Montag, 6. März 2017

Der Einsatzbefehl lag vor

von Thomas Heck...

Der Versuch, die Öffnung der Grenzen als Betriebsunfall darzustellen, geistert seit einigen Tagen durch die Gazetten. Demnach lagen angeblich die Einsatzbefehl schon vor. Die Zurückweisung von Flüchtlingen scheiterte im Herbst 2015 nicht an mangelndem politischem Willen. In der entscheidenden Stunde wollte kein führender Politiker die Verantwortung übernehmen. 

Die Geschehnisse offenbaren ein erschreckendes Versagen der Politik, die Rechtsbrüche fast ausschließlich beging, um schwer vermittelbare Bilder vom Einsatz der Bundeswehr gegen Flüchtlinge zu verhindern. In Kauf nahm man bewusst eine Gefährdung der Bevölkerung in Kauf, deren konkrete Bedrohungslage nach vereinzelten Anschlägen und Messerangriffen schließlich im tausendfachen sexuellen Mißbrauch von Frauen und mit 12 Massakrierten beim Anschlag vom Breitscheidplatz mündete. Diese Bilder von Getöteten auf einem Weihnachtsmarkt nahm Merkel billigend in Kauf. 


Zu den Ereignissen des Septembers 2015


Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im September 2015 entschied Angela Merkel, Tausende Migranten, die von Ungarn her unterwegs waren, nach Deutschland zu holen. Seitdem ist ihre Politik der offenen Grenzen heftig umstritten. Die Kanzlerin begründete die Grenzöffnung vom 4. September mit einer humanitären Notlage als Ausnahme.

Bis heute fragen sich viele: Warum blieb sie auch in den folgenden Monaten dabei? Angela Merkel, so scheint es, hatte nie vor, die Grenze zu schließen. Nun aber stellt sich heraus: Sie hatte diese Absicht sehr wohl. Die Zurückweisung von Flüchtlingen wurde in der Großen Koalition vereinbart. Der entsprechende Befehl der Bundespolizei war schon geschrieben.

Anders als bisher bekannt, verständigten sich führende Politiker von CDU/CSU und SPD im September 2015, Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze zurückzuweisen. Dies zeigen Recherchen für das Buch „Die Getriebenen – Merkels Flüchtlingspolitik. Report aus dem Inneren der Macht“ des Journalisten Robin Alexander, das am 13. März im Siedler-Verlag erscheint und in der „Welt am Sonntag“ exklusiv in einem Auszug vorabgedruckt wird.


Keine öffentlich schwer vermittelbaren Bilder


Auch der Einsatzbefehl, den die Führung der Bundespolizei schrieb, wies in seiner ursprünglichen Fassung die Polizeidirektionen ausdrücklich an, Migranten ohne notwendige Papiere „auch im Falle eines Asylgesuches“ zurückzuweisen. Dafür wurden in der Nacht zum Sonntag Polizeibeamte aus ganz Deutschland an die Grenze beordert. Um sie zu transportieren, wurden Busse und sogar Hubschrauber eingesetzt.

Bei der konkreten Einsatzplanung im Innenministerium am Sonntag, dem 13. September, äußerten Beamte allerdings rechtliche Bedenken. Daraufhin verließ Innenminister de Maizière die Beratungen und rief Angela Merkel an. Die Kanzlerin traf keine Entscheidung, sondern verlangte von ihrem Minister Zusagen, dass die Grenzschließung vor Gerichten Bestand haben würde und es außerdem keine öffentlich schwer vermittelbaren Bilder vom Einsatz der Bundeswehr gegen Flüchtlinge gebe.

Wäre die Schließung der Grenze illegal gewesen?


Innenminister de Maizière erörterte daraufhin mit seinen Staatssekretären, führenden Beamten und Polizeiführern, ob diese Garantien gegeben werden könnten. Er verließ dann die Sitzung noch ein weiteres Mal für ein Telefonat. Diesmal holte er die Meinung des Koalitionspartners SPD ein.

Ohne die geforderten Garantien waren weder die Kanzlerin noch der Innenminister bereit, die am Vortag bereits mit dem Koalitionspartner vereinbarte Grenzschließung für Flüchtlinge anzuordnen. Schließlich wurde der bereits fertige Befehl der Bundespolizei umgeschrieben. Nun wurde befohlen, dass „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist“. Das hieß: Zwar sollte es eine Kontrolle geben – aber eine, bei der jeder, der Asyl sagte, hereingelassen wurde, egal ob er aus einem sicheren Drittstaat oder einem sicheren Herkunftsland kam.

Die Zurückweisung von Flüchtlingen scheiterte im Herbst 2015 also nicht, wie bisher vermutet, an mangelndem politischem Willen. Vielmehr war die politische Entscheidung dafür bereits gefallen. Es fand sich in der entscheidenden Stunde nur kein führender deutscher Politiker, der bereit war, die Verantwortung dafür zu übernehmen.

Demnach gab es am Samstag, dem 12. September, um 17.30 Uhr eine Telefonkonferenz, an der Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Peter Altmaier, Innenminister Thomas de Maizière (alle CDU), der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer sowie der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und SPD-Chef Sigmar Gabriel teilnahmen.

In dieser Telefonkonferenz vereinbarten sie nicht nur, am Folgetag um 18.00 Uhr Grenzkontrollen einzuführen. Vielmehr einigten sich die Spitzenpolitiker ebenfalls darauf, dass Flüchtlinge an der Grenze zurückgewiesen werden sollen.

Bleibt die Frage nach der politischen Verantwortung und der Notwendigkeit personeller Konsequenzen. Nach schwerwiegenden politischen Fehlern treten Politiker üblicherweise zurück. Bei schweren staatsgefährdenden Eingriffen, dazu zähle ich die fortwährende Rechtsbrüche Merkels, reicht personelle Konsequenzen nicht mehr aus. Hier kann nur noch eine strafrechtliche Bewertung erfolgen. 

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