Montag, 28. November 2016

Islam: Your daily Einzelfall...

von Thomas Heck...

Im Darmstädter Mordprozess gegen strengreligiöse muslimische Eltern wegen des gewaltsamen Todes ihrer Tochter hat die Anklage für Vater und Mutter eine lebenslange Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft verlangte vor dem Landgericht am Donnerstag außerdem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dies würde eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen. Die Nebenklage schloss sich dem an.   
Die Verteidiger von Vater (52) und Mutter (41) sahen keine Mordmerkmale. Sie plädierten auf Totschlag beziehungsweise auf Beihilfe zum Totschlag, ließen ein Strafmaß aber offen. Nachdem die Plädoyers länger dauerten als erwartet und die beiden Angeklagten bei ihrem letzten Wort minutenlang in Tränen ausbrachen, verschob das Schwurgericht die für Donnerstag geplante Urteilsverkündung auf nächste Woche Dienstag.   

"Das ist kein normal sozialisierter Mensch"

Laut Staatsanwaltschaft hatten die Eltern den Tod der 19-Jährigen in Darmstadt "kaltblütig geplant", weil die junge Frau sexuelle Kontakte zu einem Freund hatte, aber nicht verheiratet war. Die Eltern hätten sich für das aus ihrer Heimat Pakistan mitgebrachte Wertesystem entschieden und zeigten auch keine Reue. "In meinen Augen weinen sie nur um sich selbst, nicht um ihre Tochter", sagte Staatsanwältin Barbara Sieger.   
Der Verteidiger des Vaters meinte, die Herkunft müsse berücksichtigt werden. Der 52-Jährige habe gar nicht anders handeln können. "Das ist kein normal sozialisierter Mensch", sagte Anwalt Ulrich Schmid. "Er lebt in dem Glaskasten seiner Gemeinde." Der muslimische Glaube betrachte Sex vor der Ehe als schwerstes Vergehen.   

Vater gestand Tötung

Der Anwalt der Mutter sah die Frau in ihren religiösen Vorstellungen und ihrem archaischem Weltbild gefangen. "Meine Mandantin hat mit einer normalen Welt nichts zu tun, sie ist in ihrer eigenen einbetoniert", meinte der Verteidiger Axel Sollbach.   
Der Vater hatte die Tötung am ersten Verhandlungstag im September gestanden. Nach Feststellung der Staatsanwältin erwürgte er die 19-Jährige im Januar im Schlaf. Seine Frau habe zugesehen und sei auch vollkommen einverstanden gewesen. Anschließend hätten beide die tote Tochter weggebracht und unweit der Wohnung eine Böschung hinuntergestoßen. Die Mutter hatte zum Prozessauftakt über ihren Verteidiger mitteilen lassen, sie sei von der Tat überrascht und dann dazu gezwungen worden, beim Wegschaffen der Leiche zu helfen.  

"Ich bin keine Mörderin"

Auch in ihrem letzten Wort beschrieb sich die 41-Jährige unter Tränen als Opfer. "Ich bin keine Mörderin." Auch ihr Ehemann brach in heftiges Schluchzen aus. "Ich bereue, diesen Fehler begangen zu haben." Ändern wolle er an seiner Einstellung aber nichts. "Ich lebe mein Leben weiter wie bisher."  
Eine der vielen bedauerlichen Einzelfälle. Das Gericht wird wie immer Milde walten lassen. Ein weiteres Skandal-Urteil wird zu erwarten sein. Begründung: Eine günstige Sozialprognose. Warum diese Familie als Muslime lieber in Deutschland als in Pakistan leben, bleibt ungeklärt und sich nicht Inhalt des Verfahrens. Urteil folgt für diese islamische Schmutzlappen. Lebenslänglich gibt es nur für den deutschen Steuerzahler, der die ganze Party bezahlt. Mord inklusive. Eine Schande.

1 Kommentar:

  1. Was fehlt, ist der Hinweis, daß es sich bei den Khans um führende Mitglieder der Ahmadiyya-Gemeinde handelte. Interessant ist die Zeugenaussage des Bundesvorsitzenden der Ahmadiiya Wagishauser vor dem Gericht:

    Wagishauser bestätigt dann, dass in dem Fall, in dem außerehelicher Verkehr bekannt wird, die Gemeinde aktiv wird und das Paar ausgeschlossen wird. Ob die Eltern auch betroffen seien? Der Zeuge: „Nicht immer, nur wenn sie die Beziehung gutheißen. Sie müssen ihre Tochter dann verstoßen, als Tochter musst Du wählen zwischen der Beziehung oder der Familie“

    Wenn sich die Eltern dann für die Tochter entscheiden, dann sind sie ‚raus aus der Gemeinde, ja, ‚raus aus der Religion. „Sonst sind sie nur Papier-Muslime; wenn mir die Religion wichtig ist, muss ich mich von der Tochter lösen“. (s.a. Treuegelöbnis der Ahmadiyya, dort Nr. VIII: Dass er/sie den Glauben, die Hochschätzung des Glaubens und die Sache des Islam für sich kostbarer erachten wird als das eigene Leben, den eigenen Reichtum, das eigene Ansehen, die eigenen Kinder und alle anderen liebenswerten Dinge; nachzulesen unter http://www.ahmadiyya.de/ahmadiyya/einfuehrung/die-10-bedingungen-des-baiat-treuegeloebnis/)

    Alles nachzulesen hier: http://www.peri-ev.de/news-presse/fall-lareeb-khan/4-bericht-lareeb/

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