Dienstag, 17. Mai 2016

Zensur in Deutschland

von Thomas Heck...

Das Landgericht Hamburg, für Insider als ein Gericht bekannt, welches bei Klagen eher auf Seiten der Kläger stehen, hat in der Causa Böhmermann eine erste Entscheidung verkündet. So bleiben manche Aussagen erlaubt, der größte Teile dagegen ist unzulässig. So sieht das Gericht Böhmenmanns Gedicht grundsätzlich als Satire an, verbietet allerdings weite Teile des Machwerks.


Zulässig bleiben Aussagen, die sich mit dem Umgang von Gröfaz Erdogan in der Türkei mit Meinungsfreiheit beschäftigt. Erlaubt bleiben z.B. Aussagen wie "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" oder "Er ist der Mann der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt".

Den größten Teil des Gedichts hält das Gericht dagegen für unzulässig, insbesondere wegen des Sexualbezuges mancher Aussagen. Kritisieren muss man, dass das Gericht manche Teile verbietet, die es als herabwürdigend findet, was im Bereich der Kunstfreiheit nicht gehen kann. So etwas nennt man Zensur. Mitten in Deutschland. Mitten im 21. Jahrhundert. Traurig aber wahr.

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