Samstag, 10. Dezember 2016

Messerstiche in den Oberkörper kein Mordversuch

von Thomas Heck...

In Kiel wird eine Frau angezündet. In Essen tötet ein Mann seine Oma, verletzt den Vater schwer. Beide Täter werden nach Großfahndungen schnell geschnappt, in beiden Fällen erlässt ein Richter Haftbefehl wegen Mordes. In Berlin läuft das anders: In Wedding sticht ein Mann sechsmal auf seine Frau ein, haut ab. Das Opfer liegt im Koma – doch hier ermittelt die Kripo wegen gefährlicher Körperverletzung!



Eine kurze Polizeimeldung ist alles, was von diesem Familiendrama am Montag öffentlich wird: „In einer Wohnung in der Koloniestraße soll ein 44 Jahre alter Mann gegen 15.20 Uhr mit einem Messer auf seine 34-jährige Ehefrau eingestochen und sie dabei lebensgefährlich verletzt haben.“ Mehmet P. stach seiner Frau sechsmal gezielt in die Brust. Noch immer ist unklar, ob sie überleben wird, die Kinder ihre Mutter verlieren. Der Vater ist untergetaucht.

Weil er vor der Flucht noch einem Nachbarn Bescheid sagte, wertet die Staatsanwaltschaft die Messerstiche nicht als Mordversuch. Geregelt sei das im §24 des Strafgesetzbuches (Rücktritt von der Tat): „Indem der Mann den Nachbarn informierte, verhinderte er Vollendung der Tat“, erklärt Justizsprecher Martin Steltner. Ja klar.

Das heißt: Weil Mehmet P. seinem Nachbarn ermöglichte, den Notarzt zu rufen, fahndet keine Mordkommission nach ihm. Inzwischen liegt ein Haftbefehl gegen Mehmet P vor. Ob der jemals vollstreckt werden kann, ist unklar. Realität im Deutschland des Jahres 2016.

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