Mittwoch, 28. Dezember 2016

Abfackeln nur zum Vergnügen

von Thomas Heck...


Was sind das nur für Menschen, die Freude daran haben, andere Menschen zu quälen, zu foltern, zu töten? Das fragen sich viele nach dem versuchten Mord an einem Obdachlosen. Ds fragt sich auch Barbara John, ehemalige Ausländerbeauftragte des Berliner Senats und aktuelle Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.


Barbara John (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die Täter aus dem Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße nach einem Urteil außer Landes zu bringen. „Die Tatverdächtigen werden hoffentlich ein Strafverfahren kriegen, und dann müssen sie verurteilt werden”, sagte John der „Berliner Zeitung” vom Mittwoch. „Es wäre gut, wenn man sie anschließend wieder loswürde, denn wenn das so anfängt, wo soll das enden?”

John fügte mit Blick auf die Tat hinzu: „Man schluckt und fragt sich, wie es dazu kommen kann, dass man als Gruppenvergnügen einen Menschen verbrennen will.” Dies sei „nicht zu begreifen”. Im Übrigen gelte: „Diese Menschen machen das nicht, weil sie Flüchtlinge sind, sondern weil sie so sind, wie sie sind – jung und verroht.” Weiter sagte John: „Allerdings müssen wir zugeben können, dass mit den Flüchtlingen eben auch Kriminelle und Psychopathen zu uns kommen.”

Die sieben Tatverdächtigen kamen laut Ermittlern als Flüchtlinge nach Deutschland. Ihr Status sei „höchst unterschiedlich“ – einige haben einen Aufenthaltsstatus, andere befinden sich in laufenden Asylverfahren. Zwei der Tatverdächtigen sind laut Staatsanwaltschaft seit 2014 in Deutschland, fünf reisten später ein.

„Eine Abschiebung der Jungen und Männer wäre nach einer Verurteilung möglich“, erklärt Holger Wirthwein, Fachanwalt für Strafrecht, der B.Z. „Ein Urteilsspruch wegen versuchten Mordes würde dazu in jedem Fall ausreichen.“

Verurteilte Personen – auch Flüchtlinge – kommen üblicherweise zunächst für eine gewisse Zeit in ein deutsches Gefängnis, um dort ihre Strafe anzutreten, bevor sie abgeschoben werden.

Wirthwein: „Im vorliegenden Fall jedoch wird von einer Abschiebung wohl eher abgesehen, da es sich bei Syrien um ein Kriegsgebiet handelt. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, werden in Deutschland Verurteilte sicher nicht abgeschoben. Im aktuellen Fall überwiegen nach derzeitiger Lage humanitäre Gründe. Die Strafe wäre dann komplett in Deutschland abzusitzen.“ Schade.

Eine neue Beurteilung könne sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland wieder normalisieren. Und wenn nicht, wird Deutschland wohl auf Dauer mit diesen asozialen Elementen leben müssen.

Die sieben Jugendlichen und jungen Männer im Alter von 15 bis 21 Jahren werden verdächtigt, in der Nacht zum ersten Weihnachtstag auf dem U-Bahnhof Schönleinstraße Kleidungsstücke eines schlafenden Obdachlosen in Brand gesetzt zu haben. Passanten löschten die Flammen. Der 37-Jährige blieb unverletzt. Die Polizei ermittelt wegen versuchten Mordes und fahndete öffentlich nach der Gruppe. Inzwischen sitzen die sieben Verdächtigen, sechs Syrer und ein Libyer, in Untersuchungshaft.

Doch solange diese Erkenntnis bei der Regierung nicht ankommt, werden weiter Menschen unkontrolliert in unser Land eindringen, denen Mitmenschlichkeit, Gleichheit von Mann und Frau und vieles mehr keine Werte sind, die sie verinnerlicht haben, sondern fremde Werte. Integration muss da scheitern.

Wenn man dann noch im Radio in einem Interview mit Barbara John die Frage hört, ob nicht ein verstärkter Familiennachzug für diese Gruppe unbegleiteter Flüchtlinge diese von Gewalt abhalten könne, weiss man allerdings, dass da noch viel Gewalt passieren muss, noch viele Frauen sexuell mißbraucht, noch viele Menschen Opfer von Terrorattentaten werden müssen, dass auch der letzte Gutmensch begreift, welche Sorte Mensch und da mit Masse gegenübersteht.

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