Sonntag, 20. November 2016

Wahlrecht für Flüchtlinge möglichst noch zur Bundestagswahl?

von Thomas Heck...

Es ist geschehen und es war zu erwarten. Bundeskanzlerin Merkel wirft den Fehdehandschuh und steigt in den Ring des Bundestagswahlkampfes für die Wahl zum Deutschen Bundestag 2017. Sie will wieder die Kanzlerin aller Flüchtlinge, äh aller Deutscher werden. Doch dafür benötigt sie einen guten Plan, denn trotz aller Umfragewerte, die von den gleichgeschalteten Mainstream-Medien verbreitet werden, die Zustimmungswerte signalisieren, die einem Erich Honecker zur Ehre gereicht hätten, bleibt da doch ein Restzweifel. Insbesondere, da sich die Demoskopen bei der Wahl zum US-Präsidenten dermaßen verschätzt hatten, dass man die zurück zum Studium in den Hörsaal zur Vorlesung Statistik I prügeln sollte. 


Gleiches steht auch für Deutschland zu erwarten. Ggf. wird man etwas nachhelfen müssen. Da heisst es, die Flüchtlinge selbst als Wählergruppe für sich zu gewinnen und denen die Teilnahme an den Wahlen möglichst noch bei den kommenden Bundestagswahlen 2017 zu ermöglichen. Da bedarf es keines Sprachkurses, die werden bei dem Stimmzettel schon den Schriftzug "Dr. Angela Merkel" erkennen. 

Unabhängig von dieser Frage, macht mit dieser Wahlkampfstrategie Merkels Auftreten in diesem Chaos der Flüchtlingspolitik plötzlich Sinn. Laufen einem die Wähler im eigenen Lande davon, muss man sich halt neue Wähler besorgen. Und da man die sich nicht so einfach schnitzen kann, bleibt nur noch die Immigration von Millionen von dankbaren und somit treu ergebenen und loyaler Wähler. Was hier noch spitz und provokant formuliert wirkt, könnte der Wahrheit näher sein, als uns allen lieb ist. Daher gilt es, in dieser Frage wachsam zu bleiben und die Rechtslage zu beachten.

Denn auf die Frage, ob Migranten in Deutschland Wahlrecht haben oder demnächst bekommen könnten, lautet die eindeutige Antwort: nein. Dies gilt sowohl für Bundestagswahlen und für Landtagswahlen als auch für Wahlen auf kommunaler Ebene. Flüchtlinge sind also auch von der Bundestagswahl im Herbst 2017 ausgeschlossen. 


Das Grundgesetz schließt die Teilnahme von Ausländern an Wahlen grundsätzlich aus. Es gibt dennoch eine Ausnahme: Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft haben, dürfen an Wahlen auf kommunaler Ebene teilnehmen. Flüchtlinge gehören also nicht zu dieser Personengruppe. Bei Landtagswahlen oder Bundestagswahlen dürfen ausschließlich deutsche Staatsbürger wählen.

Nur stellt sich abschließend die Frage, was eine Regierung, die bereits in anderen Fragen gegen Gesetze und gegen die Verfassung verstoßen hat, Grenzen nach Gutsherrenart öffnet und schließt, den Steuerzahler gesetzeswidrig für griechische Schulden haften lässt, davon abhält, Recht und Gesetz weiter zu beugen? Sämtliche Strafanzeigen gegen Merkel führten bislang nicht zu Ermittlungen oder Verfahren gegen die Kanzlerin. 

Bleibt dann nur noch die Frage, was wird aus dem eingeborenen Germanen? Dieser hat weiter zu arbeiten und sein Schicksal klaglos zu ertragen. So wie unsere Politiker mit dem Bürger umgehen, so gut man nur mit Menschen um, die man nicht mehr braucht.

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