUH reklamiere „Verstöße, die nicht nachvollziehbar sind“, heißt es in einem Brief, der dem Tagesspiegel vorliegt. „Abstruse Beispiele sind Schriftgröße der notwendigen Hinweise, deren Platzierung in einer Anzeige oder fehlende Hinweise beim Teilen von Artikeln“ in sozialen Netzwerken.

Aufgrund der unsicheren Rechtslage habe die DUH allein bei Autohändlern in den vergangenen sechs Jahren rund vier Millionen Euro mit Abmahnungen kassiert. Selbst die „banalsten Verstöße“ würden geahndet. Die Organisation nutze die „unsichere Rechtslage“ und missbrauche sie für „das eigene Geschäftsmodell“. Die EU-Kommission sei aufgefordert, „der von der Umwelthilfe aufgebauten Abmahnindustrie den Nährboden zu entziehen“.

DUH-Chef Resch reagiert gelassen auf die Kritik. Als eine von 78 Organisationen sei die Umwelthilfe beim Bundesamt für Justiz eingetragen, die das Recht haben, Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb und andere Verbraucherschutzgesetze per Abmahnung zu bekämpfen. Weit weist er den Vorwurf von sich, mit dem Abmahngeschäft Geld zu verdienen. Resch: „Wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir aus Profitgründen abmahnen würden.“ 

Die DUH habe mit der „Marktüberwachung“ noch nie einen Überschuss erwirtschaftet. Mehr noch: „Wir kommen mit den Einnahmen nicht annähernd auf unsere Kosten.“ Resch geht noch einen Schritt weiter: Sein Verein müsse aktiv werden, weil der Staat systematisch bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verbrauchskennzeichnung wegschaue. Die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden weigerten sich, diese Vorschriften zu kontrollieren. Es werde kaum kontrolliert, und so gut wie nie würden Buß- oder Zwangsgelder verhängt. Resch: „Wir erleben einen Kniefall der Regierenden vor der Wirtschaft.“ Im grün regierten Baden-Württemberg sei es etwa der Autolobby gelungen, durchzusetzen, dass selbst bei schwerwiegenden Verstößen keine Bußgelder verhängt werden.

Immerhin haben die betroffenen Händler in Brüssel erreicht, dass sich die EU- Kommission mit einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie befasst. Bei Sitzungen im Januar und im März wurden beide Seiten gehört. Ihre Vorschläge für die Reform der Richtlinie liegen freilich weit auseinander. So will das Kfz-Gewerbe Streitpunkte ausräumen. Künftig solle die Richtlinie nur noch auf Autos angewendet werden, die noch nicht im Straßenverkehr bewegt wurden, fordert das Kfz-Gewerbe. Die Umwelthilfe regt dagegen an, dass künftig auch Gebrauchtwagen mit bis zu 50 000 Kilometer Laufleistung von der Richtlinie erfasst sein sollen. Nun ist die EU-Kommission am Zug.

Im Streit mit Daimler um den Stickoxid-Ausstoß von Diesel-Autos errang die DUH am Dienstag auf einem Nebenschauplatz einen Sieg. Sie darf ein Schreiben eines von Daimler beauftragten Anwalts öffentlich machen, in dem es um Tests geht, die die DUH veranlasst hatte.

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