Sonntag, 30. Oktober 2016

Frisch Erbrochenes aus dem Rechtsstaat

von Thomas Heck...

Manchmal dreht sich in diesem Land die Scheiße in einer Geschwindigkeit, dass ich mit dem Schreiben gar nicht mehr hinterherkomme. Jede einzelne Geschichte scheint dem Wahnsinn entsprungen, jegliche Vernunft, jegliche Menschlichkeit, der klare Menschenverstand scheint außer Kraft gesetzt zu sein, das Lot der Gerechtigkeit hängt schief. Es ist was sehr faul im Staate Deutschland. Denn es stinkt.

Nach den milden Urteilen im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Doch nun stellt sich heraus: Die Behörden wissen offenbar nicht einmal, wo sich die jugendlichen Täter, die mit Bewährungsstrafen davongekommen waren, aufhalten. Die Familie eines Täters könnte das Land bereits verlassen haben. Wenn sie denn auf ewig weg bleiben, wäre schon viel gewonnen, doch mit Gerechtigkeit hat das nicht viel zu tun.



Das Verbrechen: Im Februar hatten vier junge Männer ein 14-Jähriges Mädchen sexuell missbraucht. Zwei von ihnen hatten das schwer betrunkene Mädchen vergewaltigt, bevor sie Flaschen und eine Taschenlampe in sie eingeführt hatten. Das Opfer hatte sich dabei übergeben und geschrien. Ein 15-jähriges Mädchen filmte das Verbrechen mit ihrem Handy. Anschließend legten sie das bewusstlose Opfer bei Temperaturen um den Gefrierpunkt in einem Hinterhof ab.



Das Urteil: Am 20. Oktober fiel das Urteil im Prozess gegen die vier jungen Männer und die 15-Jährige. Der 21 Jahre alte Haupttäter muss für vier Jahre ins Gefängnis, die übrigen Angeklagten zwischen 14 und 17 Jahren erhielten Bewährungsstrafen. In der Urteilsbegründung nimmt das Gericht bereits vorweg, dass die Urteile für die Öffentlichkeit milde erscheinen mögen. Als Begründung für das geringe Strafmaß führt es an, dass die Jugendlichen geständig waren, außerdem hätten sie eine positive Sozialprognose. Da lachen ja die Hühner... Straftäter vom Balkan mit einer günstigen Sozialprognose... wo hat es sowas schon mal gegeben?


Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. „Das Urteil weicht bei drei von fünf Angeklagten von unserem Antrag ab und ist in diesen Fällen milder als unser Antrag. Das wollen wir überprüft haben“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zu FOCUS Online.


Es ist also möglich, dass auch die auf Bewährung frei gekommenen Täter doch noch eine härtere Strafe bekommen. Doch dabei könnte es ein weiteres Problem geben. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, sollen die Behörden nicht wissen, wo sich die Täter derzeit aufhalten. Das Blatt zitiert Gerichtssprecher Kai Wantzen: „Da bei den jugendlichen Tätern das Gericht nicht zu der Auffassung kam, dass akute Fluchtgefahr besteht, wurde die Untersuchungshaft aufgehoben.“

Das Blatt fragte beim Verwalter des Hauses nach, in dem die Familie von einem der Täter wohnt: der 16-jährige Alexander K. Der Mann sagte der „Bild“, die Familie sei längst ausgezogen. „Wir haben auch keine Nachsendeadresse.“ Über drei Ecken habe er gehört, dass die Familie nach Serbien gegangen sein soll.


Die Familien der Täter waren bereits im Gericht unangenehm aufgefallen. Beim Prozessauftakt hatten die Angeklagten Verwandte und Freunde im Zuschauerbereich ausgelassen begrüßt und sich in Siegerpose gezeigt. Die Mutter eines Angeklagten hatte gewunken und ihrem Sohn Kusshände zugeworfen. Als schließlich das Urteil verkündet wurde, brach unter den Zuschauern Jubel aus.

Das Urteil hat heftige Diskussionen ausgelöst. Eine Petition auf change.org, die ein härteres Urteil fordert, hat Stand Sonntag mehr als 90.000 Unterstützer.


Auch erfahrene Strafrechtsexperten kritisierten das Urteil. „Für mich hört es sich an, als ob das Gericht zu sehr nach unten gerutscht ist mit seinem Urteil“, sagte der Strafrechtler Jens Rabe.

Für den Haupttäter sieht das Strafrecht einen Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren vor. Das Gericht nahm verminderte Schuldfähigkeit an, weil er zum Tatzeitpunkt betrunken war. Der Strafrahmen verschiebt sich damit auf sechs Monate bis 11 Jahre und drei Monate. Bei Anwalt Rabe löst das Bauchschmerzen aus: „Natürlich kann man die verminderte Schuldfähigkeit annehmen. Trotzdem liegt man mit dem Urteil noch im unteren Mittelfeld dessen, was möglich ist.“

Die Bewährungsstrafen für die anderen Angeklagten ist auf das Jugendstrafrecht zurückzuführen. Anders als bei Erwachsenen stehe für junge Täter einzig und allein der Erziehungs- und nicht der Sühnegedanke im Vordergrund, erklärte Rabe.

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